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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §5 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/04/10 90/03/0126 1Stammrechtssatz
Für die Beurteilung der Frage, ob der Bewerber um die Konzession für das Taxigewerbe bzw Mietwagengewerbe dem gesetzlichen Erfordernis der Zuverlässigkeit genügt, bildet die Sicherheit der Fahrgäste einen entscheidenden Gesichtspunkt. Bei Personen, deren bisheriges Verhalten auffallende Sorglosigkeit gegenüber den die Ordnung der Sicherheit des Straßenverkehrs regelnden Vorschriften erkennen läßt, fehlt daher die in Rede stehende Verleihungsvoraussetzung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991030307.X01Im RIS seit
12.06.2001