Eine mit 8. März 2000 datierte Eingabe der steuerlichen Vertretung des Beschwerdeführers (in der Folge kurz als Steuerberater bezeichnet) ist dem darauf angebrachten Eingangsstempel zufolge am 10. März 2000 im Gemeindeamt der mitbeteiligten Gemeinde eingelangt. In dieser Eingabe erklärte der Beschwerdeführer die Höhe seiner Getränkeabgabe für den Zeitraum Jänner 1999 bis Februar 2000 mit Null und beantragte die Rückzahlung der von ihm für "1999 bzw. 2000" entrichteten Getränkeabgabe. ... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §108 Abs4;LAO Stmk 1963 §86 Abs4;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2004/16/0244 E 28. April 2005
Rechtssatz: Die Tage des Postenlaufes werden in die Frist nicht eingerechnet, sie werden aber in jenen Fällen in die Frist eingerechnet, in denen die Abgabenvor... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §108 Abs4;LAO Stmk 1963 §86 Abs4;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2004/16/0244 E 28. April 2005
Rechtssatz: Der Tag der Postaufgabe wird grundsätzlich durch den Poststempel nachgewiesen, wobei ein Gegenbeweis zulässig ist (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar2, Rz ... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §108 Abs2;BAO §108 Abs4;BAO §167 Abs2;LAO Stmk 1963 §132 Abs2;LAO Stmk 1963 §86 Abs2;LAO Stmk 1963 §86 Abs4;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2004/16/0244 E 28. April 2005 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/17/0165 E 27. November 2000 RS 4 Stammrechtssatz ... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §108 Abs4;LAO Stmk 1963 §86 Abs4;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2004/16/0244 E 28. April 2005
Rechtssatz: Für den Beginn des Postenlaufes ist nur maßgeblich, wann das Schriftstück von der Post in Behandlung genommen wird. Für den Beginn des Postenlaufes ... mehr lesen...
Mit Abgabenbescheiden vom 1. August 1997 setzte das Finanzamt Graz-Stadt die Körperschaftsteuer für 1993 und 1994 sowie die Körperschaftsteuervorauszahlungen für 1997 gegenüber der Beschwerdeführerin fest. Auf deren Antrag wurde die Frist zur Einbringung einer Berufung gegen die genannten Bescheide bis zum 27. Oktober 1997 verlängert. Mit Schriftsatz vom 27. Oktober 1997 legte die Beschwerdeführerin Berufung gegen die Bescheide ein. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 12.... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §33 Abs3;BAO §108 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Ein Schriftstück gilt dann der Post durch Einwurf in den Briefkasten am Tag des Einwurfes als übergeben, wenn am Briefkasten der Vermerk angebracht ist, dass er noch am selben Tag ausgehoben wird und der Einwurf vor dem Zeitpunkt dieser Aushebung erfol... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 17. September 1997 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 7 Abs. 1 und § 54 Abs. 1 WAO zur Haftung hinsichtlich Wassergebühren im Betrag von S 78.831,-- zuzüglich Nebengebühren im Betrag von S 8.362,--, somit insgesamt von S 87.193,-- herangezogen. Der Beschwerdeführer erhob Berufung. Mit Berufungsvorentscheidung des Magistrates der Stadt Wien vom 19. November 1999 wurde diese Berufung gemäß § 211 Abs. 1 WAO als unbegründet abgewiese... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §108 Abs2;BAO §108 Abs4;BAO §167 Abs2;LAO Wr 1962 §128 Abs2;LAO Wr 1962 §83 Abs2;LAO Wr 1962 §83 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Partei, die entgegen der allgemein zu erwartenden prozessualen Vorsicht eine fristgebundene Eingabe nicht "eingeschrieben" zur Post gibt, sondern lediglich in den Postk... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §33 Abs3;AVG §63 Abs5;BAO §108 Abs2;BAO §108 Abs4;LAO Wr 1962 §83 Abs2;LAO Wr 1962 §83 Abs4;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/10/0206 E 8. August 1996 RS 1 Stammrechtssatz Für den Beginn des Postlaufes ist maßgeblich, wann das Schriftstück von der Post in Beh... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §33 Abs3;AVG §45 Abs2;AVG §63 Abs5;BAO §108 Abs2;BAO §108 Abs4;LAO Wr 1962 §83 Abs2;LAO Wr 1962 §83 Abs4;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/10/0206 E 8. August 1996 RS 3 Stammrechtssatz Der Beweis, daß der Postlauf nicht an dem im Poststempel bezeichneten Tag,... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren91/02 Post
Norm: AVG §33 Abs3;AVG §45 Abs2;AVG §63 Abs5;BAO §108 Abs2;BAO §108 Abs4;BAO §167 Abs2;LAO Wr 1962 §128 Abs2;LAO Wr 1962 §83 Abs2;LAO Wr 1962 §83 Abs4;PO §30;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/10/0206 E 8. August 1996 RS 4(Hier: Das Datum des Freistempelaufdrucks lag fünf Tage vor ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §108 Abs2;BAO §108 Abs4;BAO §167 Abs2;BAO §276 Abs1;LAO Wr 1962 §128 Abs2;LAO Wr 1962 §211 Abs1;LAO Wr 1962 §83 Abs2;LAO Wr 1962 §83 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Der Beweis der tatsächlichen Postaufgabe kann auch nicht auf Grund eines auf der in der Rechtsanwaltskanzlei verbliebenen Gleichschrift d... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Unternehmerin. Sie erstellte für Jänner 1998 eine Umsatzsteuervoranmeldung (Zahllast 54.618 S) und sandte diese per Post an das Finanzamt. Dort langte die Umsatzsteuervoranmeldung am 18. März 1998 ein. Mit Eingabe vom 17. Februar 1998 hatte die Beschwerdeführerin die Rückzahlung des auf ihrem Abgabenkonto ausgewiesenen Guthabens von 273.857 S beantragt. Aufgrund dieses Antrages wurde am 17. März 1998 auf dem Abgabenkonto die Rückzahlung des Guthabensstandes ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §108 Abs4;BAO §217 Abs1;UStG 1994 §21 Abs1;
Rechtssatz: Im Zusammenhang mit der Verhängung des Säumniszuschlages nach § 217 Abs 1 BAO kommt es auf den Zeitpunkt der Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung an. § 108 Abs 4 BAO hingegen bezieht sich auf die Berechnung von Fristen im Fall von schriftlichen Eingaben an die Beh, ni... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §108 Abs4;UStG 1994 §21 Abs1;
Rechtssatz: Die Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung erfolgt rechtzeitig, wenn sie am letzten Tag der in § 21 Abs 1 UStG 1994 festgelegten Frist zur Post gegeben wird, zumal gem § 108 Abs 4 BAO die Tage des Postenlaufes in die Frist nicht eingerechnet werden (Hinweis Ruppe, UStG/2, § 21 Tz 13).... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine Gesellschaft zur Vermittlung von Waren- und Personenbeförderungen mit Sitz in Graz. Mit Abgabenbescheiden vom 1. August 1997 setzte das Finanzamt Graz-Stadt die Körperschaftssteuer für 1993 und 1994 sowie die Körperschaftssteuervorauszahlung für 1997 fest. Auf Antrag der Beschwerdeführerin wurde die Rechtsmittelfrist hinsichtlich der genannten Bescheide letztmalig bis 27. Oktober 1997 verlängert. Mit Schriftsatz vom 27. Oktober 1997 legte die Besch... mehr lesen...
1.0. Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich im wesentlichen nachstehender Sachverhalt: 1.1. Im Nachhang zu einer am 13. November 1968 aufgenommenen Niederschrift, betreffend eine kostenlose Grundabtretung, wurde seitens des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde folgendes Schreiben vom 24. Dezember 1968 an den Rechtsvorgänger der Beschwerdeführer gerichtet: "Sehr geehrter Herr NÜ In Ergänzung der in der Niederschrift vom 13. November 1968 getroffenen Ver... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §108 Abs4;BAO §256 Abs1;BAO §276 Abs1;LAO NÖ 1977 §200 Abs1;LAO NÖ 1977 §206 Abs1;LAO NÖ 1977 §86 Abs4;
Rechtssatz: Auf den Zeitpunkt der Postaufgabe kommt es für die Frage der Rechtzeitigkeit der Erklärung über die Zurücknahme des Vorlageantrages nicht an: § 206 iVm § 200 NÖ LAO 1977 stellt auf das Einlangen der ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs1;AVG §33 Abs3;BAO §108 Abs4;BAO §85 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1990, 159; AnwBl 1990/7, S 390 ;
Rechtssatz: Wenn auch gem § 33 Abs 3 AVG und gem § 108 Abs 4 BAO die Tage des Postenlaufes in die Fristen des (Abgabenverfahrens) Verfahrens nicht eingerechnet werden, bedeutet dies nicht etwa, daß fü... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §108 Abs4;BAO §249;B-VG Art140 Abs7;GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;VwGG §26 Abs1; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1987/8, S 401;
Rechtssatz: Bei der Auslegung des Begriffes "eingebracht" ist davon auszugehen, daß das vom VfGH in seinem den § 1 Abs 1 Z 1 GrEStG a... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §108 Abs3BAO §108 Abs4BAO §218 Abs1 Satz1 idF 1980/151BAO §221 Abs1 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1982/19, S 284;
Rechtssatz: Die Fristbestimmungen der BAO gelten sowohl für die Fristen des Verfahrensrechtes wie auch für die des materiellen Rechtes (Hinweis E 12.11.1981, 3706/80, Besprechung in ÖStZB 1982/19, Seite 284).... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §108 Abs3BAO §108 Abs4BAO §218 Abs1 Satz1 idF 1980/151
Rechtssatz: Es kommt einerseits nicht auf den Tag des Einlangens eines Schriftsatzes (hier: Antrag auf Stundung einer Abgabenschuld) bei der Abgabenbehörde und andererseits auch nicht auf das Datum des Schriftsatzes, sondern unter der Voraussetzung des Einlangens des Schriftsatzes ... mehr lesen...
I. 1.) Der Beschwerdeführer ist alleiniger Geschäftsführer der „T“-Gesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in Wien, welche eine Wochenzeitschrift herausgibt. Er war dies auch schon im Herbst 1979. Aufgabe einer Prokuristin dieser Gesellschaft waren damals die Angelegenheiten des Finanzwesens, darunter auch die Erfüllung der Verpflichtungen der Gesellschaft nach dem Wiener Anzeigenabgabegesetz LGBl. 1946/14 in der Fassung der Gesetze LGBl. 1962/21, 1965/20, 1973/12 und 1978/10 (in der Folge:... mehr lesen...
Index: Ankündigungs- und AnzeigenabgabenL34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §108 Abs4 implizitLAO Wr 1962 §83 Abs4 BAO § 108 heute BAO § 108 gültig ab 19.04.1980 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - AVG14/02 Gerichtsorganisation32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §33 Abs3BAO §108 Abs4 implizitGOG §89
Rechtssatz: Eine Frist ist nur dann gewahrt, wenn das Schriftstück so rechtzeitig in den Postkasten geworfen wird, daß es noch den Postaufgabevermerk mit dem Datum des letzten Tages der Frist erhält (Hinweis E 11.9.1963, 633/63 VwSlg 608... mehr lesen...