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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1151;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2001/14/0075 E 29. Mai 2001 2001/14/0078 E 29. Mai 2001Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 97/13/0164 E 15. September 1999 RS 3 (hier Abrechnung nach geleisteten Arbeitstagen)Stammrechtssatz
Eine Abrechnung nach geleisteten Arbeitsstunden (Entlohnung nach Maßgabe der vorgelegten Stundenzettel) stellt für sich allein noch keine erfolgsabhängige Entlohnung dar und kann als gewichtiges Indiz für das Vorliegen einer nichtselbständigen Tätigkeit gewertet werden (Hinweis E 5.10.1994, 92/15/0230; E 18.10.1995, 94/13/0121).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001140077.X03Im RIS seit
29.08.2001