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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
StVO 1960 §96 Abs6;Rechtssatz
Unter "besonderen sicherheitspolizeilichen Gründen" gemäß § 1 ÜberwachungsgebührenG ist der in der StVO als maßgeblich erachtete Grund der Sicherheit des Straßenverkehrs zu verstehen (Hinweis Benes-Messiner, Straßenverkehrsordnung, 8 Aufl, Anm 6 zu § 45). Demnach ist die Beh dadurch, daß den Überwachungen keine der Sicherheitspolizei im verfassungsrechtlichen Sinne zuzurechnenden Gründe zugrunde lagen, nicht gehindert, dem ASt Überwachungsgebühren vorzuschreiben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990020060.X02Im RIS seit
11.07.2001