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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Rechtssatz
Der Geschäftsführer ist jenes Organ der Gesellschaft, welchem die Vertretung und Geschäftsführung obliegt. Unabhängig davon, ob ein Geschäftsführer an der GmbH beteiligt ist oder nicht, obliegt im daher die Leitungsfunktion. Dieser - bei jedem handelsrechtlichen Geschäftsführer vorliegende - Umstand steht aber Einkünften iSd § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 nicht entgegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001150061.X01Im RIS seit
24.01.2002Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013