Norm
ABGB §1304 BIIfRechtssatz
Verschuldensteilung 2 : 1 zu Lasten des Personenkraftwagenfahrers, wenn der Fußgänger die Fahrbahn betrat, ohne sich zu vergewissern, dass er niemand gefährde, während der Personenkraftwagenfahrer durch erhebliche Zeit die Beobachtung der gesamten Fahrbahn unterließ.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Auto Pkw KfzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0027593Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.12.2011