Norm
MRK Art3 III6Rechtssatz
Wurde ein Antrag auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Freiheitsbeschränkung gestellt, die Unterbringung aber vor der Erstanhörung aufgehoben, so ist über die Zulässigkeit der Unterbringung eine abschließende rückschauende Feststellung zu treffen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0074643Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.03.2012