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41/01 SicherheitsrechtNorm
StVO 1960 §96 Abs6;Rechtssatz
Für die Beantwortung der Frage, ob eine Sportveranstaltung iSd § 1 ÜberwachungsgebührenG vorwiegend im privaten Interesse gelegen ist, ist es ohne Bedeutung, ob der Veranstalter mit der Durchführung der Veranstaltung ein kommerzielles Interesse verbunden hat (Hinweis E 16.11.1988, 88/03/0015).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990020060.X07Im RIS seit
11.07.2001