Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Bezirkshauptmannschaft Perg hat mit Straferkenntnis vom 21. Mai 1992 über den Beschwerdeführer wegen einer Übertretung der Straßenverkehrsordnung 1960 eine Geldstrafe verhängt. Gegen dieses Straferkenntnis hat der Beschwerdeführer eine Berufung erhoben, die am 21. September 1992 zur Post gegeben wurde. Mit Erkenntnis vom 7. Oktober 1993, zugestellt am... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020281.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020285.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020294.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020286.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VStG §51 Abs5;VStG §51 Abs7;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020266.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem dem Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin am 3. Juni 1993 zugestellten hg. Beschluß vom 27. Jänner 1993, Zl. 92/03/0205-9, war das Verfahren über ihre Beschwerde gegen den Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol vom 3. Juli 1992, betreffend Übertretung der Straßenverkehrsordnung, wegen unterlassener Mängelbehebung - Nichtbeibringung einer weiteren Ausfertigung ihrer ursprünglichen Beschwerde - gemäß § 33 Abs. 1 und § 34 Abs. 2 VwGG eingestellt worden. In der vo... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VwGG §34 Abs1;VwGG §46 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993030177.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde über den Beschwerdeführer wegen einer Übertretung der Straßenverkehrsordnung 1960 eine Geldstrafe von S 14.000,-- verhängt und ihm ein Verfahrenskostenbeitrag von S 1.400,-- vorgeschrieben. Mit der gegen den angefochtenen Bescheid erhobenen Beschwerde verband der Beschwerdeführer den Antrag, seiner Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen und verwies zur Begründung: auf seine bescheidenen Einkommensverhältnisse, denen Sorgepflichten für... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VStG §52 Abs2;VStG §54b;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/06/18 AW 90/02/0012 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Übertretung des Vorarlberger Grundverkehrsgesetzes - Ist einem Bestraften aus wirtschaftlichen Gründen die unverzügliche Zahlung einer Geldstrafe nicht zuzumuten besteht ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VStG §52 Abs2;VStG §54b;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/06/12 AW 90/17/0010 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Verwaltungsübertretung nach dem Wiener Getränkesteuergesetz - Im übrigen ist gemäß § 53 Abs 2 letzter Satz VStG idF der VStGNov 1987 mit dem Vollzug von Freiheitsstrafen ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde über den Beschwerdeführer eine Geldstrafe von S 8.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 7 Tage) verhängt und ihm ein Verfahrenskostenbeitrag von S 810,-- vorgeschrieben. Mit der gegen den angefochtenen Bescheid erhobenen Beschwerde verband der Beschwerdeführer den Antrag, seiner Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Zur Begründung: brachte er vor, er werde durch den Vollzug des angefochtenen Bescheides schlechter gestellt als vorher und sei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VStG §52 Abs2;VStG §54b;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Übertretung der StVO - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde über den Beschwerdeführer eine Geldstrafe von S 8000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 7 Tage) verhängt und ihm ein Verfahrenskostenbeitrag von S 810,-- vorgeschrieben. Die vom Antragstelle... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bringt vor, er beziehe ein monatliches Einkommen von ca. S 12.000,-- und sei für seine Ehegattin sowie zwei Kinder sorgepflichtig. Ein sofortiger Vollzug der verhängten Geldstrafe (von S 1.000,-- zuzüglich S 200,-- Kostenbeitrag) würde seinen und seiner Familie notwendigen Unterhalt gefährden. Seine Vermögensverhältnisse gab er nicht bekannt. Schon angesichts des Verhältnisses zwischen verhängter Geldstrafe samt Kostenbeitrag und Monatseinkommen ist nicht erke... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VStG;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Übertretung der Straßenverkehrsordnung 1960 - Schon angesichts des Verhältnisses zwischen verhängter Geldstrafe (S 1000,--) samt Kostenbeitrag (S 200,--) und Monatseinkommen (S 12000,--) ist nicht erkennbar, daß mit dem Vollzug für den Beschwerdeführer (diese... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 23. April 1990 verweigerte der Landeshauptmann von Wien, auf den die Zuständigkeit zur Entscheidung gemäß § 73 Abs. 2 AVG übergegangen war, dem Beschwerdeführer die von ihm beantragte Konzession für das Taxi-Gewerbe, beschränkt auf die Verwendung von drei Personenkraftwagen, im Standort N, gemäß § 25 Abs. 2 GewO 1973 in Verbindung mit §§ 1 bis 5a des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes, BGBl. Nr. 85/1952, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 125/1987. Zur Begründung: ... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: GelVerkG §5 Abs1;StVO 1960 §20;StVO 1960 §38;StVO 1960 §52 Z10a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/10 90/03/0126 1 Stammrechtssatz Für die Beurteilung der Frage, ob der Bewerber um die Konzession für das Taxigewerbe bzw Mietwagengewerbe dem gesetzlichen Erfordernis der Zuverlässigkeit genügt, bildet die Sicherheit der... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: GelVerkG §5 Abs1;StVO 1960 §20;StVO 1960 §38;StVO 1960 §52 Z10a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/10 90/03/0126 2
(hier: einmalige Überschreitung der Geschwindigkeit im
Ortsgebiet, zweimaliges Mißachten des Gelblichtes der
Verkehrslichtsignalanlage) Stammrechtssatz Wurde der Bewerber um die Konzession für das Taxigew... mehr lesen...
Nach der Lage des Beschwerdefalles käme die beantragte Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung nur in Betracht, wenn mit dem Vollzug des angefochtenen Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre (§ 30 Abs. 2 VwGG). Gemäß § 30 Abs. 3 VwGG hat im Falle der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung die Behörde den Vollzug des angefochtenen Verwaltungsaktes aufzuschieben. Aus diesen Bestimmungen des Verwaltungsgerichtshofgesetzes 1985 erhellt, daß nur B... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §13 Abs3;StVO 1960;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Gebrauchserlaubnis und straßenpolizeiliche Bewilligung - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der erstinstanzliche Bescheid hinsichtlich seines Punktes 1 (Zurückweisung eines Ansuchens gemäß § 13 Abs 3 AVG) behoben, hinsichtlich der übrigen Punkte (Abw... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/05/27 AW 91/03/0025 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Übertretung der StVO 1960 - Der Umstand, daß dem Beschwerdeführer für den Fall des Erfolges seiner Beschwerde die von ihm bezahlte Geldstrafe und die Verfahrenskosten zurückerstattet und die Eintragung in das Strafregist... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/05/27 AW 91/03/0025 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Übertretung der StVO 1960 - Der Umstand, daß dem Beschwerdeführer für den Fall des Erfolges seiner Beschwerde die von ihm bezahlte Geldstrafe und die Verfahrenskosten zurückerstattet und die Eintragung in das Strafregist... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 2. Februar 1990 wurde dem Beschwerdeführer die von ihm beantragte Konzession für das Taxi-Gewerbe, beschränkt auf die Verwendung eines Personenkraftwagens, im Standort Wien 19, X-Straße 122, gemäß § 25 Abs. 2 GewO 1973 in Verbindung mit § 5 Abs. 1 des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes, BGBl. Nr. 85/1952, mit der Begründung: verweigert, daß gegen den Beschwerdeführer in den letzten drei Jahren drei Verwaltungsstr... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 4. Mai 1990 wurde dem Beschwerdeführer die von ihm beantragte Konzession für das Taxi-Gewerbe, beschränkt auf die Verwendung eines Personenkraftwagens, im Standort Wien 10, X-Straße 24B/16/7, gemäß § 25 Abs. 2 GewO 1973 in Verbindung mit § 5 Abs. 1 des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes, BGBl. Nr. 85/1952, in der geltenden Fassung mit der Begründung: verweigert, daß der Beschwerdeführer in den letzten fünf Jahren... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;GelVerkG §5 Abs1 idF 1987/125;KDV 1967 §4;KFG 1967 §134;StVO 1960 §20;StVO 1960 §38;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit des Konzessionswerbers ist die bel Beh an in Rechtskraft erwachsene Straferkenntnisse gebunden. Schlagworte Re... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: GelVerkG §5 Abs1 idF 1987/125;KDV 1967 §4;KFG 1967 §134;StVO 1960 §20;StVO 1960 §38;
Rechtssatz: Wurde ein Bewerber um eine Taxilenkerkonzession innerhalb der letzten 5 Jahre mehrmals rechtskräftig bestraft, weil er zweimal die Vorschrift über die zulässige Höchstgeschwindigkeit übertrat, das Rotlicht einer Ver... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: GelVerkG §5 Abs1 idF 1987/125;StVO 1960 §20;StVO 1960 §38;StVO 1960 §52 Z10a;
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Frage, ob der Bewerber um die Konzession für das Taxigewerbe bzw Mietwagengewerbe dem gesetzlichen Erfordernis der Zuverlässigkeit genügt, bildet die Sicherheit der Fahrgäste einen entscheidenden Gesichtspunkt. Bei Pers... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: GelVerkG §5 Abs1 idF 1987/125;StVO 1960 §20;StVO 1960 §38;StVO 1960 §52 Z10a;
Rechtssatz: Wurde der Bewerber um die Konzession für das Taxigewerbe bzw Mietwagengewerbe in den letzten fünf Jahren lediglich zweimal wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und einmal wegen Mißachtung des Gelblichtes einer Verkehrslich... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/01/02 AW 90/02/0032 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Übertretung der Straßenverkehrsordnung - Der Bf ist seinen Angaben nach einkommenslos und vermögenslos. Fehlt es an Exekutionsobjekten, so kann mit der Vollstreckung der Geldstrafe - in Folge Uneinbringlichkeit - für ihn... mehr lesen...