Norm: StVO §22
Rechtssatz: Ein Kraftfahrer darf einen verkehrsuntüchtigen Fußgänger, der im Zug einer Straßenüberquerung kurz in der Straßenmitte hält und auf den Gegenverkehr achtet, nicht auf kürzeste Entfernung von rückwärts anhupen. Entscheidungstexte 9 Os 127/59 Entscheidungstext OGH 29.09.1959 9 Os 127/59 Vgl; Beisatz: Ergangen zur StPolO. (T1) Veröff: ZVR 1960/186 S 131 ... mehr lesen...