RS Vwgh 1986/12/17 86/03/0213

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Veröffentlicht am 17.12.1986
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

B-VG Art11 Abs1 Z4;
B-VG Art118 Abs3 Z4;
KflGDV 01te 1954 §26 Abs1;
StVO 1960 §94d;

Rechtssatz

Es besteht kein Rechtsanspruch der Gemeinde darauf, dass eine Haltestelle gegen ihren Willen nicht festgesetzt wird, auch wenn es sich um eine Verkehrsfläche der Gemeinde handelt (vgl VwSlg 7670 A/1969). Eine Beschwerde gegen die Festsetzung einer Haltestelle ist daher zurückzuweisen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986030213.X03

Im RIS seit

31.08.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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