RS Vwgh 2022/3/3 Ra 2020/15/0013

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Veröffentlicht am 03.03.2022
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §101 Abs1
BAO §199
BAO §97 Abs1 lita

Rechtssatz

Wird ein einheitlicher Abgabenbescheid nicht allen im Bescheid angesprochenen Gesamtschuldnern (etwa im Wege der Zustellfiktion nach § 101 Abs. 1 BAO) bekannt gegeben, so berührt dies die Wirksamkeit des Bescheides gegenüber den anderen Gesamtschuldnern nicht (vgl. VwGH 21.2.2005, 99/13/0221).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020150013.L01

Im RIS seit

21.04.2022

Zuletzt aktualisiert am

22.04.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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