Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §14 Abs8;FSG 1997 §37a;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1a;StVO 1960 §99 Abs1b;VStG §19;VStG §20;VwGG §42 Abs2 Z1; Beachte Besprechung in:ZVR 1/2014, S 31 - 32;
Rechtssatz: Die belBeh wertete in einem Verfahren betreffend Übertretung der § 5 Abs 1 iVm... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 11. Juli 2007 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 6. August 2005 gegen 05.30 Uhr an einem näher umschriebenen Ort einen dem Kennzeichen nach bestimmten Kleinkraftwagen gelenkt, obwohl der Alkoholgehalt seines Blutes 0,64 Promille, somit nicht weniger als 0,5 Promille, betragen habe; der Beschwerdeführer habe dadurch eine Verwaltungsübertretung gemäß § 14 Abs. 8 iVm § 37a FSG begangen. E... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §14 Abs8;FSG 1997 §37a;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/02/0370 E 25. November 1994 RS 2
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Das Ergebnis des bei einer Atemluftprobe mit einem Alkomat-Gerät festgestellten Ausmaßes der Alkoholisierung ist kein Tatbestandselement, welches im
Spruch: des Straferkenntnisses aufscheinen muß. Auc... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 2. Oktober 2006 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 1. März 2006 (Richtigstellung des Datums durch die belangte Behörde) um 23.35 Uhr an einem näher umschriebenen Ort ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug mit einem Atemluftalkoholgehalt von 0,34 mg/l gelenkt und dadurch gegen § 14 Abs. 8 FSG verstoßen. Es wurde daher über ihn gemäß § 37a FSG eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 3. Juli 2006 wurde der Beschwerdeführer (Spruchpunkt 1.) für schuldig befunden, er habe am 29. März 2006 um 01.20 Uhr an einem näher umschriebenen Ort einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt, obwohl er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe (relevantes Messergebnis 0,56 mg/l Atemluftalkoholgehalt, d.i. 1,12 Promille Blutalkoholgehalt). Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Verwaltungsüb... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §14 Abs8;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;StVO 1960 §99 Abs1a;StVO 1960 §99 Abs1b;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/02/0011 E 30. Jänner 2004 RS 3
(Hier: Übertretung gemäß § 5 Abs 1 iVm § 99 Abs 1b StVO 1960) Stammrechtssatz § 99 Abs. 1a StVO 1960 stellt - so wie etwa auch § 99 Abs. 1 lit... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides steht folgender Sachverhalt fest: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 4. Juli 2006 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe ein dem Kennzeichen nach näher bestimmtes Kraftfahrzeug am 25. September 2005 um ca. 01.44 Uhr in B mit einem Alkoholgehalt der Atemluft von 0,39 mg/l gelenkt, obwohl das Lenken von Kraftfahrzeugen nur erlaubt sei, wenn der Alkoholgehalt ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §14 Abs8;FSG 1997 §37a;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §97 Abs1;StVO 1960 §97 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Die Ermächtigung des § 5 Abs. 2 StVO 1960 wird "Organen der Straßenaufsicht" erteilt. Aus § 97 Abs. 1 und 2 StVO 1960 ergibt sich zweifelsfrei (arg: "insbesondere"), dass als Organe der Straßenaufsicht nicht nur... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §14 Abs8;FSG 1997 §37a;StVO 1960 §5 Abs2;
Rechtssatz: Die Verwertung des zu Stande gekommenen Messergebnisses ist auch zulässig, wenn es entgegen der Bestimmung des § 5 Abs. 2 StVO 1960 zu Stande gekommen ist (Hinweis E 24. April 2001, 2000/02/0098). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2006:2006020... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe am 23. September 2000 um 20 Uhr 30 an einem näher bezeichneten Ort in Kapfenberg sein nach dem Kennzeichen bestimmtes Kraftfahrzeug mit einem Alkoholgehalt der Atemluft von 0,38 mg/l gelenkt, obwohl das Lenken von Kraftfahrzeugen nur erlaubt sei, wenn der Alkoholgehalt der Atemluft weniger als 0,25 mg/l betrage. Dadurch habe der Beschwerdeführer § 37a FSG iVm § 14 Abs 8 leg ci... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §14 Abs8 idF 1998/I/002;FSG 1997 §37a idF 1998/I/002;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1b;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Für die Strafbarkeit nach § 14 Abs 8 FSG 1997 genügen Feststellungen dahingehend, dass der Alkoholgehalt des Blutes nicht weniger als 0,5 g/l (0,5 Promille) oder der Alkoholgehalt der Atemluft nicht ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Führerscheingesetz95/02 Maßrecht Eichrecht
Norm: FSG 1997 §14 Abs8 idF 1998/I/002;FSG 1997 §37a idF 1998/I/002;MEG 1950 §13 Abs2 Z8 idF 1992/213;MEG 1950 §15 Abs2 idF 1992/213;MEG 1950 §15 Z2 idF 1992/213;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Es ist im Interesse der Verlässlichkeit eines zu einem Tatvorwurf führenden Messergebnisses unerlässlich, dass die Messung mit einem gee... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz
Norm: AVG §45 Abs2;FSG 1997 §14 Abs8 idF 1998/I/002;FSG 1997 §37a idF 1998/I/002;StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/02/0289 E 26. Jänner 1996 RS 1(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Im Zusammenhang mit der Glaubwürdigkeit eines behaupteten Nachtrunkes ist dem Umstand Bedeutung beizumessen, zu welchem ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;FSG 1997 §14 Abs8 idF 1998/I/002;FSG 1997 §37a idF 1998/I/002;StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Derjenige, der sich auf einen Nachtrunk beruft, hat auch die Menge des konsumierten Alkohols konkret zu behaupten und glaubhaft zu machen (vgl etwa das hg Erkenntnis vom 11. Oktober 2000, Zl 98/03/0262). ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 21. Juli 2005 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 25. Juni 2003 um 02.50 Uhr an einem näher genannten Ort in Wien ein dem Kennzeichen nach näher bestimmtes Kraftfahrzeug 1. in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand und, 2. ohne im Besitz einer gültigen Lenkerberechtigung der Gruppe "B" gewesen zu sein, gelenkt. Er habe hiedurch folgende Rechtsvorschriften verletzt: zu 1. § 5 Abs. 1 StV... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §14 Abs8;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;
Rechtssatz: Die Zusendung eines "Beschuldigten-Landungsbescheides", der ua bereits den Tatvorwurf enthält, zum Tatzeitpunkt an einem näher genannten Ort ein dem Kennzeichen nach näher bestimmtes Kraftfahrzeug "in einem durch Alkohol beeinträchtig... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 8. Oktober 2002 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 19. Mai 2002 um 20.45 Uhr ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug an einen näher umschriebenen Ort in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und dadurch eine Verwaltungsübertretung gemäß § 99 Abs. 1b in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO begangen; es wurde eine Geldstrafe von EUR 1.400,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 16 Tage ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §14 Abs8;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;StVO 1960 §99 Abs1a;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/02/0011 E 30. Jänner 2004 RS 3 Stammrechtssatz § 99 Abs. 1a StVO 1960 stellt - so wie etwa auch § 99 Abs. 1 lit. a, aber auch § 5 Abs. 1 zweiter Satz StVO 1960 und § 14 Abs. 8 FSG 1997 - auf ei... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 2. Juli 2001 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 8. Jänner 1999 um 0.35 Uhr ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug an einem näher umschriebenen Ort in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt, wobei der mit einem Messgerät festgestellte Alkoholgehalt der Atemluft 0,80 mg/l betragen habe. Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Verwaltungsübertretung gemäß § 99 Abs. 1 li... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §14 Abs8;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;StVO 1960 §99 Abs1a;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/02/0011 E 30. Jänner 2004 RS 3 Stammrechtssatz § 99 Abs. 1a StVO 1960 stellt - so wie etwa auch § 99 Abs. 1 lit. a, aber auch § 5 Abs. 1 zweiter Satz StVO 1960 und § 14 Abs. 8 FSG 1997 - auf ei... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 29. Juni 1991 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe a) am 11. April 1999 um 3.57 Uhr an einem näher umschriebenen Ort ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand mit einem Atemluftalkoholgehalt von über 0,6 mg/l gelenkt (0,67 mg/l) b) am selben Tag um 4.32 Uhr an einem anderen näher umschriebenen Ort diesen Pkw neuerlich in einem... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §14 Abs8;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;StVO 1960 §99 Abs1a;VwRallg;
Rechtssatz: § 99 Abs. 1a StVO 1960 stellt - so wie etwa auch § 99 Abs. 1 lit. a, aber auch § 5 Abs. 1 zweiter Satz StVO 1960 und § 14 Abs. 8 FSG 1997 - auf einen "bestimmten Wert" des Gehaltes an Atemluftalkohol bzw. Blutalkohol zu... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 1 Z. 1 und § 25 Abs. 1 und 3 Führerscheingesetz - FSG die Lenkberechtigung für die Klassen A, B, C1, C, D, B + E, C1 + E, C + E, D +E, F und G für die Dauer von elf Monaten, gerechnet ab der am 7. Februar 2002 erfolgten Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides vom 31. Jänner 2002, entzogen. Weiters wurde die Absolvierung einer Nachschulung und die Beibringung eines amtsärztlichen Gutachtens angeo... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §14 Abs8;FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §24 Abs3;FSG 1997 §25 Abs3;FSG 1997 §37a;FSG 1997 §7;StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass unter Zugrundelegung der vom Beschwerdeführer begangenen Übertretung nach § 99 Abs. 1 lit. a StVO 1960 sowie des Umstandes, dass dem Beschwerdeführer... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 26 Abs. 4 letzter Satz Führerscheingesetz - FSG die Entziehung der Lenkberechtigung angedroht. In der Begründung: führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer sei mit dem rechtskräftigen Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 7. August 2001 wegen der Übertretung nach § 37a in Verbindung mit § 14 Abs. 8 FSG bestraft worden, weil er am 6. Mai 2001 ein Kraftfahrzeug gelenkt u... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß den §§ 7 Abs. 1 und 3 Z. 1 und 26 Abs. 2 Führerscheingesetz - FSG die Lenkberechtigung für die Klassen A, B, C, E, F und G für die Dauer von vier Monaten (gerechnet ab der am 23. April 1998 erfolgten Zustellung des Mandatsbescheides) entzogen. Als begleitende Maßnahme wurde die Absolvierung eines Einstellungs- und Verhaltenstrainings für alkoholauffällige Kraftfahrer aufgetragen. Weiters wurde d... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §14 Abs8;FSG 1997 §37a;FSG 1997 §7 Abs3;
Rechtssatz: Eine Übertretung gemäß § 37a iVm 14 Abs 8 FSG 1997 ist keine bestimmte Tatsache iSd § 7 Abs 3 FSG 1997. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1999110075.X03 Im RIS seit 12.06.2001 Zuletzt aktualisiert am 21.01.2014 mehr lesen...