RS Vwgh 1996/10/4 95/02/0579

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Veröffentlicht am 04.10.1996
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Index

L38504 Überwachungsgebühren Oberösterreich
41/01 Sicherheitsrecht
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

LÜbwGebV OÖ 1971 §1;
StVO 1960 §64 Abs1;
StVO 1960 §96 Abs6;
ÜberwachungsgebührenG 1964 §1;

Rechtssatz

Sofern eine, wenn auch durch einen Bescheid bewilligte, Veranstaltung in unterschiedlichen, einander nicht bedingenden (nicht untrennbaren) Teilveranstaltungsabschnitten durchgeführt wird, ist es nicht ausgeschlossen, daß jeder Abschnitt für sich als Veranstaltung oder Vorhaben hinsichtlich der Überwachungsgebührenpflicht einer separaten Beurteilung zugeführt wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995020579.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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