Index
Ankündigungs- und AnzeigenabgabenNorm
BAO §108 Abs4 implizitRechtssatz
Ungeachtet des Umstandes, daß die Tage des Postenlaufes in die Frist nicht eingerechnet werden ( § 83 Abs 4 LAO Wr), trägt der Absender das Risiko des Verlustes der Sendung auf dem Postweg.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1981170092.X03Im RIS seit
07.11.2022Zuletzt aktualisiert am
07.11.2022