Zu I. Berufung gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Landeck vom 17.01.2008, VA-2349-2007 wegen einer Übertretung nach der StVO: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten zur Last gelegt wie folgt: ?Tatzeit: 22.04.2007, 23.21 Uhr Tatort: Kappl, auf dem Wartungsweg auf der so genannten ?Gföllgalerie?, auf Höhe der Paznauntalstraße (Silvrettastraße) B 188, bei km 3,650 Fahrzeug: Personenkraftwagen, XY Der Beschuldigte, S. M., geb xx, wohnhaft in S., h... mehr lesen...
Rechtssatz: Wenngleich aus der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abzuleiten ist, dass auch bei den im § 26 Abs. 1 und Abs. 2 FSG angeführten Sonderfällen der Entziehung eine Wertung im Sinne des § 7 Abs. 4 FSG dann nicht erforderlich ist, wenn lediglich die gesetzliche Mindestentziehungsdauer festgesetzt wird, erweist sich die ausgesprochene Entziehungsmaßnahme (wie auch das angeordnete Lenkverbot) auch unter Berücksichtigung der in § 7 Abs. 4 FSG angeführten Wertungskriterien al... mehr lesen...
Rechtssatz: Überschreitet der Berufungswerber die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 55 km/h und wird ihm der Führerschein für die Dauer von zwei Wochen entzogen, so ist die begleitende Anordnung, sich einer Nachschulung zu unterziehen, im Interesse der Verkehrssicherheit gerechtfertigt. Unter einer Nachschulung ist ein verkehrspsychologischer Kurs für verkehrs- oder alkoholauffällige Kraftfahrzeuglenker oder Lenker mit sonstiger Problematik (insbesondere Suchtmittel- oder Arzn... mehr lesen...
Rechtssatz: Fährt der Berufungswerber mit seinem PKW auf der Autobahn anstelle der erlaubten 130 km/h mit 194 km/h, so ist der Entzug der Lenkberechtigung auf Dauer von sechs Wochen gerechtfertigt. Laut ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat die Wertung jener bestimmter Tatsachen in Ansehung derer im Gesetz selbst die Entziehungsdauer mit einem bestimmten Zeitraum normiert ist, zu entfallen (siehe hiezu VwGH 12.04.1999, 98/11/0272 und 24.08.1999, 99/11/0234). Bei der En... mehr lesen...
Rechtssatz: Überschreitet der Berufungswerber die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 58 km/h, so ist von einer Verkehrsunzuverlässigkeit des Berufungswerbers auszugehen und der Entzug der Lenkberechtigung für die gesetzliche Mindestdauer von zwei Wochen gerechtfertigt. Schlagworte Führerschein, Führerscheinentzug, Führerscheinentzugsdauer, Lenkberechtigung, Lenkberechtigungsentzug, Lenkberechtigungsentzugsdauer, Geschwindigkeitsüberschreitung, Verkehrsunzuverlässigkeit , M... mehr lesen...
Rechtssatz: Lenkt der Berufungswerber ein Kraftfahrzeug und begeht hiebei eine Übertretung gemäß § 99 Abs. 1b StVO, so hat er dadurch eine bestimmte Tatsache iSd § 7 Abs. 3 Z 1 FSG verwirklicht, die gemäß § 7 Abs. 4 FSG zu werten gewesen ist. Die Wertung dieser bestimmten Tatsachen fällt gravierend zum Nachteil des Berufungswerbers aus. Dem Berufungswerber wurde die Lenkberechtigung bereits vier Mal entzogen (1991, 1993, 1995 und 1999). Zuletzt wurde dem Berufungswerber die Lenkberechtigun... mehr lesen...
Rechtssatz: Ist der Berufungswerber rechtskräftig wegen Überschreitung der auf Freilandstraßen zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 71 km/h verurteilt, so ist der Entzug des Führerscheines für zwei Wochen aufgrund der Rechtslage geboten. Schlagworte Führerschein, Führerscheinentzug, Führerscheinentzugsdauer, Lenkberechtigung, Lenkberechtigungsentzug, Lenkberechtigungsentzugsdauer, Geschwindigkeitsüberschreitung mehr lesen...
Rechtssatz: Überschreitet der Berufungswerber die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h laut Radarmessung abzüglich der Messfehlergrenze um 58 km/h, so liegt eine bestimmte Tatsache nach § 7 Abs. 3 FSG vor und ist der Entzug des Führerscheines für zwei Wochen die gesetzliche Folge. Schlagworte Führerschein, Führerscheinentzug, Entzugsdauer, Lenkberechtigung, Lenkberechtigungsentzug, Geschwindigkeitsüberschreitung, Entzugsdauer mehr lesen...
Rechtssatz: Verweigert die Berufungswerberin nach einem Verkehrsunfall mit Sachschäden den Alkotest, so ist die Entziehungsdauer des Führerscheines für acht Monate unter den im Entscheidungsfall vorliegenden Umständen gerechtfertigt. Schlagworte Führerschein, Führerscheinentzug, Führerscheinentzugsdauer, Verkehrsunfall, Sachschäden mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 StVO 1960 begeht, wer ein Fahrzeug lenkt oder in Betrieb nimmt, obwohl der Alkoholgehalt seines Blutes 1,6 g/l (1,6 Promille) oder mehr oder der Alkoholgehalt seiner Atemluft 0,8 mg/l oder mehr beträgt bzw. wer sich bei Vorliegen der im § 5 leg cit bezeichneten Voraussetzungen weigert, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen oder sich vorführen zu lassen oder sich bei Vorliegen der bezeichneten Voraussetzungen nicht der ärztlich... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Begehung einer Verwaltungsübertretung gemäß § 99 Abs. 1 StVO gilt als bestimmte Tatsache im Sinne des § 7 Abs. 3 Z 1 FSG, auf Grund derer die erforderliche Verkehrszuverlässigkeit nach § 7 Abs. 1 Z 1 Führerscheingesetz ? somit auf Grund der berechtigten Annahme, dass der Berufungswerber wegen seiner Sinnesart beim Lenken von Kraftfahrzeugen die Verkehrssicherheit insbesondere durch Trunkenheit gefährden wird ? nicht mehr gegeben ist. Vorliegend wurde ein Atemluftalkoholgeha... mehr lesen...
Rechtssatz: Begeht der bereits einschlägig vorgemerkte Berufungswerber einen Verkehrsunfall mit Sachschaden in alkoholisiertem Zustand (1,66 %o), so ist die Entzeihungsdauer der Lenkberechtigung von zehn Monaten verbunden mit den begleitenden Maßnahmen der Nachschulung bei einer hiezu ermächtigten Stelle während des Entziehungszeitraumes sowie Einholung eines Gutachtens eines Amtsarztes über die gesundheitliche Eignung gemäß § 8 FSG sowie eine verkehrspsychologische Stellungnahme gerechtfe... mehr lesen...
Rechtssatz: Da die Kraftfahrbehörde an den
Spruch: des rechtskräftigen Strafbescheides gebunden ist und vorliegend die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet feststand, ist das Führerscheinentzugsverfahren einzuleiten und die Dauer des Führerscheinentzuges mit zwei Wochen als gesetzliche Folge gerechtfertigt. Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 19.12.2003, Zahl: 2003/11/0297-4, womit die Behandlung der Beschwerde gegen den Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates ... mehr lesen...
Rechtssatz: Hat der Berufungswerber innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten wiederholt eine strafbare Handlung gemäß § 14 Abs. 5 FSG begangen, so liegt ein zweiter Verstoß gegen diese Vorschrift im relevanten Zeitraum und eine bestimmte Tatsache iSd § 7 Abs. 3 Z FSG vor und ist daher nach § 26 Abs. 4 FSG die Lenkberechtigung für mindestens drei Wochen zu entziehen. Der Berufungswerber war als nicht mehr verkehrszuverlässig iSd § 7 Abs. 1 Z 1 FSG anzusehen. Schlagworte strafbare H... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 26 Abs. 2 FSG ist die Lenkberechtigung für die Dauer von mindestens vier Monaten zu entziehen, wenn beim Lenken eines Kraftfahrzeuges erstmalig eine Übertretung gemäß § 99 Abs. 1 StVO begangen wird. Diese Bestimmung steht jedoch der Festsetzung einer längeren Entziehungsdauer nicht entgegen, wenn Umstände vorliegen, die auf Grund der Verwerflichkeit und Gefährlichkeit der strafbaren Handlung die Festsetzung einer längeren Entziehungsdauer erforderlich machen. Solche Ums... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 51 km/h auf der Autobahn, wo auf der Teilstrecke der Tat eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h angeordnet war, ist der Entzug des Führerscheins für 14 Tage eine gesetzliche Folge von § 7 Abs. 3 Z 4 Führerscheingesetz. Schlagworte Führerschein, Führerscheinentzug, Lenkberechtigung, Lenkberechtigungsentzug, Geschwindigkeit, Geschwindigkeitsüberschreitung, Höchstgeschwindigkeit, 51 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung mehr lesen...
Rechtssatz: Der Führerscheinentziehungsgrund gemäß § 7 Abs. 3 Z 4 FSG liegt dann vor, wenn jemand die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 40 km/h oder außerhalb des Ortsgebietes um mehr als 50 km/h überschritten hat und diese Überschreitung mit einem technischen Hilfsmittel festgestellt wurde. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn rechtskräftig durch Straferkenntnis die Geschwindigkeitsübertretung festgestellt ist. Schlagworte Führerschein, Führerscheinentz... mehr lesen...