Norm: ABGB §1304 BIIfEKHG §7EKHG §11StVO §20 Abs1 IA11StVO §76 Abs4 IIIStVO §76 Abs5
Rechtssatz: Berücksichtigt man, dass der verunglückte Fußgänger durch sein schuldhaftes Verhalten beim Überqueren der Straße zwar die den Unfall einleitende Ursache gesetzt hat, dass aber anderseits die Betriebsgefahr eines in der Dunkelheit mit achtzig km/h fahrenden Personenkraftwagens nicht unbeträchtlich ist, erscheint die Schadensteilung von 1 : 2 zugunste... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIfStVO §20 Abs2 IIStVO §50 Z2 litcStVO §76 Abs4 III
Rechtssatz: Unfall zwischen einem zu schnell und ohne Winterreifen noch Schneeketten die schneeglatte Fahrbahn im Ortsgebiet bei Gefahrenzeichen gemäß § 50 Z 2 lit c StVO befahrenden Personenkraftwagen und Fußgänger, der die Fahrbahn in unübersichtlicher Kurve überquerte (Verschuldensquote 3 : 1). Entscheidungstexte 8 Ob ... mehr lesen...
Norm: StVO §76 Abs4 III
Rechtssatz: Das Betreten der Fahrbahn zum Zweck des Überquerens hat an jenen Stellen (zB unmittelbar vor oder nach Kurven) zu unterbleiben, von denen aus die Fahrbahn nicht genügend übersehen werden kann. Entscheidungstexte 8 Ob 12/77 Entscheidungstext OGH 16.02.1977 8 Ob 12/77 Veröff: ZVR 1977/257 S 330 E... mehr lesen...
Norm: StVO §76 Abs4 III
Rechtssatz: "Unmittelbar" im Sinne des § 76 Abs 4 StVO kann nur bedeuten: der Fußgänger betritt so knapp vor dem herannahenden Fahrzeug den Schutzweg, dass einem vorschriftsmäßig und aufmerksam fahrenden Lenker ein rechtzeitiges Anhalten nicht mehr möglich ist. Entscheidungstexte 2 Ob 111/76 Entscheidungstext OGH 24.06.1976 2 Ob 111/76 Veröff: ZVR 1977/118 S 1... mehr lesen...
Norm: StVO §21 Abs1StVO §76 Abs1 IStVO §76 Abs4 III
Rechtssatz: "Überraschend" bedeutet, dass andere Straßenbenützer den Umständen nach "nicht damit rechnen konnten" und nicht mehr in der Lage waren, ihr eigenes Verhalten danach einzurichten. Entscheidungstexte 2 Ob 108/76 Entscheidungstext OGH 24.06.1976 2 Ob 108/76 Veröff: ZVR 1976/353 S 374 ... mehr lesen...
Norm: StVO §9 Abs2StVO §76 Abs4 III
Rechtssatz: Aus dem Zusammenhalt der Bestimmungen der §§ 9 Abs 2 und 76 Abs 4 StVO ergibt sich, daß ein Fahrzeuglenker imstande sein muß, sein Fahrzeug vor dem bereits auf dem Schutzweg befindlichen Fußgänger anzuhalten, sofern der Fußgänger nicht unmittelbar vor dem herannahenden Fahrzeug und für den Lenker überraschend den Schutzweg betreten hat. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIfEKHG §7EKHG §9 Abs2 CStVO §3 B7StVO §76 Abs4 litb IIIStVO §76 Abs5
Rechtssatz: Das Verhalten eines Fußgängers, der eine nur 6,70 Meter breite Straße trotz des sich von beiden Richtungen mit beträchtlicher Geschwindigkeit abwickelnden Verkehrs überqueren will, ist mit den Bestimmungen des § 76 Abs 4 lit b und Abs 5 StVO nicht vereinbar. Dem Kraftfahrer, der dies auf ausreichende Entfernung bemerkt und sich dadurch veranlaßt ... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B7StVO §76 Abs4 litb IStVO §76 Abs4 litb III
Rechtssatz: Der Fußgänger kann sich unter besonderen Fällen von der Gefahrlosigkeit des Herabtretens auf die Fahrbahn auch durch Vergewissern vom Vorhandensein einer aus anderen Fußgängern bestehenden seitlichen Abdeckung überzeugen, nämlich dann, wenn aus deren Verhalten auf die übrige Verkehrslage zu schließen ist. Das Stehenbleiben dieser Fußgänger ist als Alarmzeichen aufzufassen. ... mehr lesen...
Norm: StVO §76 Abs4 lita III
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 76 Abs 4 lit a StVO ist nicht ausdehnend dahin auszulegen, daß der Fußgänger den Schutzweg auch vor einem auf dem Schutzweg oder kurz davor zum Stillstand gekommenen Kraftwagen nicht betreten darf. Entscheidungstexte 8 Ob 45/71 Entscheidungstext OGH 06.04.1971 8 Ob 45/71 Schlagw... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIfStVO §76 Abs4 III
Rechtssatz: Verschuldensteilung 2 : 1 zu Lasten des Personenkraftwagenfahrers, wenn der Fußgänger die Fahrbahn betrat, ohne sich zu vergewissern, dass er niemand gefährde, während der Personenkraftwagenfahrer durch erhebliche Zeit die Beobachtung der gesamten Fahrbahn unterließ. Entscheidungstexte 2 Ob 234/70 Entscheidungstext OGH 03.09.1970 2 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1310StVO §76 Abs4 litb IStVO §76 Abs4 litb III
Rechtssatz: Die Befolgung der Vorschrift des § 76 Abs 4 lit b StVO kann auch von einem noch nicht acht Jahre alten Kind verlangt werden. Entscheidungstexte 2 Ob 99/70 Entscheidungstext OGH 02.04.1970 2 Ob 99/70 Veröff: ZVR 1970/246 S 319 European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIfStVO §76 Abs4 litc
Rechtssatz: Verschuldensteilung 3 : 2 zwischen einem Personenkraftwagenlenker, der einem die Fahrbahn überquerenden Fußgänger zufolge Unaufmerksamkeit erst unmittelbar vor seinem Fahrzeug sieht, und dem Fußgänger, der bei Dunkelheit die Fahrbahn zwischen zwei Personenkraftwagens einer Kolonne überquert. Entscheidungstexte 2 Ob 203/68 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B7StVO §76 Abs4 lita
Rechtssatz: Ein Kraftfahrzeuglenker braucht nicht damit zu rechnen, daß ein Fußgänger die Straße auf einem Schutzweg zwischen den letzten Fahrzeugen einer Kolonne übersetzen will. Entscheidungstexte 2 Ob 128/68 Entscheidungstext OGH 06.06.1968 2 Ob 128/68 Veröff: ZVR 1969/138 S 125 Schlagworte SW: A... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIfStVO §76 Abs4 III
Rechtssatz: Kein Mitverschulden eines Fußgängers, der, durch einen Begleiter gedeckt, einen Fußgängerübergang auf einer Kreuzung benützt und auf eine von einem Personenkraftwagen drohende Gefahr 1,2 Sekunden lang eine mögliche Reaktion unterläßt. Entscheidungstexte 2 Ob 355/67 Entscheidungstext OGH 30.11.1967 2 Ob 355/67 ... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B7StVO §76 Abs4
Rechtssatz: Erreicht ein Fußgänger an einer Kreuzung beim Überschreiten der Fahrbahn ungefährdet deren Mitte, weil ihn bis dort ein in entgegengesetzter Richtung fahrender Lastkraftwagen vor von links herankommenden Fahrzeugen abgeschirmt European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1967:RS0103529 Dokumentnummer JJR_19671024_AUSL000_0060ZR00072_66... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIfStVO §76 Abs4 litc III
Rechtssatz: Kein Mitverschulden eines Verkehrsteilnehmers, der unter Leitung eines Gendarmeriebeamten mithilft, ein Hindernis aus der Fahrbahn zu entfernen, und hiebei von einem Personenkraftwagen niedergestoßen wird, dessen Lenker nicht auf Sicht fährt. Entscheidungstexte 2 Ob 136/67 Entscheidungstext OGH 28.04.1967 2 Ob 136/67 ... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z12StVO §9 Abs2StVO §56 Abs3StVO §56 Abs4StVO §76 Abs1StVO §76 Abs4 litb
Rechtssatz: 1. Das Betreten des Schutzweges an sich kann nicht als ein besonders gefährliches Verhalten des Fußgängers angesehen werden und ihm damit auch keine besondere Sorgfaltspflicht auferlegen. 2. Aus dem Fehlen einer Querlinie vor dem Schutzweg kann keine außergewöhnliche Anforderung an die Aufmerksamkeit des Fußgängers abgeleitet werden. ... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B7StVO §20 Abs1 Ic1StVO §76 Abs4 litb III
Rechtssatz: Wer auf einer starkbefahrenen Straße einen Fußgänger, der im Begriffe ist, die Straße zu überqueren, in der Mitte der Straße erblickt, muß mit der Möglichkeit rechnen, daß der Fußgänger, unter Umständen durch den Gegenverkehr veranlaßt, seinen Weg fortsetzt, und sich gemäß dem § 20 Abs 1 StVO bei der Wahl seiner Geschwindigkeit auf diese Möglichkeit einstellen. ... mehr lesen...
Norm: StVO §9 Abs2StVO §56StVO §76 Abs4
Rechtssatz: Ein Fahrzeuglenker darf sich einem angekündigten Fußgängerübergang nur mit einer solchen Geschwindigkeit nähern, die es ihm ermöglicht, sein Fahrzeug unter allen Umständen auf einer Strecke von fünfzehn Meter anzuhalten. Entscheidungstexte 11 Os 96/65 Entscheidungstext OGH 12.05.1965 11 Os 96/65 Veröff: ZVR 1965/237 S 261 ... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §9 Abs2StVO 1960 §76 Abs4
Rechtssatz: Ein Verzicht eines Fußgängers, auf sein Vorrecht nach § 9 Abs 2 StVO ist nur anzunehmen, wenn er durch ein völlig unmißverständliches Verhalten des Fußgängers zum Ausdruck kommt, ganz sicher und unzweifelhaft ist, wie etwa, wenn der Fußgänger bei der Annäherung eines Fahrzeuges am Gehsteig stehen bleibt, ohne Unsicherheit zu zeigen, von der Fahrbahn wieder auf den Gehsteig zurücktritt oder ... mehr lesen...