Norm
StVO §2 Abs1 Z2Rechtssatz
Wird durch Aufgrabungsarbeiten die Fahrbahn verengt, so verlagert sich dementsprechend die Fahrbahnmitte und verschmälern sich die in jeder Richtung noch immer zur Verfügung stehenden Fahrstreifen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0073176Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.06.2021