RS Vwgh 1999/11/30 94/14/0158

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Veröffentlicht am 30.11.1999
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §119;
EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §4 Abs3;
EStG 1972 §5;

Rechtssatz

Der Zeitpunkt der Entnahme eines unkörperlichen, nicht abnutzbaren Wirtschaftsgutes (im Beschwerdefall Forderung bzw Rentenstammrecht) stellt eine abgabenrechtlich relevante Tatsache dar, weswegen dieser Vorgang zwecks Bemessung der Einkommensteuer gegenüber der Abgabenbehörde iSd § 119 BAO offen zu legen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1994140158.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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