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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §2 Abs1 Z10;Rechtssatz
Wird ein Fahrzeug auf einem Gehsteig so abgestellt, dass für die Fußgänger lediglich 30 cm frei bleiben, liegt Unaufschiebbarkeit der Entfernung im Sinne des § 89a Abs 3 StVO vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985030138.X05Im RIS seit
22.04.2005Zuletzt aktualisiert am
17.11.2011