RS Vwgh 1990/10/3 90/02/0060

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Veröffentlicht am 03.10.1990
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
41/01 Sicherheitsrecht
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §96 Abs6;
ÜberwachungsgebührenG 1964 §1;
VwRallg;

Rechtssatz

Unter "besonderen sicherheitspolizeilichen Gründen" gemäß § 1 ÜberwachungsgebührenG ist der in der StVO als maßgeblich erachtete Grund der Sicherheit des Straßenverkehrs zu verstehen (Hinweis Benes-Messiner, Straßenverkehrsordnung, 8 Aufl, Anm 6 zu § 45). Demnach ist die Beh dadurch, daß den Überwachungen keine der Sicherheitspolizei im verfassungsrechtlichen Sinne zuzurechnenden Gründe zugrunde lagen, nicht gehindert, dem ASt Überwachungsgebühren vorzuschreiben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990020060.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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