Norm
StVO §38 Abs3Rechtssatz
Das gelb blinkende Signal nach § 38 Abs 3 StVO erfordert zwar erhöhte Aufmerksamkeit; solange aber keine Umstände vorliegen, die eine konkrete Gefahr erkennen lassen, braucht ein Fahrzeuglenker die zulässige Fahrgeschwindigkeit nicht allein des gelb blinkenden Lichtes wegen herabzusetzen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0075328Dokumentnummer
JJR_19820603_OGH0002_0080OB00119_8200000_001