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L38504 Überwachungsgebühren OberösterreichNorm
LÜbwGebV OÖ 1971 §1;Rechtssatz
Sofern eine, wenn auch durch einen Bescheid bewilligte, Veranstaltung in unterschiedlichen, einander nicht bedingenden (nicht untrennbaren) Teilveranstaltungsabschnitten durchgeführt wird, ist es nicht ausgeschlossen, daß jeder Abschnitt für sich als Veranstaltung oder Vorhaben hinsichtlich der Überwachungsgebührenpflicht einer separaten Beurteilung zugeführt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995020579.X01Im RIS seit
12.06.2001