Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 4. Dezember 1997 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 5. November 1996 um 10.07 Uhr an einem näher umschriebenen Ort als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kfz dieses Fahrzeug nicht am Rande der Fahrbahn, sondern "in dritter Spur" abgestellt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 23 Abs. 2 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. In der Begrü... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z2;StVO 1960 §23 Abs2;StVO 1960 §9 Abs7;
Rechtssatz: Ein "Fahrbahnrand" iSd § 23 Abs 2 StVO liegt nicht vor, wenn in der Mitte einer Verkehrsfläche durch Bodenmarkierungen weitere Parkflächen gekennzeichnet sind, die eine linksseitige Begrenzung des nur in eine Richtung zu befahrenden Fahrbahnteils darstellen und nicht etwa von der Fahrbahn baulich getren... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 6. September 1994 wurde der Beschwerdeführerin unter Berufung auf § 89a Abs. 7 und Abs. 7a StVO in Verbindung mit den §§ 1 und 2 der Verordnung des Magistrates der Stadt Wien vom 14. April 1978 (Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 17/1978) die Zahlung der Kosten für die von der Magistratsabteilung 48 am 9. Dezember 1992 um 19.40 Uhr vorgenommene Entfernung und nachfolgende Aufbewahrung eines in Wien 15, Zwölfergasse 23, ve... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §23 Abs1;StVO 1960 §23 Abs2;StVO 1960 §24 Abs2;StVO 1960 §24 Abs3 litb;StVO 1960 §9 Abs7;
Rechtssatz: Ein Lenker eines Fahrzeuges darf auf Grund einer vor einer Grundstückseinfahrt bestehenden Bodenmarkierung für eine Parkfläche darauf vertrauen, daß das Fahrzeug dort zum Parken abgestellt werden darf. Der Hinweis, die Bodenmarkierungen hätten lediglich die Bedeu... mehr lesen...
Mit Strafverfügung vom 9. April 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 27. Dezember 1991 um 17.45 Uhr an einem näher bestimmten Ort in Kufstein ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug 1. im gekennzeichneten Halteverbotsbereich, ausgenommen Ladetätigkeit, geparkt und 2. das Fahrzeug nicht entsprechend der Bodenmarkierung aufgestellt und dadurch Verwaltungsübertretungen nach § 24 Abs. 1 lit. a StVO 1960 und § 9 Abs. 7 StVO 1960 begangen. Der Beschwer... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §58 Abs2;StVO 1960 §24 Abs1 lita;StVO 1960 §9 Abs7;
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel
als wesentlicher Verfahrensmangel European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993030075.X01 Im RIS seit 12.06.... mehr lesen...
Mit dem Bescheid der belangten Behörde vom 30. Juni 1992 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, am 18. Juli 1991 an einem bestimmten Ort in Wien einen dem Kennzeichen nach bestimmten Anhänger "außerhalb der Bodenmarkierungen, nämlich in der Einfahrt des genannten Hauses" abgestellt zu haben. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 9 Abs. 7 StVO 1960 begangen, weshalb über ihn eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt wurde. Gegen diesen Bescheid... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §23 Abs1;StVO 1960 §23 Abs2;StVO 1960 §24 Abs1;StVO 1960 §24 Abs3;StVO 1960 §55 Abs8 idF 1986/105;StVO 1960 §9 Abs7;StVONov 13te;VwGG §13 Abs1 Z2; Beachte Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):1042/69 E 22. Dezember 1969 RS 1; 2024/75 E 30. September 1976 RS 1; E 20. April 1989, 88/18/0346; 3186/79 E 11. September 1981 RS 1; 81/03/0115 E 2. Februar 1... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §23 Abs3;StVO 1960 §24 Abs3 litb;StVO 1960 §9 Abs7;
Rechtssatz: In dem - von den das Schrägparken anordnenden Bodenmarkierungen ausgesparten - Bereich vor der Hauseinfahrt herrscht mangels anderer Verordnungsregeln das für solche Bereiche geltende allgemeine Regime der StVO (hier § 23 Abs 3 und § 24 Abs 3 lit b). Das Abstellen eines Fahrzeuges vor der Hauseinfahr... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Berufungsbescheid der Wiener Landesregierung vom 11. September 1986 wurde die Beschwerdeführerin im Instanzenzug für schuldig erkannt, sie habe am 17. Jänner 1985 um 9.15 Uhr in Wien 16, Thaliastraße Nr. 18, als Lenkerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Fahrzeuges, beim Wegfahren in Richtung stadtauswärts 1) eine Sperrfläche befahren und 2) ihr Fahrzeug bei starkem Verkehr umgekehrt und sei in Richtung stadteinwärts weitergefahren. Sie hab... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §43;StVO 1960 §44;StVO 1960 §55 Abs4;StVO 1960 §9 Abs7;StVO 1960 §98 Abs3;StVO 1960 §98 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0838/80 E 10. Februar 1982 VwSlg 10649 A/1982 RS 1 Stammrechtssatz Die Anbringung einer Sperrfläche bedarf einer VO nach § 43 StVO durch die hiefür zuständige Behörde. Liegt einer Sperrfläche keine derartige VO zugrunde, so kann durch ihr... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §43;StVO 1960 §44;StVO 1960 §55 Abs4;StVO 1960 §9 Abs7;StVO 1960 §98 Abs3;StVO 1960 §98 Abs4;VwGG §41;VwRallg;
Rechtssatz: Aus der Formulierung "In Wien 16, Thaliastraße, werden im Bereich der Kreuzung mit der Panikengasse-Feßtgasse sowie der Brunnengasse FBM gem ZNr: 13481, 13486 festgelegt." kann kein ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: BodenmarkierungsV §25 Abs1;BodenmarkierungsV §25 Abs5;BodenmarkierungsV §25 Abs6;BodenmarkierungsV §25 Abs7;BodenmarkierungsV §26 Abs2;BodenmarkierungsV §26 Abs3;BodenmarkierungsV §26 Abs4;StVO 1960 §25 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z13d;StVO 1960 §52 lita Z13e;StVO 1960 §55 Abs6;StVO 1960 §9 Abs7;
Rechtssatz: Mit der einen Parkplatz oder Parkstreifen abgrenzenden blauen Bodenma... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: BodenmarkierungsV §26 Abs6;StVO 1960 §9 Abs7;
Rechtssatz: Aus § 26 Abs 6 BodenmarkierungsV ist abzuleiten, dass zu dem durch Bodenmarkierungen gekennzeichneten und sohin von der Regelung des § 9 Abs 7 StVO erfassten Abstellraum auch die den Abstellflächen eines Parkplatzes benachbarten Flächen gehören, die der Zu- und Abfahrbewegung dienen. European... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §23 Abs1;StVO 1960 §23 Abs2;StVO 1960 §9 Abs7;VStG §27 Abs1;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 23 Abs 1 StVO ist nur dann anwendbar, wenn das Halten und Parken an sich gestattet ist, und zwar, weil einem solchen Verhalten weder die Bestimmung des § 23 Abs 2 StVO, noch die im § 24 StVO normierten Halte- bzw. Parkverbote entgegenstehen (Hin... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §9 Abs7;StVO 1960 §99 Abs3 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1042/69 E 22. Dezember 1969 RS 1 Stammrechtssatz § 9 Abs 7 StVO ordnet das Halten und Parken dort, wo Bodenmarkierungen angelegt sind, nur innerhalb der durch Bodenmarkierungen gekennzeichneten Aufstellungsräume an und bringt damit eindeutig zum Ausdruck, dass das Aufstellen von Fahrzeugen außerha... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 4. August 1988 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, am 1. Juni 1987 um 12,41 Uhr in St. Pölten, Bahnhofsplatz, vor dem Haus Nr. 1a, als Lenkerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws das Fahrzeug nicht entsprechend der Regelung durch die Bodenmarkierung zum Halten abgestellt zu haben. Sie habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 9 Abs. 7 StVO 1960 begangen, weshalb gemäß § ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs1 lite;StVO 1960 §24 Abs2;StVO 1960 §9 Abs7;
Rechtssatz: Das Verbot des § 24 Abs 1 lit e StVO 1960 gilt nicht beim Vorhandensein von (gültigen) Bodenmarkierungen gemäß § 9 Abs 1 StVO 1960. Der umgekehrte Schluss, solche Bodenmarkierungen seien im erwähnten Haltestellenbereich ungültig, woraus sich das Verbot es Haltens und Parkens ergäbe, entbehrt einer Re... mehr lesen...
Auf Grund des Einspruches gegen die Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Innere Stadt, vom 9. Dezember 1968 sprach diese Behörde mit Straferkenntnis vom 29. Jänner 1969 abermals aus, der Beschwerdeführer habe am 15. Oktober 1968 um 10,50 Uhr in Wien I, Heldenplatz, den Personenkraftwagen W nnn außerhalb der Bodenmarkierungen aufgestellt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 3 lit. a der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159 (... mehr lesen...
Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §9 Abs7StVO 1960 §99 Abs3 lita Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):92/02/0263 E 08.06.1993 VS VwSlg 13848 A/1993 RS 1;(RIS: abwh)
Rechtssatz: § 9 Abs 7 StVO ordnet das Halten und Parken dort, wo Bodenmarkierungen angelegt sind, nur innerhalb der durch Bodenmarkierungen gekennzeichneten Aufstellungsräume an ... mehr lesen...