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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/07/03 93/13/0171 13 Verstärkter SenatStammrechtssatz
Das Vorliegen erheblicher Verluste aus einer Vermietungstätigkeit innerhalb eines zur Gewinnung von Erkenntnissen über die Erfolgsaussichten der Tätigkeit
ausreichenden Beobachtungszeitraumes berechtigt und verpflichtet die Abgabenbehörde, diese Verluste zum Anlaß dafür zu nehmen, deren rechtliche Beurteilung als (negative) Einkünfte iSd EStG eingehend zu prüfen. Sache des den Verlustausgleich begehrenden Abgabepflichtigen wird es sein, der Abgabenbehörde alle Beurteilungsgrundlagen offenzulegen, aus denen sich die Einkunftsquelleneigenschaft seiner solche Verluste erbringenden Betätigung zuverlässig beurteilen läßt. Diese den Abgabepflichtigen treffende Obliegenheit bedeutet dabei nicht eine im Gesetz nicht vorgesehene Verschiebung der Beweislast auf ihn, sondern ist nur Ausfluß der ihn nach § 119 BAO treffenden Pflichten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996130002.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
02.10.2008