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41/01 SicherheitsrechtNorm
StVO 1960 §96 Abs6;Rechtssatz
Ist eine Teilnahme an einer Sportveranstaltung nur auf Grund einer Lizenz und daher nicht für jedermann ohne Einschränkung möglich (Hinweis E 16.11.1988, 88/03/0015), so ist diese Veranstaltung iSd § 1 ÜberwachungsgebührenG vorwiegend im privaten Interesse gelegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990020060.X06Im RIS seit
11.07.2001