Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Rechtssatz
Das Unternehmerrisiko ist in erster Linie nach der tatsächlichen Abwicklung der Entlohnung zu beurteilen. Zudem stellt die Gewährung eines Anspruches auf Betriebspension ein starkes Indiz gegen das Unternehmerrisiko dar, vermag doch eine Betriebspension als weitere Entlohnung für die Geschäftsführungstätigkeit ein allfälliges Risiko des Gesellschafter-Geschäftsführers betreffend die Höhe des Jahresbezuges abzufedern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001140066.X01Im RIS seit
23.01.2002Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008