Norm
UbG §2Rechtssatz
Wurde ein nicht psychisch Kranker der behördlich geregelten Abteilungseinteilung des Krankenhauses gemäß in eine Abteilung für "Neurologie und Psychiatrie" aufgenommen, kann dies allein eine Behandlung, die in Ansehung eines psychischen Kranken für zulässig anzusehen wäre, nicht unzulässig machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0075863Dokumentnummer
JJR_19940519_OGH0002_0060OB00559_9400000_002