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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
BodenmarkierungsV §25 Abs1;Rechtssatz
Mit der einen Parkplatz oder Parkstreifen abgrenzenden blauen Bodenmarkierung wird lediglich zum Ausdruck gebracht, dass sich der Parkplatz oder der Parkstreifen in einer Kurzparkzone befindet. Die blaue Markierungslinie stellt jedoch keine Regelung für das Aufstellen der Fahrzeuge zum Halten oder Parken iSd § 9 Abs 7 StVO dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988030197.X01Im RIS seit
06.10.2006