RS Vwgh 2001/5/29 2001/14/0077

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.05.2001
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
61/01 Familienlastenausgleich

Norm

EStG 1988 §22 Z2;
FamLAG 1967 §41 Abs1;
FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;
FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2001/14/0075 E 29. Mai 2001 2001/14/0078 E 29. Mai 2001

Rechtssatz

Die Möglichkeit des Geschäftsführers, durch "Nichttätigwerden" einen geschäftlichen Misserfolg der Gesellschaft herbeizuführen, ist keine unternehmerische, sondern eine vertragswidrige - geschuldet wird die ordnungsgemäße Geschäftsführung - Verhaltensweise des Geschäftsführers. Fremdüblichkeit vorausgesetzt, bietet die Vereinbarung über die Aliquotierung des Geschäftsführerbezuges im Nichtleistungsfalle dem Geschäftsführer allenfalls die Möglichkeit, unter Berücksichtigung der betrieblichen Erfordernisse die Einnahmen durch Herabsetzung seiner Arbeitszeit zu verringern; eine Möglichkeit, die vielfach auch im Rahmen herkömmlicher Arbeitsverhältnisse (Teilzeitarbeit) besteht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001140077.X04

Im RIS seit

29.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten