Index
L34006 Abgabenordnung SteiermarkNorm
BAO §108 Abs2;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):2004/16/0244 E 28. April 2005Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2000/17/0165 E 27. November 2000 RS 4Stammrechtssatz
Eine Partei, die entgegen der allgemein zu erwartenden prozessualen Vorsicht eine fristgebundene Eingabe nicht "eingeschrieben" zur Post gibt, sondern lediglich in den Postkasten wirft, nimmt das Risiko auf sich, den von ihr geforderten Gegenbeweis in Hinsicht auf die Rechtzeitigkeit der Postaufgabe nicht erbringen zu können (Hinweis E 13. Februar 1997, 94/09/0300).
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004160238.X07Im RIS seit
31.05.2005Zuletzt aktualisiert am
21.11.2017