Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §119;Rechtssatz
Der Zeitpunkt der Entnahme eines unkörperlichen, nicht abnutzbaren Wirtschaftsgutes (im Beschwerdefall Forderung bzw Rentenstammrecht) stellt eine abgabenrechtlich relevante Tatsache dar, weswegen dieser Vorgang zwecks Bemessung der Einkommensteuer gegenüber der Abgabenbehörde iSd § 119 BAO offen zu legen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1994140158.X04Im RIS seit
20.11.2000