1 Erben des am 15. November 2009 verstorbenen AN, der einen Gewerbebetrieb führte, waren seine Ehefrau SD und die fünf Kinder A, M, S, D und N. Der Gewerbebetrieb wurde nach dem Ableben des AN weitergeführt. Die Einantwortung der Verlassenschaft erfolgte mit Beschluss des zuständigen Bezirksgerichts vom 1. April 2015; aufgrund des Erbteilungsübereinkommens wurde der Gewerbebetrieb von der erblasserischen Witwe (als Einzelunternehmerin) fortgeführt. 2 Im Zuge einer abgabe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §101 Abs1BAO §199BAO §97 Abs1 lita
Rechtssatz: Wird ein einheitlicher Abgabenbescheid nicht allen im Bescheid angesprochenen Gesamtschuldnern (etwa im Wege der Zustellfiktion nach § 101 Abs. 1 BAO) bekannt gegeben, so berührt dies die Wirksamkeit des Bescheides gegenüber den anderen Gesamtschuldnern nicht (vgl. VwGH 21.2.2005, 99/13/0221). ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt. Neben seinen Einkünften aus selbständiger Arbeit (Gewinnanteile aus einer Kanzleigemeinschaft) erklärte er für das Streitjahr 1994 u. a. Einkünfte aus Gewerbebetrieb (aus Beteiligungen an verschiedenen, gewerblich tätigen Personengemeinschaften). Nach einer auch das Streitjahr 1994 umfassenden Außenprüfung setzte das Finanzamt die Einkommensteuer 1994 mit Bescheid vom 12. August 1998 gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufig fest. Der dagegen erhobenen Be... mehr lesen...
Die beschwerdeführenden Parteien haben das Baurecht auf einem näher bezeichneten Grundstück. Ihr Anteil beträgt jeweils ein Siebentel. Grundstückseigentümer ist H.S. Mit Bescheid des Stadtmagistrates Innsbruck vom 15. Jänner 2001 wurde der I GmbH in I die Baubewilligung für die Errichtung eines Park- und Bürohauses erteilt. Mit drei Bescheiden vom 19. Juni 2001 schrieb der Stadtmagistrat Innsbruck den Adressaten"(Erstbeschwerdeführer) und Mitberechtigte lt. beiliegender Liste" fü... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §101 Abs1;BAO §93 Abs2;LAO Tir 1984 §73 Abs2;LAO Tir 1984 §82 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2002/17/0242
2002/17/0243
Rechtssatz: Bei einer zivilrechtlich nicht rechtsfähigen Baurechtsgemeinschaft hat im Verfahren nach den Bestimmungen der Tiroler Land... mehr lesen...
Aus der vorliegenden Beschwerde und den ihr angeschlossenen Beilagen ergibt sich folgender Sachverhalt: Am 28. Februar 2000 beantragten X und Y die Erteilung einer Baubewilligung auf dem Grundstück Nr. 1387 der Katastralgemeinde W. Mit Bescheid vom 9. Mai 2000 erteilte der Magistrat der mitbeteiligten Landeshauptstadt diese Bewilligung. Mit Schreiben vom 25. August 2000 teilte diese Behörde mit, dass vorgesehen sei, "Ihnen als Grundeigentümer gemäß §§ 19 bis 21 O.ö Bauo... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung Oberösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §101 Abs1;LAO OÖ 1996 §77 Abs1;
Rechtssatz: Dem § 77 Abs 1 OÖ LAO ist nicht zu entnehmen, dass die Abgabenbehörde sämtliche in einem Abgabenverfahren an Gesamtschuldner gerichtete einheitliche Erledigungen jeweils an denselben Gesamtschuldner (mit Wirkung für die übrigen Gesamtschuldner) als Empfänger zuzustellen hä... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung Oberösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §101 Abs1;BAO §115 Abs2;BAO §308;LAO OÖ 1996 §230;LAO OÖ 1996 §77 Abs1;LAO OÖ 1996 §90 Abs2;
Rechtssatz: Es erscheint zur Wahrung des rechtlichen Gehörs ausreichend, die Zustellvorschriften so auszugestalten, dass die Kenntnisnahme vom zuzustellenden Schriftstück durch den Adressaten wahrscheinlich ist. Diese Wahrsc... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung Oberösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §101 Abs1;BAO §93 Abs3 lita;LAO OÖ 1996 §71 Abs3 Z1;LAO OÖ 1996 §77 Abs1;
Rechtssatz: Die Zulässigkeit einer Zustellung gemäß § 77 Abs 1 OÖ LAO setzt lediglich die (bescheidmäßig noch nicht konkretisierte) Stellung als Solidarschuldner, also die Verpflichtung zur Erbringung derselben abgabenrechtlichen Leistung vora... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung Oberösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §101 Abs1;LAO OÖ 1996 §77 Abs1;
Rechtssatz: Der Gesetzeswortlaut stellt unzweifelhaft ausschließlich auf das Faktum ab, ob ein gemeinsamer Zustellbevollmächtigter bekannt gegeben wurde oder nicht. Demgegenüber hängt der Eintritt der dort angeordneten Rechtsfolgen nicht davon ab, ob die einzelnen solidarisch haftende... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung OberösterreichL34007 Abgabenordnung Tirol10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BAO §101 Abs1;B-VG Art140;LAO OÖ 1996 §77 Abs1;LAO Tir 1984 §82 Abs1;ZustG §16;ZustG §17;
Rechtssatz: Gegen § 77 Abs 1 OÖ LAO bestehen ebenso wenig verfassungsrechtliche Bedenken aus dem Rechtsstaatsprinzip wie gegen die vom Verwal... mehr lesen...
Mit dem an "MD und HF, z.Hd. MD" gerichteten Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Stadtgemeinde T vom 15. Februar 1984 wurde gegenüber den Bescheidadressaten als Eigentümern des Grundstückes Nr. nn1 KG T die Kanalanschlußgebühr bei einer Berechnungsfläche von 251,86 m2 mit S 20.264,41 neu festgesetzt. Dieser Bescheid wurde laut dem im Akt erliegenden, unvollständigen Rückschein vom 14. Mai 1984 (nur) an MD zu eigenen Handen zugestellt. Mit in gleicher Weise adressier... mehr lesen...
Index: L34001 Abgabenordnung BurgenlandL37161 Kanalabgabe Burgenland32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §101 Abs1;KanalabgabeG Bgld §2 Abs4;LAO Bgld 1963 §75 Abs7;
Rechtssatz: Gemäß § 2 Abs 4 erster Satz Bgld KanalabgabeG schulden zwar Miteigentümmer die Kanalisationsbeiträge zur ungeteilten Hand, jedoch setzt die Rechtsfolge des § 75 Abs 7 Bgld LAO voraus, daß auf sie in der Bescheidausfertig... mehr lesen...
Für die erstmalige Herstellung eines zeitgemäßen Gehsteiges hat der Magistrat der Landeshauptstadt Innsbruck mit zwei Bescheiden vom 12. November 1985 jeweils gegenüber den Miteigentümern zweier näher bezeichneter Grundstücke eine Gehsteigabgabe festgesetzt und vorgeschrieben. Die Bezeichnung der Miteigentümer erfolgte durch Bezugnahme auf eine den Bescheiden beigefügte Eigentümerliste. Die Bescheide wurden jeweils der Beschwerdeführerin (als einer der Miteigentümer) zugestellt. ... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung TirolL37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §101 Abs1;BAO §6 Abs1;GehsteigabgabeG Innsbruck §2 Abs2;LAO Tir 1984 §4 Abs1;LAO Tir 1984 §82 Abs1;
Rechtssatz: Nach der materiell-rechtlichen Vorschrift des § 2 Abs 2 Innsbrucker GehsteigabgabeG trifft die eine Einheit darstellende Abgabenleistung schlech... mehr lesen...