Norm
ABGB §1304 BIIfRechtssatz
Kein Mitverschulden eines Verkehrsteilnehmers, der unter Leitung eines Gendarmeriebeamten mithilft, ein Hindernis aus der Fahrbahn zu entfernen, und hiebei von einem Personenkraftwagen niedergestoßen wird, dessen Lenker nicht auf Sicht fährt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Auto Pkw KfzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0027358Dokumentnummer
JJR_19670428_OGH0002_0020OB00136_6700000_001