Norm
ABGB §1304 BIVbRechtssatz
Gleichteiliges Verschulden zweier Mopedlenker, von denen der eine aus der Mitte der höchstens vier Meter breiten Fahrbahn nach rechts zufährt, ohne den nachfolgenden Verkehr zu beachten und ohne ein Handzeichen zu geben, während der andere trotz nicht eindeutiger Verkehrslage ohne Abgabe eines Warnsignales mit überhöhter Geschwidigkeitsdifferenz zum Rechtsüberholen ansetzt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0026981Dokumentnummer
JJR_19680329_OGH0002_0020OB00068_6800000_001