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StVONorm
KFG 1967Rechtssatz
Ein Ausländer hat sich vor Teilnahme am Straßenverkehr in Österreich über die dabei zu beachtenden Rechtsvorschriften zu unterrichten. Die Unkenntnis darüber kann nicht entschuldigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986020064.X03Im RIS seit
13.06.2022Zuletzt aktualisiert am
18.08.2022