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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §108 Abs4;Rechtssatz
Im Zusammenhang mit der Verhängung des Säumniszuschlages nach § 217 Abs 1 BAO kommt es auf den Zeitpunkt der Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung an. § 108 Abs 4 BAO hingegen bezieht sich auf die Berechnung von Fristen im Fall von schriftlichen Eingaben an die Beh, nicht hingegen auf den Zeitpunkt der Entrichtung von Abgaben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998150113.X04Im RIS seit
09.02.2001Zuletzt aktualisiert am
07.11.2009