Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 51 km/h auf der Autobahn, wo auf der Teilstrecke der Tat eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h angeordnet war, ist der Entzug des Führerscheins für 14 Tage eine gesetzliche Folge von § 7 Abs. 3 Z 4 Führerscheingesetz.