Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Danzl, Dr. Veith, Dr. Grohmann und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Mag. Dr. Johann Wolfgang Z*****, vertreten durch Dr. Herbert Pochieser, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagten Parteien 1. Wolfgang H*****, 2. Ö*****, und 3. W***** AG *****, s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 25. 9. 1999 gegen 15.00 Uhr ereignete sich im Gemeindegebiet von Kirchberg am Wagram auf der Landesstraße LH 14 im Freilandgebiet ein Verkehrsunfall zwischen einem vom Kläger gelenkten und gehaltenen PKW sowie einem vom Erstbeklagten gelenkten und gehaltenen und bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKW. An beiden Fahrzeugen entstand Totalschaden; beide Lenker wurden verletzt. Beide Fahrzeuglenker waren auf der Landesstraße Richtung Kirchberg unt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 24. November 1982 ereignete sich auf der Gemeindestraße im Ortsgebiet von Michaelbeuern etwa auf Höhe des Hauses Nr. 20 ein Verkehrsunfall, an dem die am 12. Juni 1974 geborene Klägerin als Fußgängerin und der Erstbeklagte als Lenker des LKWs Mercedes OP 1619/48 der Zweitbeklagten, pol. Kennzeichen O 60.610, beteiligt waren. Die Drittbeklagte ist der Haftpflichtversicherer dieses LKW. Bei dem Unfall wurde die Klägerin verletzt. Die Klägerin begehrte von den... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 20.Dezember 1982 kam es in Villach im Bereich der Kreuzung Ossiacherzeile-Emil von Behringstraße zu einem Verkehrsunfall, an welchem der bei der Klägerin haftpflichtversicherte PKW Mazda 323 und der bei der Erstbeklagten haftpflichtversicherte Rotkreuzwagen des Zweitbeklagten beteiligt waren. Die Klägerin leistete an vier Verletzte bisher S 410.280,--. In diesem Umfang sind Ersatzansprüche auf sie übergegangen. Die Klägerin begehrte von den Beklagten den E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 9. Juli 1983 gegen 22,40 Uhr ereignete sich auf der Phyrnpaßbundesstraße B 138 bei Straßenkilometer 53,020 im Gemeindegebiet St. Pankratz ein Verkehrsunfall, an welchem der Kläger als Lenker des Motorfahrrades Puch MC 50 mit dem polizeilichen Kennzeichen O 205.157 sowie der Erstbeklagte als Lenker und Halter des PKWs Ford Capri 3,0 mit dem polizeilichen Kennzeichen O 545.459 beteiligt waren. Die zweitbeklagte Partei war der Haftpflichtversicherer des PKWs d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 20. 7. 1982 ereignete sich gegen 17,05 Uhr im Ortsgebiet von S***** im Kreuzungsbereich der Bundesstraße ***** mit der Landesstraße ***** ein Verkehrsunfall, an dem die Klägerin mit ihrem Motorfahrrad, polizeiliches Kennzeichen N *****, sowie der Erstbeklagte mit seinem bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKW, polizeiliches Kennzeichen N *****, beteiligt waren. Die Klägerin machte Schadenersatzansprüche geltend und begehrte die Feststellung der ... mehr lesen...
Norm: StVO §3 CaStVO §22
Rechtssatz: Auf Kinder, die einen Schulbus verlassen, kann der Vertrauensgrundsatz nicht angewendet werden; vielmehr ist im Interesse der Verkehrssicherheit eine solcherart begründete unklare Verkehrssituation durch ausreichende Geschwindigkeitsverminderung und Abgabe von Schallzeichen zu entschärfen. Entscheidungstexte 8 Ob 57/82 Entscheidungstext OGH 13.05... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B6StVO §22
Rechtssatz: Bei Erkennbarkeit einer unklaren Verkehrssituation (hier: unachtsam die Fahrbahn überquerender Fußgänger) genügt auch der Lenker eines Pferdefuhrwerks mit einem bloßen warnenden Zuruf nicht seiner objektiven Sorgfaltspflicht, vielmehr ist ein - nach Lage des Falls - sofortiges Einleiten eines Anhaltemanövers erforderlich. Entscheidungstexte 11 Os 104/81... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 19.August 1964 geborene Kochlehrling Johann A von der Anklage wegen Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach dem § 88 Abs 1 StGB und Vergehens des Imstichlassens eines Verletzten nach dem § 94 Abs 1 StGB gemäß dem § 259 Z 3 StPO freigesprochen. Dieses Urteil bekämpft die Staatsanwaltschaft nur im Freispruch wegen des Vergehens nach dem § 88 Abs 1 StGB mit einer auf den Nichtigkeitsgrund der Z 9 lit a des § 281 Abs 1 StPO gest... mehr lesen...
Norm: StVO §22
Rechtssatz: Aus der bloßen Tatsache, daß ein Vorderfahrzeug langsamer wird, braucht noch nicht auf eine bedenkliche Verkehrssituation und eine daraus resultierende Verpflichtung, das Warnzeichen zu betätigen, geschlossen zu werden. Entscheidungstexte 8 Ob 77/80 Entscheidungstext OGH 03.07.1980 8 Ob 77/80 2 Ob 228/80 ... mehr lesen...
Norm: StVO §22
Rechtssatz: Verhalten eines Kindes, welches typisch für eine Absicht zur - vorschriftswidrigen - Fahrbahnüberquerung auffallen muß und zur Abgabe eines Hupzeichens zwingt. Entscheidungstexte 2 Ob 44/80 Entscheidungstext OGH 10.06.1980 2 Ob 44/80 Veröff: ZVR 1981/88 S 111 European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Norm: StVO §7 Abs2 IIIBStVO §11StVO §15 Abs3StVO §22
Rechtssatz: Die Verpflichtung, "beim Überholtwerden ausnahmslos am rechten Straßenrand zu fahren" besteht für einen Fahrzeuglenker bereits in dem Zeitpunkt, in dem der Lenker des hinter ihm fahrenden Fahrzeuges den beabsichtigten Überholvorgang durch Betätigung des Blinkers und Warnsignale anzeigt. VwGH vom 06.04.1965, Z1 1710/64; Veröff: ZVR 1965/269 S 326 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: StGB §80 CStVO §3 B1jStVO §22
Rechtssatz: Keine Pflicht zur Abgabe von Hupsignalen, wenn Nebel die Sicht behindert, ohne daß damit auch gerechnet werden muß, daß andere Verkehrsteilnehmer sich vorschriftswidrig, insbesondere gegen § 20 Abs 1 StVO, verhalten. Entscheidungstexte 13 Os 28/77 Entscheidungstext OGH 24.03.1977 13 Os 28/77 Veröff: ZVR 1977/159 S 206 ... mehr lesen...
Norm: StVO §10 Abs1StVO §10 Abs2StVO §22
Rechtssatz: Muß ein Fahrzeug (hier Sattelschlepper) infolge seiner Beschaffenheit in einer unübersichtlichen Kurve eine Fahrlinie einhalten, die die für den Gegenverkehr bestimmte Fahrbahnhälfte auf 1,50 Meter bis 1,60 Meter einschränkt, ist sein Lenker bei Ansichtigwerden von Gegenverkehr sowohl zur sofortigen Bremsung seines Fahrzeuges als auch zur unverzüglichen Abgabe von Warnzeichen verpflichtet. ... mehr lesen...
Norm: StVO §22
Rechtssatz: Warnzeichen müssen so rechtzeitig gegeben werden, daß der zu Warnende sich auf das herannahende Fahrzeug einstellen und rechtzeitig ausweichen kann. Entscheidungstexte 2 Ob 440/70 Entscheidungstext OGH 14.03.1972 2 Ob 440/70 Schlagworte SW: Auto European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Norm: StVO §22
Rechtssatz: Das eingeschaltete Abblendlicht erfüllt grundsätzlich nicht die Funktionen eines Warnzeichens nach § 22 StVO. Entscheidungstexte 2 Ob 277/71 Entscheidungstext OGH 20.01.1972 2 Ob 277/71 Veröff: ZVR 1973/79 S 101 8 Ob 50/80 Entscheidungstext OGH 12.06.1980 8 Ob 50/80 ... mehr lesen...
Norm: StVO §3 CaStVO §22StVO §76 Abs1 IIa
Rechtssatz: Keine Pflicht zur Abgabe eines akustischen Warnzeichens durch einen Lastkraftwagenlenker, dem Kinder entgegenkommen, die sich völlig vorschriftsmäßig verhalten. Entscheidungstexte 2 Ob 19/69 Entscheidungstext OGH 06.02.1969 2 Ob 19/69 Veröff: ZVR 1969/255 S 232 2 Ob 379/69 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIfABGB §1310StVO §22
Rechtssatz: Verschuldensteilung 1 : 4 zugunsten eines achtjährigen Mädchens, das in der Schule wiederholt über die Gefahren des Straßenverkehrs belehrt wurde und hinter einem am Straßenrand stehenden Autobus hervor über die Straße läuft und von einem Personenkraftwagen überfahren wird, dessen Lenker ohne Hupsignal, mit überhöhter Geschwindigkeit und in viel zu geringem Abstand an dem Autobus vorbeifährt. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIVbStVO §15StVO §20 Abs1 IcStVO §22
Rechtssatz: Gleichteiliges Verschulden zweier Mopedlenker, von denen der eine aus der Mitte der höchstens vier Meter breiten Fahrbahn nach rechts zufährt, ohne den nachfolgenden Verkehr zu beachten und ohne ein Handzeichen zu geben, während der andere trotz nicht eindeutiger Verkehrslage ohne Abgabe eines Warnsignales mit überhöhter Geschwidigkeitsdifferenz zum Rechtsüberholen ansetzt. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §22
Rechtssatz: Verschuldensteilung 3 : 1 zwischen einem Lastkraftwagen - Lenker, der ohne gehörige Beobachtung des Nachfolgeverkehrs aus der Parkstellung am rechten Fahrbahnrand in den flutenden Verkehr einfährt, und dem Lenker eines Lastkraftwagenzuges, der, obwohl er die Bewegung des Lastkraftwagens auf mindestens fünfundsechzig Meter erkennt, nicht sofort seine Geschwindigkeit von sechzig km/h vermindert, kein Warn... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIdStVO §11 Abs2StVO §12 Abs1StVO §15 Abs3StVO §22
Rechtssatz: Verschuldensteilung 1 : 1 zwischen einem Mopedfahrer, der nahe der Straßenmitte fährt und dann nach links abbiegt, ohne den nachfolgenden Verkehr zu beachten und die bevorstehende Fahränderung anzuzeigen, und einem Lastkraftwagenfahrer, der in dieser unklaren Verkehrssituation überholt, ohne rechtzeitig ein Warnzeichen zu geben. Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: StVO §15 Abs3StVO §22
Rechtssatz: Ist nach der Verkehrslage zu gewärtigen, daß ein vorausfahrendes Fahrzeug möglicherweise zum Überholen ansetzt, dann hat ein weiteres nachkommendes Fahrzeug seine Überholabsicht rechtzeitig anzuzeigen (im gleichen Sinne schon 11 Os 177/66). Entscheidungstexte 11 Os 76/67 Entscheidungstext OGH 14.09.1967 11 Os 76/67 ... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Z4StVO 1960 §22
Rechtssatz: Die Frage, ob der bevorstehende Überholvorgang vom Angeklagten durch die Abgabe von Warnzeichen anzuzeigen war, ist als Rechtsfrage nicht vom Kraftfahrsachverständigen, sondern vom Gericht zu lösen. Die Unterlassung der Beiziehung des Sachverständigen zur Lösung dieser Frage kann daher nicht gemäß Z 4 des § 281 StPO eine Nichtigkeit begründen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StVO §15 Abs3StVO §22
Rechtssatz: 1. Der Lenker des überholenden Fahrzeuges hat nicht ausnahmslos, sondern nur dann den bevorstehenden Überholvorgang durch Abgabe von Warnsignalen rechtzeitig anzuzeigen, wenn es die Verkehrssicherheit erfordert. 2. In einem Handzeichen allein, das in erster Linie der Warnung nachkommender Fahrzeuge dient, kann eine ausreichende Kontaktaufnahme mit dem Lenker des zu überholenden Fahrzeuges nicht erblickt... mehr lesen...
Norm: StVO §15 Abs3StVO §22
Rechtssatz: Bei Annäherung an ein Fahrzeug, das selbst einem vorausfahrenden Fahrzeug immer näher kommt, ist mit einem Überholmanöver dieses Fahrzeuges zu rechnen; will das letzte Fahrzeug überholen, ist aus Gründen der Verkehrssicherheit ein Warnzeichen und auf diese Weise eine Kontaktaufnahme erforderlich. Entscheidungstexte 11 Os 177/66 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §22StVO §26 Abs2
Rechtssatz: Welches von den einem Einsatzfahrzeug zur Verfügung stehenden Warnzeichen oder beide zugleich zu betätigen sind, hängt von der Lage des Einzelfalles ab. Entscheidungstexte 2 Ob 64/66 Entscheidungstext OGH 18.03.1966 2 Ob 64/66 Veröff: ZVR 1966/324 S 320 2 Ob 43/68 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: StVO §3 CbStVO §22
Rechtssatz: Ein Kraftfahrer darf sich einer als gebrechlich erkennbaren Person gegenüber, die, ohne auf den Verkehr zu achten, mit ungewöhnlicher Langsamkeit die Straße zu überqueren beginnt, nicht mit der Abgabe von Hupzeichen begnügen. Entscheidungstexte 2 Ob 437/65 Entscheidungstext OGH 03.02.1966 2 Ob 437/65 Veröff: ZVR 1966/267 S 268 ... mehr lesen...
Norm: StVO §15 Abs4StVO §22
Rechtssatz: 1. Ist nach den örtlichen Verhältnissen (keine Abzweigung nach links) nicht eindeutig bestimmbar, wo ein Fahrzeuglenker nach Betätigung des linken Blinkers abschwenken werde, um links zuzufahren, so kann ein nachfolgender Kraftfahrer nicht mit Sicherheit annehmen, daß das vor ihm befindliche Fahrzeug nicht nach rechts zurückschwenken werde. 2. Unter diesen Verhältnissen ist ein Überholen in einem Seiten... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIdStVO §22
Rechtssatz: Kein Verschulden eines Kraftfahrzeuglenkers, der einen wegen vereisten Fahrbahnrandes nicht extrem rechts fahrenden Radfahrer in einem Abstand von einem Meter ohne Kontaktaufnahme zu überholen versucht. Entscheidungstexte 2 Ob 225/64 Entscheidungstext OGH 08.07.1964 2 Ob 225/64 Veröff: ZVR 1965/54 S 67 ... mehr lesen...