Entscheidungen zu § 96 Abs. 6 StVO 1960

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-13 von 13

TE Vwgh Erkenntnis 1996/10/4 95/02/0579

Über Antrag der beschwerdeführenden Partei, einem Sportverein, erteilte die Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn mit Bescheid vom 11. Juli 1995 gemäß den §§ 64 und 94b StVO die verkehrsbehördliche Bewilligung zur Durchführung einer Radsportveranstaltung in Form von Rundstreckenrennen in A. am 26. Juli 1995 ab 15.00 Uhr unter näher ausgeführten Auflagen. In diesem Zusammenhang verfügte die Behörde, daß das Radrennen nur mit Gendarmeriebegleitung durchgeführt werden dürfe und die Koste... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 04.10.1996

RS Vwgh 1996/10/4 95/02/0579

Index: L38504 Überwachungsgebühren Oberösterreich41/01 Sicherheitsrecht90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: LÜbwGebV OÖ 1971 §1;StVO 1960 §96 Abs6;ÜberwachungsgebührenG 1964 §1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/03 90/02/0060 5 Stammrechtssatz Daraus, daß Sportveranstaltungen "öffentlich" sind, folgt noch nicht, daß sie auch vorwiegend im öffentlichen Interesse gelegen sind. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.10.1996

RS Vwgh 1996/10/4 95/02/0579

Index: L38504 Überwachungsgebühren Oberösterreich41/01 Sicherheitsrecht90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: LÜbwGebV OÖ 1971 §1;StVO 1960 §96 Abs6;ÜberwachungsgebührenG 1964 §1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/03 90/02/0060 4 Stammrechtssatz Auch die besondere Überwachung von Sportveranstaltungen ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Bei vom ARBÖ veranstalteten Radrennen steht jedenfalls das im eigene... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.10.1996

RS Vwgh 1996/10/4 95/02/0579

Index: L38504 Überwachungsgebühren Oberösterreich41/01 Sicherheitsrecht90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: LÜbwGebV OÖ 1971 §1;StVO 1960 §64 Abs1;StVO 1960 §96 Abs6;ÜberwachungsgebührenG 1964 §1;
Rechtssatz: Sofern eine, wenn auch durch einen Bescheid bewilligte, Veranstaltung in unterschiedlichen, einander nicht bedingenden (nicht untrennbaren) Teilveranstaltungsabschnitten durchgeführt wird, ist es nicht ausgesch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.10.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1990/10/3 90/02/0060

Über Antrag des Beschwerdeführers erteilte ihm die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen mit Bescheid vom 24. April 1989 gemäß § 64 Abs. 1 und 2 StVO 1960 die Bewilligung zur Abhaltung sportlicher Veranstaltungen auf Straßen, und zwar dreier bestimmter Radrennen am 12., 13. und 14. Mai 1989. In diesem Zusammenhang verfügte dieselbe Behörde mit weiteren, ebenfalls unangefochten gebliebenen Bescheiden vom 24. bzw. 25. April 1989, daß gemäß § 96 Abs. 6 StVO 1960 diese vom Beschwerdeführer v... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 03.10.1990

RS Vwgh 1990/10/3 90/02/0060

Index: 41/01 Sicherheitsrecht90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §96 Abs6;ÜberwachungsgebührenG 1964 §1;
Rechtssatz: Ist eine Teilnahme an einer Sportveranstaltung nur auf Grund einer Lizenz und daher nicht für jedermann ohne Einschränkung möglich (Hinweis E 16.11.1988, 88/03/0015), so ist diese Veranstaltung iSd § 1 ÜberwachungsgebührenG vorwiegend im privaten Interesse gelegen. E... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.10.1990

RS Vwgh 1990/10/3 90/02/0060

Index: 41/01 Sicherheitsrecht90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §64 Abs2;StVO 1960 §96 Abs6;ÜberwachungsgebührenG 1964 §1;
Rechtssatz: Ordnet die Behörde nach § 64 Abs 2 StVO den Abschluß einer Haftpflichtversicherung aus Anlaß einer Sportveranstaltung an, so wird damit kein öffentliches Interesse an der Durchführung solcher Veranstaltungen selbst, sondern nur daran, daß allfällige aus solchen Veranstalt... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.10.1990

RS Vwgh 1990/10/3 90/02/0060

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein41/01 Sicherheitsrecht90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §96 Abs6;ÜberwachungsgebührenG 1964 §1;VwRallg;
Rechtssatz: Unter "besonderen sicherheitspolizeilichen Gründen" gemäß § 1 ÜberwachungsgebührenG ist der in der StVO als maßgeblich erachtete Grund der Sicherheit des Straßenverkehrs zu verstehen (Hinweis Benes-Messiner, Straßenverkehrsordnung, 8 Aufl, Anm 6 zu § 4... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.10.1990

RS Vwgh 1990/10/3 90/02/0060

Index: 41/01 Sicherheitsrecht90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §96 Abs6;ÜberwachungsgebührenG 1964 §1;
Rechtssatz: Daraus, daß Sportveranstaltungen "öffentlich" sind, folgt noch nicht, daß sie auch vorwiegend im öffentlichen Interesse gelegen sind. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990020060.X05 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.10.1990

RS Vwgh 1990/10/3 90/02/0060

Index: 41/01 Sicherheitsrecht90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §96 Abs6;ÜberwachungsgebührenG 1964 §1;
Rechtssatz: Auch die besondere Überwachung von Sportveranstaltungen ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Bei vom ARBÖ veranstalteten Radrennen steht jedenfalls das im eigenen Bereich angesiedelte Interesse des Veranstalters an ihrer Durchführung im Vordergrund (Hinweis E 19.10.1983, 82/01/0319); auch d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.10.1990

RS Vwgh 1990/10/3 90/02/0060

Index: 41/01 Sicherheitsrecht90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §64 Abs1;StVO 1960 §64 Abs2;StVO 1960 §96 Abs6;ÜberwachungsgebührenG 1964 §1;
Rechtssatz: Der Umstand, daß Veranstaltungen, "vorwiegend im privaten Interesse" iSd § 1 ÜberwachungsgebührenG gelegen sind, stellt kein Tatbestandsmerkmal des § 96 Abs 6 StVO dar, dies auch nicht unter Mitberücksichtigung der Normen des § 64 Abs 1 StVO und des § 6... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.10.1990

RS Vwgh 1990/10/3 90/02/0060

Index: 41/01 Sicherheitsrecht90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §96 Abs6;ÜberwachungsgebührenG 1964 §1;
Rechtssatz: Für die Beantwortung der Frage, ob eine Sportveranstaltung iSd § 1 ÜberwachungsgebührenG vorwiegend im privaten Interesse gelegen ist, ist es ohne Bedeutung, ob der Veranstalter mit der Durchführung der Veranstaltung ein kommerzielles Interesse verbunden hat (Hinweis E 16.11.1988, 88/03/001... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.10.1990

RS Vwgh 1988/9/21 88/03/0088

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren41/01 Sicherheitsrecht90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art103 Abs4;StVO 1960 §96 Abs6;ÜberwachungsgebührenG 1964 §4;ÜberwachungsgebührenV 1965 idF 1984/064;
Rechtssatz: Zur Erlassung des Gebührenbescheides nach § 4 Abs 1 des Überwachungsgebührengesetzes ist die Behörde zuständig, die die Überwachung bewilligt oder angeordnet hat. Ist dies... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.09.1988

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