RS Vwgh 1992/6/17 92/13/0113

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Veröffentlicht am 17.06.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §186;
BAO §187;
BAO §188;
BAO §189;
BAO §190 Abs1;
BAO §252 Abs1;
BAO §260 Abs2 litb;

Rechtssatz

Aus der Bestimmung des § 260 Abs 2 lit b BAO iVm

§ 190 Abs 1 zweiter Satz BAO ist zwingend zu erschließen, daß die Bindungswirkung des § 252 Abs 1 BAO nicht bloß positiven, sondern auch solchen Feststellungsbescheiden zukommt, mit denen ausgesprochen wird, daß Feststellungen gemäß den § 186 bis § 189 BAO zu unterbleiben haben

(Hinweis E 9.2.1982, 81/14/0060).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992130113.X01

Im RIS seit

17.06.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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