Norm
StVO §3 CbRechtssatz
Ein Kraftfahrer darf sich einer als gebrechlich erkennbaren Person gegenüber, die, ohne auf den Verkehr zu achten, mit ungewöhnlicher Langsamkeit die Straße zu überqueren beginnt, nicht mit der Abgabe von Hupzeichen begnügen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0074112Dokumentnummer
JJR_19660203_OGH0002_0020OB00437_6500000_002