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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
FSG 1997 §14 Abs8;Rechtssatz
Die Zusendung eines "Beschuldigten-Landungsbescheides", der ua bereits den Tatvorwurf enthält, zum Tatzeitpunkt an einem näher genannten Ort ein dem Kennzeichen nach näher bestimmtes Kraftfahrzeug "in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand" gelenkt zu haben und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach " § 5/1 StVO 1960" begangen zu haben, stellt eine geeignete Verfolgungshandlung dar, ohne dass es einer näheren Festlegung im Sinne der konkreten Strafbestimmung nach § 99 StVO 1960 oder etwa des § 14 Abs. 8 FSG 1997 bedurfte, weil dies vielfach erst im Zuge des Verwaltungsstrafverfahrens auf Grund der Feststellung des tatsächlichen Ausmaßes der Alkoholisierung des Lenkers konkretisiert werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005020236.X01Im RIS seit
13.01.2006