Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Bescheid des Gemeinderates der Stadt Wien wurden dem Beschwerdeführer gemäß §89 a Abs7 und 7 a StVO 1960 Kosten für die am 9. Oktober 1992 um 12.45 Uhr vorgenommene Entfernung und nachfolgende Aufbewahrung des "in Wien 6, Mariahilferstraße-Bundesländerplatz" (ident mit der Örtlichkeit: Amerlingstraße 19) verkehrsbeeinträchtigend abgestellten KFZ vorgeschrieben. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde rügt der Beschwerdeführer die Verletzung v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien wurde der Beschwerdeführer gemäß §24 Abs1 litn StVO 1960 bestraft, weil er unter Mißachtung der durch Verordnungen des Magistrats der Stadt Wien vom 29. August 1994, Z MA 46-V-7-1234/94, verfügten Fahrverbote in der in Wien 7 gelegenen Neubaugasse, zwischen Lindengasse und Mariahilfer Straße, und in der Richtergasse, in der Höhe der Kreuzung mit der Neubaugasse, an einer Stelle abgestellt hat, die nur d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für die Steiermark wurde der Beschwerdeführer bestraft, weil er am 9. Juni 1992 in der Zeit von 9.36 Uhr bis 9.50 Uhr sein KFZ in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone in Graz, vor dem Haus Raubergasse 22, in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone ohne Entrichtung der Parkgebühr abgestellt hat. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde rügt der Beschwerdeführer die Verletzung in Rechten wegen Anwendun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Magistrat der Stadt Wien hat mit Verordnung vom 31. Oktober 1989, Z MA 46-U6-251/89, MA 46-U7-252/89, für den Bereich Amerlingstraße Nr. 19 ein Halte- und Parkverbot in der Zeit von Montag bis Freitag (werktags) von 07.00 bis 17.00 Uhr, ausgenommen die Ladetätigkeit mit Lastfahrzeugen, verfügt (im folgenden: Ladezone). 2. Beim Verfassungsgerichtshof ist eine zu B1822/95 protokollierte Beschwerde gegen einen Bescheid anhängig, mit dem dem Beschwerd... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit den auf Art139 Abs1 B-VG in Verbindung mit Art129 a Abs3 und Art89 Abs2 B-VG gestützten und zu V27/96 und V28/96 protokollierten Anträgen begehrt der Unabhängige Verwaltungssenat Wien die Verordnung des Magistrats der Stadt Wien vom 29. August 1994, Z MA 46-V-7-1234/94, mit der "das Halten und Parken in der in Wien 7. gelegenen Richtergasse 1 und 2 auf jeweils 10 m Länge ab Fahrbahnerhöhung verboten (wird)", als gesetzwidrig aufzuheben. Begründend wird das... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Verordnung des Stadtsenates der Landeshauptstadt Graz vom 27. November 1991, Z A10/1-2177/12-1991, kundgemacht am 27. November 1991 durch Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen, wurden für bestimmte Gebiete der Grazer Innenstadt flächendeckende Kurzparkzonen verordnet (im folgenden: Kurzparkzonenverordnung). Diese ist durch Verordnung des Stadtsenates der Landeshauptstadt Graz vom 16. September 1992, Z A10/1-1781/19-1992, ausdrücklich aufgehobe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Magistrat der Stadt Wien hat am 29. August 1994 als Bezirksverwaltungsbehörde je zu Z MA 46-V-7-1234/94 unter anderem folgende Verordnungen erlassen: "5) Das Befahren der in Wien 7., gelegenen Neubaugasse im Bereich zwischen Lindengasse und Mariahilfer Straße ist mit Fahrzeugen aller Art verboten, ausgenommen sind Linienomnibusse, Fahrräder, Müllsammel- und Straßendienstfahrzeuge sowie die Zufahrt zur Ladetätigkeit Mo-Fr (wt) von 6.00 - 10.30 Uhr ... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art18 Abs2FahrverbotsV des Magistrats der Stadt Wien vom 29.08.94 betreffend ein Fahrverbot in der NeubaugasseFahrverbotsV des Magistrats der Stadt Wien vom 29.08.94 betreffend ein Fahrverbot in der RichtergasseHalte- und ParkverbotsV des Magistrats der Stadt Wien vom 29.08.94 betreffend ein Halte- und Parkverbot in der RichtergasseStVO 1960 §94f Abs1 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Mit dem auf Art129 a Abs3 iVm. Art89 Abs2 und Art139 Abs1 B-VG gestützten Antrag begehrt der Unabhängige Verwaltungssenat für die Steiermark die Aufhebung der "Verordnung des Gemeinderates der Stadt Leoben vom 4.7.1989, mit der eine gebührenpflichtige Kurzparkzone in Leoben verordnet worden ist, in der Fassung der Verordnung vom 29.5.1990 bzw. vom 5.12.1990" (im folgenden: Parkgebührenverordnung). 1.2. Zur
Begründung: seiner Antragslegitimation führt... mehr lesen...
Index: L3 FinanzrechtL3706 Kurzparkzonenabgabe, Parkabgabe
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / AllgParkgebührenV der Stadt Leoben vom 04.07.89Stmk ParkgebührenG 1979 §1 Abs1StVO 1960 §94f Abs1 litb
Leitsatz: Keine Gesetzwidrigkeit einer ParkgebührenV mangels Bestehens einer
gesetzlichen Anhörungsverpflichtung hinsichtlich gesetzlicher
beruflicher Interessenvertretungen im Stmk ParkgebührenG
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Bezirkshauptmannschaft Eferding erließ am 11. Juni 1986 eine Verordnung, ZVerkR-5300-V/5-1986/Pi/Al, mit der im Gemeindegebiet Hartkirchen verschiedene Verkehrsregelungen verfügt wurden. §54 dieser Verordnung lautet: "§54 Im Gemeindegebiet Hartkirchen ist auf der B 130 vom Strkm. 6,352 bis 6,919 in beiden Fahrtrichtungen das Überschreiten einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h verboten. (§52 a Z10 a StVO. 1960)." §70 der Verordnun... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art18 Abs2Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Eferding vom 11.06.86 betreffend Verkehrsregelungen im Gemeindegebiet Hartkirchen §54StVO 1960 §43 Abs1 litbStVO 1960 §94f Abs1 lita Z3
Leitsatz: Keine Gesetzwidrigkeit einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf einem
Teilstück der B 130 angesichts der besonderen Unfallhäufigkeit auf
diesem Straßenstück;... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Bezirkshauptmannschaft Eferding erließ am 11. Juni 1986 eine Verordnung, ZVerkR-5300-V/5-1986/Pi/Al, mit der im Gemeindegebiet Hartkirchen verschiedene Verkehrsregelungen verfügt wurden. §54 dieser Verordnung lautet: "§54 Im Gemeindegebiet Hartkirchen ist auf der B 130 vom Strkm. 6,352 bis 6,919 in beiden Fahrtrichtungen das Überschreiten einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h verboten. (§52 a Z10 a StVO. 1960)." §70 der Verordnun... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art18 Abs2Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Eferding vom 11.06.86 betreffend Verkehrsregelungen im Gemeindegebiet Hartkirchen §54StVO 1960 §43 Abs1 litbStVO 1960 §94f Abs1 lita Z3
Leitsatz: Keine Gesetzwidrigkeit einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf einem
Teilstück der B 130 angesichts der besonderen Unfallhäufigkeit auf
diesem Straßenstück;... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bürgermeister der Stadt Feldkirch hat am 26. November 1985 zur ZIg-E-Tr/Mä gemäß §43 Abs2 litb StVO 1960 iVm §94c StVO 1960 und der V der Vorarlberger Landesregierung, LGBl. 20/1970, ein Fahrverbot in bestimmten Straßen der Innenstadt von Feldkirch täglich in der Zeit zwischen 22.30 Uhr und 05.00 Uhr verordnet. Dieses Nachtfahrverbot (sowie die Aufzählung der davon ausgenommenen Arten von Straßenbenützern) wurde durch das Aufstellen von Verkehr... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art18 Abs2 / VerordnungB-VG Art139 Abs1 / PrüfungsmaßstabVerordnung des Bürgermeisters der Stadt Feldkirch vom 26.11.85. ZIg-E-Tr/Mä, über das Nachtfahrverbot in der Innenstadt von FeldkirchStVO 1960 §94f Abs1 litb Z2
Leitsatz: StVO 1960; gesetzwidriges Zustandekommen der V des Bürgermeisters
der Stadt Feldkirch vom 26. November 1985, über das
Nac... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bürgermeister der Stadt Feldkirch hat am 26. November 1985 zur ZIg-E-Tr/Mä gemäß §43 Abs2 litb StVO 1960 iVm §94c StVO 1960 und der V der Vorarlberger Landesregierung, LGBl. 20/1970, ein Fahrverbot in bestimmten Straßen der Innenstadt von Feldkirch täglich in der Zeit zwischen 22.30 Uhr und 05.00 Uhr verordnet. Dieses Nachtfahrverbot (sowie die Aufzählung der davon ausgenommenen Arten von Straßenbenützern) wurde durch das Aufstellen von Verkehr... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art18 Abs2 / VerordnungB-VG Art139 Abs1 / PrüfungsmaßstabVerordnung des Bürgermeisters der Stadt Feldkirch vom 26.11.85. ZIg-E-Tr/Mä, über das Nachtfahrverbot in der Innenstadt von FeldkirchStVO 1960 §94f Abs1 litb Z2
Leitsatz: StVO 1960; gesetzwidriges Zustandekommen der V des Bürgermeisters
der Stadt Feldkirch vom 26. November 1985, über das
Nac... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Tir. Landesregierung vom 29. Oktober 1984 wurde der Beteiligte wegen einer Verwaltungsübertretung nach §52 Z2 StVO 1960 bestraft, weil er am 13. Dezember 1982 als Lenker eines PKWs in Kitzbühel in die Schwarzsee-Straße - Franz-Reisch-Straße in Fahrtrichtung Rathausplatz trotz des gekennzeichneten Einfahrtverbotes eingefahren ist und dadurch den genannten Straßenzug in verbotener Richtung befahren hat. Gegen... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art139 Abs4StVO 1960 §94bStVO 1960 §94f Abs1 lita Z3Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 01.12.82. ZIII-15/30 Beachte Kundmachung am 7. November 1986, LGBl. f. Tir. 40/1986; Anlaßfälle
B949/85 und B787/85, beide vom 25. September 1986 - Aufhebung der
angefochtenen Bescheide nach Muster V... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Tir. Landesregierung vom 29. Oktober 1984 wurde der Beteiligte wegen einer Verwaltungsübertretung nach §52 Z2 StVO 1960 bestraft, weil er am 13. Dezember 1982 als Lenker eines PKWs in Kitzbühel in die Schwarzsee-Straße - Franz-Reisch-Straße in Fahrtrichtung Rathausplatz trotz des gekennzeichneten Einfahrtverbotes eingefahren ist und dadurch den genannten Straßenzug in verbotener Richtung befahren hat. Gegen... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art139 Abs4StVO 1960 §94bStVO 1960 §94f Abs1 lita Z3Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 01.12.82. ZIII-15/30 Beachte Kundmachung am 7. November 1986, LGBl. f. Tir. 40/1986; Anlaßfälle
B949/85 und B787/85, beide vom 25. September 1986 - Aufhebung der
angefochtenen Bescheide nach Muster V... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Mit dem im Instanzenzug erlassenen Bescheid der Wr. Landesregierung vom 25. Juni 1981, Z MA 70-IX/M-140/80/Str, wurde über Dr. Ernst M wegen einer Verwaltungsübertretung nach §24 Abs1 lita StVO 1960 - begangen am 29. Jänner 1979 in Wien I., Schmerlingplatz 11, durch Abstellen eines PKWs in einerdeutlich sichtbar beschilderten Halteverbotszone - gemäß §99 Abs3 lita StVO 1960 eine Geldstrafe von 300 S, im Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzarreststraf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Mit dem im Instanzenzug erlassenen Bescheid der Wr. Landesregierung vom 25. Juni 1981, Z MA 70-IX/M-140/80/Str, wurde über Dr. Ernst M wegen einer Verwaltungsübertretung nach §24 Abs1 lita StVO 1960 - begangen am 29. Jänner 1979 in Wien I., Schmerlingplatz 11, durch Abstellen eines PKWs in einerdeutlich sichtbar beschilderten Halteverbotszone - gemäß §99 Abs3 lita StVO 1960 eine Geldstrafe von 300 S, im Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzarreststraf... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätStVO 1960 §94f Abs1 litb Z2 idF BGBl 209/1969 HalteverbotsV des Magistrates der Stadt Wien vom 22.11.78 betreffend ein Halteverbot in Wien I. Schmerlingplatz Beachte vgl. Kundmachung LGBl. für Wien Nr. 5/1984; s. Anlaßfall VfGH
12. März 1984 B417/81
Rechtssatz: StVO 1960... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätStVO 1960 §94f Abs1 litb Z2 idF BGBl 209/1969 HalteverbotsV des Magistrates der Stadt Wien vom 22.11.78 betreffend ein Halteverbot in Wien I. Schmerlingplatz Beachte vgl. Kundmachung LGBl. für Wien Nr. 5/1984; s. Anlaßfall VfGH
12. März 1984 B417/81
Rechtssatz: StVO 1960... mehr lesen...