Entscheidungsgründe: Am 25. 2. 2004 ereignete sich gegen 18.45 Uhr auf der LH 11 im Freiland auf Höhe des Strkm 12,260 ein Verkehrsunfall, an dem der auf der Fahrbahn gehende Kläger und Eva G***** als Lenkerin eines bei der beklagten Partei haftpflichtversicherten Pkws beteiligt waren. Letztere war von Gänserndorf kommend in Richtung Markgrafneusiedl unterwegs. Der Unfall ereignete sich ca 1 km nach Passieren des Ortsendes von Gänserndorf im Bereich einer Baustelle, die dort seit e... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und die Hofräte Dr. Veith, Dr. E. Solé, Dr. Schwarzenbacher und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Erik K*****, vertreten durch Anwaltspartnerschaft Dr. Karl Krückl, Dr. Kurt Lichtl, Dr. Christoph Huber, Rechtsanwälte und Verteidiger in Strafsachen in Linz, gegen die beklagten Parteien 1. Brigitte P*****, 2. Rudolf P*****, 3. U*****, alle vertreten durc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 10. 10. 2006 ereignete sich im Kreuzungsbereich der Landesstraße L 664/Oberragnitzweg/Badendorfweg im Gemeindegebiet von Ragnitz ein Verkehrsunfall, an welchem der Kläger als Lenker seines LKWs Nissan Navara mit dem behördlichen Kennzeichen ***** und der Erstbeklagte als Lenker seines bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten LKWs Mercedes-Benz 315 CDI mit dem behördlichen Kennzeichen ***** beteiligt waren. Beide Fahrzeuge wurden beschädigt. Der K... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 30. 6. 2006 ereignete sich gegen 10:45 Uhr auf der ampelgeregelten Kreuzung der Dr.-Waibel-Straße (L48) mit der Stadtstraße (L190) in Dornbirn ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Radfahrer und der Erstbeklagte als Lenker und Halter des in der Schweiz zugelassenen und haftpflichtversicherten PKWs Ford Maverick, behördliches Kennzeichen *****, beteiligt waren. Der Kläger begehrte den Ersatz des ihm bei dem Unfall entstandenen Sach- und Personenschadens i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 9. Dezember 2005 gegen 8.45 Uhr ereignete sich in Innsbruck auf der Kreuzung zwischen der südlich zur Kranebitter Allee verlaufenden Nebenfahrbahn und einem auf der Höhe des Hauses Kranebitter Allee 13 in diese Nebenfahrbahn einmündenden Radweg ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker eines Fahrrads sowie die Erstbeklagte als Lenkerin eines von der Zweitbeklagten gehaltenen und bei der Drittbeklagten haftpflichtversicherten PKW beteiligt waren. Der Kl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 8.9.1989 kam es auf der Kreuzung zweier Bezirksstraßen zwischen dem vom Vater der Klägerin gelenkten PKW Audi 80 CL und dem vom Erstbeklagten gelenkten PKW Citröen CX zu einem Zusammenstoß, bei dem die im Fond des PKW ihres Vaters mitfahrende Klägerin schwer verletzt wurde. Halterin des vom Erstbeklagten gelenkten Fahrzeuges war die Zweitbeklagte, Haftpflichtversicherer die drittbeklagte Partei. Der Vater der Klägerin war mit seinem PKW unter Mißachtung ... mehr lesen...
Norm: StVO §49 Abs1StVO §50 Z1
Rechtssatz: Schutzzweck des Gefahrenzeichens des § 50 Z 1 StVO ist, auf dauerbedingte Niveauunterschiede der Fahroberfläche hinzuweisen. Es verpflichtet den Kraftfahrzeuglenker, eine entsprechende Geschwindigkeit einzuhalten; (vergleiche § 49 Abs 1 StVO). Es ist aber nicht geeignet, eine ordnungsgemäße Absicherung eines bis zu 15 cm über die Straßenoberfläche herausragenden Kanaldeckels herzustellen. ... mehr lesen...
Norm: StVO §50 Z1
Rechtssatz: Das Gefahrenzeichen des § 50 Z 1 StVO "Querrinne" oder "Aufwölbung" zeigt Hindernisse, wie Querrinnen, Aufwölbungen oder aufgewölbte Brücken, an. Die Aufzählung ist bloß demonstrativ. Das Zeichen kann daher vor jeder gefährlichen Unebenheit auf der Fahrbahn aufgestellt werden, zum Beispiel auch bei einem schwellenförmigen Übergang zwischen verschiedenen Fahrbahndecken oder für Rumpelstrecken (sogenannter schlafende... mehr lesen...
Norm: ABGB §1320 AStVO §50 Z13aStVO §81 Abs3
Rechtssatz: Ein selbst nach altem Herkommen üblicher unbeaufsichtigter Weidegang von Tieren auf einer uneingefriedeten Fläche, die an eine Autobahn oder Vorrangstraße grenzt, ist als Verstoß gegen die Verwahrungspflicht und Beaufsichtigungspflicht anzusehen. Dies gilt auch dann, wenn ein Gefahrenzeichen nach § 50 Z 13a StVO aufgestellt, aber keine Verordnung nach § 81 Abs 3 StVO erlassen wurde. ... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Cd10StVO §44bStVO §50
Rechtssatz: Soweit ein Schaden auf die unterlassene oder mangelhafte, weil zu knappe Aufstellung von Gefahrenzeichen vor der Gefahrenstelle zurückzuführen ist, löst ein solcher Sachverhalt Amtshaftung dann nicht aus, wenn damit keine verordnungspflichtigen Verkehrsverbote, Verkehrserleichterungen und Hinweise nach § 43 StVO verordnet werden, sondern nur vor Gefahren gewarnt wird; solche Fehler sind als Verstöß... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Cd10StVO §50
Rechtssatz: Keines der Gefahrenzeichen nach § 50 StVO drückt im Gegensatz zur Rechtslage vor der 6. StVO-Novelle eine Verordnung aus. Hoheitliches Handeln bei der Aufstellung von Gefahrenzeichen könnte bei einem Auftrag der Behörde im Sinne des § 98 Abs 3 zweiter und dritter Satz StVO mittels Bescheids in Betracht kommen. Entscheidungstexte 1 Ob 29/95 Entsc... mehr lesen...
Norm: StVO §50 Z13b
Rechtssatz: Das Gefahrenzeichen "Achtung Wildwechsel" dient auch dem Schutz des Jagdberechtigten. Entscheidungstexte 2 Ob 25/94 Entscheidungstext OGH 28.04.1994 2 Ob 25/94 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0075498 Dokumentnummer JJR_19940428_OGH0002_0020O... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu Punkt I.1. des Spruches: Das Berufungsgericht hat mit dem angefochtenen Teilurteil unter anderem das dem Begehren der Klage zu 7 Cga 1608/88 des Erstgerichtes auf Zahlung von 13.695,40 S sA stattgebende Ersturteil im Sinne einer Abweisung dieses Begehrens abgeändert und ausgesprochen, daß diesbezüglich die Revision nicht zulässig ist. Da die außerordentliche Revision der klagenden und widerbeklagten Partei (im folgenden klagende Partei) gegen diesen Teil de... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIBStVO §50 Z16
Rechtssatz: Der Schutzzweck des Gefahrenzeichens nach § 50 Z 16 StVO besteht auch darin, die Gefahren zu vermeiden, die beim Wegschaffen eines "hängengebliebenen" Fahrzeugs von der schneebedeckten Fahrbahn entstehen. Entscheidungstexte 2 Ob 137/89 Entscheidungstext OGH 28.11.1989 2 Ob 137/89 Veröff: ZVR 1990/150 S 366 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Josef L*** fuhr am 2.3.1987 mit dem ungefähr 30 Tonnen schweren Sattelschlepper des Klägers auf der Landeshauptstraße 10 von Germanns kommend in Richtung Asparn/Zaya. Im Unfallsbereich verläuft die Landeshauptstraße geradlinig und weist eine Steigung von 9 % auf. Vor Beginn der Steigung war ein Gefahrenzeichen nach § 50 Z 16 StVO mit der Zusatztafel "Wintersperre, daher keine Schneeräumung und keine Sandstreuung" aufgestellt. Um ungefähr 13,45 Uhr blieb der Sa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 10. Oktober 1984 ereignete sich vor dem Haus Mariahilferstraße 89 in Wien ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger mit seinem Rennrad und die Erstbeklagte als Beifahrerin des vom Zweitbeklagten gelenkten PKW Volvo 245 GL, W 329.152, der bei der Drittbeklagten haftpflichtversichert ist, beteiligt waren. Der Kläger forderte von den Beklagten S 50.000,-- an Schmerzengeld, S 6.397,-- für Reparaturkosten und Kleidung sowie S 12.000,-- an Verdienstentgang. Die Erstb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 16.6.1983 ereignete sich gegen 16,10 Uhr auf dem Fuchsbühelweg bei Villach im Bereich der Ausfahrt des Campingplatzes Mittewald ein Verkehrsunfall, an dem die damals im 11.Lebensjahr stehende Klägerin als Radfahrerin und der Erstbeklagte als Halter und Lenker des PKW mit dem Kennzeichen K 17.884 beteiligt waren. Die Zweitbeklagte ist der Haftpflichtversicherer dieses Kraftfahrzeuges. Die Klägerin fuhr mit ihrem Fahrrad von der Campingplatzausfahrt in die Fa... mehr lesen...
Norm: StVO §38 Abs3StVO §50 Z4
Rechtssatz: Das gelb blinkende Signal nach § 38 Abs 3 StVO erfordert zwar erhöhte Aufmerksamkeit; solange aber keine Umstände vorliegen, die eine konkrete Gefahr erkennen lassen, braucht ein Fahrzeuglenker die zulässige Fahrgeschwindigkeit nicht allein des gelb blinkenden Lichtes wegen herabzusetzen. Entscheidungstexte 8 Ob 119/82 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: StVO §50 Z8 litaStVO §52 lita
Rechtssatz: Das Gefahrenzeichen nach § 50 Z 8 lit a StVO kündigt eine beiderseitige Verengung der Fahrbahn an, normiert aber an sich keine Wartepflicht, wie dies etwa durch das Vorschriftszeichen des § 52 lit a Z 5 StVO geschieht. Entscheidungstexte 8 Ob 302/81 Entscheidungstext OGH 25.02.1982 8 Ob 302/81 Veröff: ZVR 1983/24 S 38 ... mehr lesen...
Norm: StVO §19 BIVaStVO §50 Z5
Rechtssatz: Beide Vorschriftszeichen "Vorrang geben" und "Halt" zeigen an, dass gemäß § 19 Abs 4 StVO Vorrang zu geben ist. Danach haben - abgesehen von dem durch eine Zusatztafel angegebenen besonderen Verlauf der bevorrangten Straße - sowohl die von rechts als auch von links kommenden Fahrzeuge den Vorrang; ansonsten gilt § 19 Abs 1 StVO. Entscheidungstexte 8 O... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 13. September 1976 gegen 19.15 Uhr kam es auf der Timmeljochstraße im Bereich des Almweidegebietes der Agrargemeinschaft Untergurgl-Angereralm zwischen dem vom Kläger von Italien in Richtung Gurgl gelenkten PKW und einem ihm auf der Straße entgegenkommenden Pferd zu einem Unfall. Der Beklagte war Eigentümer und Halter des Pferdes. Der Kläger begehrt Ersatz der Reparaturkosten von S 11.584,-. Er macht geltend, der Beklagte habe als Tierhalter die erforderliche... mehr lesen...
Norm: ABGB §1320 AStVO §50 Z13aStVO §81
Rechtssatz: § 1320 ABGB ist in Verbindung mit den Bestimmungen der StVO dahin auszulegen, daß der Landwirt als Tierhalter des Weideviehs den Beweis der erforderlichen Verwahrung und Beaufsichtigung im Schadensfall nicht zu erbringen hat, wenn er nach § 81 Abs 3 StVO zum unbeaufsichtigten Weidegang berechtigt war; all dies mit der Einschränkung, daß ihm eine bösartige Eigenschaft seines Weideviehs weder b... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z2StVO §2 Abs1 Z5StVO §12 Abs1 1StVO §50 Z8StVO §50 Z9
Rechtssatz: Wird durch Aufgrabungsarbeiten die Fahrbahn verengt, so verlagert sich dementsprechend die Fahrbahnmitte und verschmälern sich die in jeder Richtung noch immer zur Verfügung stehenden Fahrstreifen. Entscheidungstexte 2 Ob 211/77 Entscheidungstext OGH 15.12.1977 2 Ob 211/77 Veröff: ZVR 1978/250 S 295... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIfStVO §20 Abs2 IIStVO §50 Z2 litcStVO §76 Abs4 III
Rechtssatz: Unfall zwischen einem zu schnell und ohne Winterreifen noch Schneeketten die schneeglatte Fahrbahn im Ortsgebiet bei Gefahrenzeichen gemäß § 50 Z 2 lit c StVO befahrenden Personenkraftwagen und Fußgänger, der die Fahrbahn in unübersichtlicher Kurve überquerte (Verschuldensquote 3 : 1). Entscheidungstexte 8 Ob ... mehr lesen...
Norm: StVO §50 Z8
Rechtssatz: Übersichtliche und von weitem wahrnehmbare Straßenengen sind nicht mit dem Gefahrenzeichen Engpaß anzuzeigen. Entscheidungstexte 8 Ob 202/76 Entscheidungstext OGH 24.11.1976 8 Ob 202/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0075479 Dokumentnummer JJR_197... mehr lesen...
Norm: StVO §50 Z9
Rechtssatz: Das Verkehrszeichen "Baustelle" weist nicht auf etwa vorhandene Schäden oder Unebenheiten der Fahrbahndecke hin (auch ZVR 1966/53). Entscheidungstexte 8 Ob 215/75 Entscheidungstext OGH 19.11.1975 8 Ob 215/75 8 Ob 93/81 Entscheidungstext OGH 09.04.1981 8 Ob 93/81 Veröff: 1982/372 S 327 ... mehr lesen...