Norm: UbG §33
Rechtssatz: Nur weitergehende Beschränkungen im Sinne des § 33 Abs 3 UbG sind durch die gerichtliche Zulässigkeitserklärung der Unterbringung als solche nicht gedeckt. Dadurch, daß der Gesetzgeber lediglich bei weitergehenden Maßnahmen im Sinne des § 33 Abs 3 UbG eine besondere Anordnung, und die Möglichkeit der Überprüfung durch das Gericht vorgesehen hat, hat er auch zum Ausdruck gebracht, daß Beschränkungen der Bewegungsfreihei... mehr lesen...
Norm: UbG §3UbG §33UbG §34a
Rechtssatz: Bevor eine "geistig kranke Raucherin" am Zigarettenrauchen in einer geschlossenen Abteilung, das bei dessen Vornahme im Bett tatsächlich eine Brandgefahrenquelle bilden kann, durch vollständige Fesselung an Händen und Füßen und spätere Verschaffung in einen von ihr allein "benützten" Raum gehindert wird, soll und muß sich das Betreuungspersonal der betroffenen Krankenabteilung (beginnend vom Oberarzt bis ... mehr lesen...
Norm: UbG allgUbG §33
Rechtssatz: Die Beurteilung, ob nicht im UbG geregelte allenfalls während einer Unterbringung erfolgende Verletzungen von Rechten eines Patienten durch die Anstaltsleitung - wie beispielsweise die Wegnahme der Privatkleidung, um ein Entweichen des Patienten zu verhindern, die Wegnahme anderer persönlicher Habe oder der Zwang, sich als ungerechtfertigt empfundenen Anstaltsregeln zu unterwerfen - vorliegen, fällt nicht in di... mehr lesen...
Norm: UbG §2UbG §33UbG §35
Rechtssatz: Wurde ein nicht psychisch Kranker der behördlich geregelten Abteilungseinteilung des Krankenhauses gemäß in eine Abteilung für "Neurologie und Psychiatrie" aufgenommen, kann dies allein eine Behandlung, die in Ansehung eines psychischen Kranken für zulässig anzusehen wäre, nicht unzulässig machen. Entscheidungstexte 6 Ob 559/94 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: UbG §2UbG §33UbG §35
Rechtssatz: Die Ansicht, dass demjenigen, der außerstande sei, eine ihm zuteil werdende Behandlung als solche zu erleben, kein Eingriff in seine - durch das UbG besonders geschützten - Persönlichkeitsrechte widerfahren könnte, wird nicht geteilt. Gerade bei einem Bewusstlosen ist wegen dessen Hilflosigkeit auf die Wahrung seiner Menschenwürde besonders zu achten (Ablehnung von 4 Ob 534/94). Entsche... mehr lesen...
Norm: UbG §2UbG §33
Rechtssatz: Wird eine nach einer Gehirnoperation im Koma liegende Patientin einer Abteilung für Psychiatrie "fixiert", damit sie sich nicht durch eine unwillkürliche Bewegung gefährdet (Herausreißen des Tracheoflex), dann liegt im Hinblick auf die Bewusstlosigkeit der Patientin keine ihre Bewegungsfreiheit einschränkende Maßnahme, also keine Unterbringung im Sinn des § 2 UbG vor. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MRK Art3 III6MRK Art5 Abs1 lite III4gMRK Art5 Abs1 lite IV4aMRK Art13 IV2UbG §2UbG §33
Rechtssatz: Wurde ein Antrag auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Freiheitsbeschränkung gestellt, die Unterbringung aber vor der Erstanhörung aufgehoben, so ist über die Zulässigkeit der Unterbringung eine abschließende rückschauende Feststellung zu treffen. Entscheidungstexte 5 Ob 571/93 Ents... mehr lesen...
Norm: UbG §2UbG §33HeimAufG §3
Rechtssatz: Das (generelle) Absperren der Stationstüre zur Nachtzeit bewirkt keine Unterbringung im Sinne des § 2 UbG. Entscheidungstexte 5 Ob 571/93 Entscheidungstext OGH 22.02.1994 5 Ob 571/93 8 Ob 121/06m Entscheidungstext OGH 18.12.2006 8 Ob 121/06m Vgl aber; Beisatz: Im Versperrthalt... mehr lesen...
Norm: UbG §2UbG §17UbG §33
Rechtssatz: Die bloße Absicht des Abteilungsleiters, einen derzeit unansprechbaren Patienten zu hindern, die Anstalt zu verlassen, falls er dies versuchen sollte, stellt - solange keine diesbezügliche Anordnung an das Anstaltspersonal erfolgt - noch keine Beschränkung der Bewegungsfreiheit des Patienten im Sinne der §§ 2 und 3 UbG dar, die eine Verständigungspflicht des Abteilungsleiters gemäß § 17 UbG ausgelöst. ... mehr lesen...
Norm: UbG §2UbG §33
Rechtssatz: Durch die Anweisung des Anstaltsleiters bzw Abteilungsleiters an das Personal, den Kranken am Verlassen der - zum offenen Bereich gehörigen - Station zu hindern, sollte dieser den Versuch unternehmen, die Station zu verlassen, wird dessen Freizügigkeit im Sinne uneingeschränkter körperlicher Bewegungsfreiheit zur Gänze entzogen. Entscheidungstexte 1 Ob 584/9... mehr lesen...
Begründung: Willibald S***** kam am 14.9.1992 in Begleitung seiner Lebensgefährtin Dragica P***** ins Psychiatrische Krankenhaus der Stadt Wien Baumgartner Höhe. Er wurde dort in einen offenen Bereich aufgenommen. Willibald S***** war wegen massiven Alkoholmißbrauches desorientiert und verwirrt. Der Kranke fand sich auf der Station nicht zurecht und benötigte immer wieder Hilfe. Am 18.9.1992 um 22.00 Uhr wurde er in ein offenes Netzbett gelegt, weil er desorientiert im Schlafs... mehr lesen...
Norm: UbG §33
Rechtssatz: Der Umstand, daß ein Patient die Alarmanlage mißbräuchlich betätigt, rechtfertigt es nicht, ihm einen Bauchgurt anzulegen. Entscheidungstexte 2 Ob 605/92 Entscheidungstext OGH 25.02.1993 2 Ob 605/92 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0076091 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: UbG §28 Abs2UbG §30UbG §33UbG §34UbG §35
Rechtssatz: Ist die Unterbringung bereits aufgehoben, könnte in Erledigung des Rechtsmittels des Anstaltsleiters beziehungsweise Abteilungsleiters lediglich ausgesprochen werden, dass eine nicht mehr aktuelle Unterbringung weiterhin zulässig wäre. Eine solche Feststellung erfordert jedoch die richtig verstandenen Interessen des Kranken nicht, weil das Gericht im Verfahren nach dem UbG in Wahrheit s... mehr lesen...
Norm: UbG §2UbG §33
Rechtssatz: Unterliegt ein Patient Bewegungseinschränkungen, dann ist er im Sinne des UbG "untergebracht", unabhängig davon, ob er sich in einem geschlossenen Bereich befindet oder nicht. Aus dem Zusammenhang zwischen § 2 UbG und § 33 UbG ergibt sich, dass sämtliche der in § 33 UbG erwähnten Formen von Beschränkungen auch zum Vorliegen einer "Unterbringung" im Sinne des § 2 UbG führen. Eine besondere "Erheblichkeitsschwelle"... mehr lesen...
Norm: UbG §2UbG §33
Rechtssatz: Beschränkungen der Bewegungsfreiheit durch Festbinden ("Fixierungen") fallen jedenfalls in den Anwendungsbereich des UbG. Entscheidungstexte 4 Ob 527/92 Entscheidungstext OGH 15.12.1992 4 Ob 527/92 4 Ob 534/94 Entscheidungstext OGH 10.05.1994 4 Ob 534/94 Veröff: SZ 67/87 ... mehr lesen...
Begründung: Der am 21.5.1932 geborene Franz L***** wurde am 14.3.1992 in den geschlossenen Bereich des Wagner-Jauregg-Krankenhauses Linz aufgenommen. Der Abteilungsleiter und ein weiterer Facharzt hielten die Voraussetzungen für eine Unterbringung ohne Verlangen mangels anderer Betreuungsmöglichkeiten wegen Vorliegens eines fortgeschrittenen dementiellen Syndroms sowie selbst- und fremdgefährdenden Verhaltens für gegeben. Am 19.3.1992 besprachen der Erstrichter, der Patientenanw... mehr lesen...
Begründung: Die für die 5. Psychiatrische Abteilung des P***** Krankenhauses ***** zuständige Patientenanwältin beantragte am 14.8.1992 die Überprüfung der Zulässigkeit der Unterbringung aller Patienten der Station *****. Die Station sei geschlossen, es liege eine Unterbringung im Sinne des Unterbringungsgesetzes vor. Personen, die sich in der Station aufhielten, könnten ohne fremde Hilfe diese nicht verlassen. Zur Öffnung der Tür bedürfe es eines Schlüssels, über den die Patiente... mehr lesen...
Norm: UbG §2UbG §33HeimAufG §3
Rechtssatz: Eine Beschränkung der körperlichen Bewegungsfreiheit liegt immer dann vor, wenn es einer Person unmöglich gemacht wird, ihren Aufenthalt nach ihrem freien Willen zu verändern. Die ständige Abhängigkeit der freien Aufenthaltsveränderung vom Willen eines anderen stellt bereits die Beschränkung der Bewegungsfreiheit her. Das Fehlen des für eine Beaufsichtigung im offenen Bereich erforderliche Personal dar... mehr lesen...
Norm: UbG õ2UbG õ33
Rechtssatz: Sämtliche der in § 33 UbG erwähnten Formen von Beschränkungen führen auch zum Vorliegen einer "Unterbringung" im Sinne des õ 2 UbG. Eine besondere "Erheblichkeitsschwelle" hinsichtlich Dauer und Ausmaß der Beschränkung sieht das Gesetz nicht vor, therapeutische und pflegerische Beweggründe können die Qualifikation einer solchen Maßnahme als Unterbringung ebensowenig verhindern, wie das Fehlen des für die notwendi... mehr lesen...
Begründung: Die - nicht im geschlossenen Bereich des Psychiatrischen Krankenhaus der Stadt Wien gelegene - Station*****, welche zu einer geronto-psychiatrischen Abteilung dieses Krankenhauses gehört, wird immer dann vorübergehend versperrt gehalten, wenn das Personal wegen anderer Aufgaben nicht in der Lage ist, die - infolge des körperlichen oder geistigen Zustandes mancher Patienten - erforderliche Aufsicht vorzunehmen. Die Patienten können jedoch in solchen Fällen auf Wunsch ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2bUbG §28UbG §33UBG §34UBG §35
Rechtssatz: Nach Aufhebung der Unterbringungsmaßnahmen und Ablauf der Frist, für die die strittigen Maßnahmen als zulässig erklärt worden waren, mangelt es an einer aufrechten Beschwer des Abteilungsleiters durch die die Unterbringungsmaßnahmen für nicht zulässig erklärende Rekursentscheidung. Entscheidungstexte 6 Ob 568/92 Entscheidungst... mehr lesen...