Begründung: Die damals 17-jährige Schwester des Klägers wurde als Fußgängerin, als sie auf Höhe einer Bushaltestelle, in deren Nähe sich kein Bus befand, die Fahrbahn überqueren wollte, von einem vom Erstbeklagten gelenkten, von der Zweitbeklagten gehaltenen und bei der drittbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW erfasst und getötet. Es herrschte Dunkelheit, auf der Freilandstraße war keine von § 20 Abs 2 StVO abweichende Höchstgeschwindigkeit (100 km/h) verordnet. Der Erstbek... mehr lesen...
Begründung: Die Tochter der Kläger wurde als Fußgängerin, als sie von einer Bushaltestelle, in deren Nähe sich kein Bus befand, die Fahrbahn überqueren wollte, von einem vom Erstbeklagten gelenkten, von der Zweitbeklagten gehaltenen, bei der Drittbeklagten haftpflichtversicherten PKW erfasst und getötet. Es herrschte Dunkelheit, auf der Freilandstraße war keine von § 20 Abs 2 StVO abweichende Höchstgeschwindigkeit (100 km/h) verordnet. Der Erstbeklagte hielt eine Ausgangsgeschwindig... mehr lesen...
Gründe: Mit dem obzitierten Urteil des Bezirksgerichtes Innsbruck wurde Jan B***** (im zweiten Rechtsgang) des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs 1 und Abs 4 erster Fall StGB schuldig erkannt und zu einer bedingt nachgesehenen Geldstrafe verurteilt. Der Berufung des Angeklagten gab das Landesgericht Innsbruck nicht Folge (Urteil vom 8. Oktober 1999, AZ II Bl 275/99). Mit dem obzitierten Urteil des Bezirksgerichtes Innsbruck wurde Jan B***** (im zweiten Rechts... mehr lesen...
Begründung: Am 2. 9. 1985 ereignete sich in der Erdbergstraße in Wien 3 etwa auf Höhe des Hauses Nr 70 bei Tageslicht und trockener Fahrbahn ein Verkehrsunfall, an dem die damals 14jährige Klägerin als Fußgängerin und die Zweitbeklagte als Lenkerin ihres bei der erstbeklagten Partei haftpflichtversicherten Mopeds Puch CS 50, pol.Kennzeichen W 33.640, beteiligt waren. Die Zweitbeklagte fuhr in Richtung Erdbergerlände; die Klägerin wollte die Fahrbahn von rechts nach links, gesehen in... mehr lesen...
Begründung: Am 6. November 1984 ereignete sich gegen 14,30 Uhr im 16. Wiener Gemeindebezirk in der Maroltingergasse auf Höhe des Hauses Nr. 61 ein Verkehrsunfall, an dem die Klägerin als Fußgängerin und der Zweitbeklagte als Halter und Lenker des PKW mit dem Kennzeichen N 651.061 beteiligt waren. Die Erstbeklagte ist der Haftpflichtversicherer dieses Kraftfahrzeugs. Die Klägerin wurde beim Überqueren der Fahrbahn vom PKW des Zweitbeklagten niedergestoßen und schwer verletzt. Wegen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 2. Oktober 1984 gegen 14 Uhr wurde der im 11. Lebensjahr stehende Kläger als Fußgänger beim Überqueren der Görtschitztal-Bundesstraße von einem vom Erstbeklagten gelenkten Kastenwagen, dessen Halter die Zweitbeklagte ist und für den bei der Drittbeklagten eine Haftpflichtversicherung bestand, erfaßt, zur Seite geschleudert und schwer verletzt. Der Erstbeklagte wurde wegen dieses Unfalles wegen Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs.1 und ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 4.8.1972 geborene Karl P*** (in der Folge als Kläger bezeichnet) wurde am 6.3.1984 gegen 7,45 Uhr auf der Dörferstraße im Ortsgebiet von Thaur, nachdem er aus dem Omnibus mit dem Kennzeichen T 852.806 (der Drittbeklagte ist der Lenker, der Viertbeklagte der Halter und die Fünftbeklagte der Haftpflichtversicherer dieses Kraftfahrzeuges) ausgestiegen war, beim Überqueren der Fahrbahn von dem PKW mit dem Kennzeichen T 962.576 (der Erstbeklagte ist der Halt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 27.November 1984 ereignete sich gegen 10.20 Uhr auf der Andorfer Landesstraße Nr. 514 bei Km 11,4 (Freilandgebiet) ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Fußgänger und der Erstbeklagte als Halter und Lenker des PKW mit dem Kennzeichen O 148.772 beteiligt waren. Die Zweitbeklagte ist der Haftpflichtversicherer des Fahrzeuges des Erstbeklagten. Der mit seinem PKW in Richtung Andorf fahrende Erstbeklagte stieß den Kläger, der die Fahrbahn - in Fahrtrichtung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde am 19. November 1980 gegen 17,45 Uhr auf der Obdacher Bundesstraße beim Überqueren der Fahrbahn von dem von der Erstbeklagten gelenkten, bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW VW erfaßt und schwer verletzt. Die Erstbeklagte wurde wegen dieses Unfalls nach § 88 Abs 1 und Abs 4 erster Fall StGB strafgerichtlich verurteilt. Dem Urteilsspruch wurde zugrundegelegt, daß die Erstbeklagte mit überhöhter Geschwindigkeit (60 bis 80 km/h... mehr lesen...
Norm: StVO §17
Rechtssatz: Der zu einem mit dem Rücken zur Fahrbahn stehenden, zumindest teilweise auf dieser befindlichen Fußgänger eingehaltene Sicherheitsabstand von weniger als fünfundsechzig bis siebzig Zentimeter ist bei einer Geschwindigkeit von vierzig bis fünfzig km/h jedenfalls zu gering. Entscheidungstexte 2 Ob 140/80 Entscheidungstext OGH 04.11.1980 2 Ob 140/80 Verö... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §10StVO §15StVO §17
Rechtssatz: Bei schmalen - nicht einmal zwei Fahrstreifen aufweisenden - Straßen, dienen Erweiterungen nach einer Fahrbahnseite hin (sogenanntes "Ausweichen") dazu, sowohl das Ausweichen im Begegnungsverkehr (vgl ZVR 1964/71) als auch das Überholen zu erleichtern. Wer im Bereich einer solchen Erweiterung nach rechts auslenkt und durch Betätigung des rechten Blinkers zum Überholen auffordert, muß all... mehr lesen...
Norm: StVO §3 BIfStVO §17StVO §19 Abs6 BVIdStVO §19 Abs6 BVIg
Rechtssatz: Auch der gemäß § 19 Abs 6 StVO gegenüber Fahrzeugen des fließenden Verkehrs Benachrangte darf darauf vertrauen, daß diese die Vorbeifahrvorschriften (hier: § 17 Abs 1 letzter Satz StVO) einhalten. Entscheidungstexte 2 Ob 154/79 Entscheidungstext OGH 20.11.1979 2 Ob 154/79 Veröff: ZVR 1981/1 S 3 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIgStVO §17StVO §28
Rechtssatz: Alleinverschulden des Fahrers eines ursprünglich angehaltenen Straßenbahnzuges, der sodann beim Rechtseinbiegen das Ausscheren des Beiwagens nicht bedenkt und dadurch einen entgegenkommenden, geradeaus fahrenden Tankwagenzug streift. Entscheidungstexte 2 Ob 76/77 Entscheidungstext OGH 21.04.1977 2 Ob 76/77 ... mehr lesen...
Norm: StVO §10StVO §17StVO §89
Rechtssatz: Keine Anwendung der Vorschriften des § 17 StVO, wenn kein Hindernis nach § 89 StVO vorliegt, an dem vorbeigefahren werden soll (so schon ZVR 1965/190). Entscheidungstexte 2 Ob 77/72 Entscheidungstext OGH 06.07.1972 2 Ob 77/72 Veröff: ZVR 1974/8 S 9 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B1fStVO §17StVO §20 Abs1 IC1StVO §76 III
Rechtssatz: Der Lenker einer Kraftfahrzeuges muß bei der Vorbeifahrt an einem in der Haltestelle stehenden öffentlichen Verkehrsmittel einen ausreichenden Seitenabstand einhalten oder seine Fahrgeschwindigkeit so einrichten, daß er einen Zusammenstoß mit einem hinter dem öffentlichen Verkehrsmittel hervortretenden Fußgänger vermeiden kann (ausdrückliche Anlehnung der gegenteiligen Rechtspre... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B7StVO §17StVO §20 Abs1 IC1StVO §76 III
Rechtssatz: Der Kraftfahrer ist regelmäßig nicht verpflichtet, seine Fahrweise darauf einzustellen, dass hinter einem Autobus Fußgänger unachtsam und ohne Rücksicht auf den Fahrzeugverkehr die Fahrbahn zu überqueren suchen; er braucht lediglich damit zu rechnen, dass Fußgänger hinter einem solchen Omnibus einige Schritte in die Fahrbahn treten, um sich einen Überblick zu schaffen (ausdrückli... mehr lesen...
Die Klägerin wurde am 31. 7. 1966, als sie in M die Straße vor einem in der Haltestelle stehenden Postautobus überqueren wollte, von einem vom Erstbeklagten gelenkten PKW, dessen Halter der Zweitbeklagte war, niedergestoßen und schwer verletzt. Mit der Behauptung, daß der Erstbeklagte mit überhöhter Geschwindigkeit in einem zu geringen Abstand am Autobus vorbeigefahren sei und dadurch den Unfall verschuldet habe, begehrte die Klägerin, ohne Anerkennung eines Eigenverschuldens, S 29.... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B1fStVO §17StVO §20 Abs1 IA3StVO §20 Abs1 ID
Rechtssatz: Der Kraftfahrzeuglenker ist bei Annäherung an eine Autobushaltestelle im Falle der Behinderung der Sicht auf die Fahrbahn durch einen dort stehenden Autobus zu besonderer Vorsicht und Aufmerksamkeit verpflichtet. Entscheidungstexte 2 Ob 99/71 Entscheidungstext OGH 29.03.1972 2 Ob 99/71 Veröff: SZ 45/37 ... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B1fStVO §17StVO §76 IStVO §76 IV
Rechtssatz: Ein Seitenabstand von achtzig Zentimeter genügt beim Vorbeifahren an einem am Straßenrand geparkten Fahrzeug, nicht aber bei einer Vorbeifahrt an einem in der Haltestelle haltenden öffentlichen Verkehrsmittel. Entscheidungstexte 2 Ob 99/71 Entscheidungstext OGH 29.03.1972 2 Ob 99/71 Veröff: ZVR 1973/127 S 176 ... mehr lesen...
Norm: StVO §17
Rechtssatz: Eine Verpflichtung, an parkenden Fahrzeugen in einem bestimmten Abstand vorbeizufahren, der nicht überschritten werden dürfe, kann dem § 17 StVO nicht entnommen werden. Entscheidungstexte 2 Ob 105/69 Entscheidungstext OGH 03.06.1969 2 Ob 105/69 Veröff: ZVR 1970/22 S 37 Schlagworte SW: Auto ... mehr lesen...
Norm: StVO §17
Rechtssatz: Bei einem langsamen Vorbeifahren an abgestellten Fahrzeugen ist ein Abstand von vierzig bis fünfzig Zentimeter ausreichend. Entscheidungstexte 2 Ob 109/67 Entscheidungstext OGH 13.04.1967 2 Ob 109/67 Veröff: ZVR 1968/29 S 73 2 Ob 92/78 Entscheidungstext OGH 29.06.1978 2 Ob 92/78 Beisatz: Nicht jedoch ein A... mehr lesen...
Norm: StVO §17
Rechtssatz: Das Vorbeifahren an einem stehenden Fahrzeug ist nur zulässig, wenn es die Verkehrslage auch ohne Hupen erlaubt. VwGH vom 28.02.1963, Zl 1958/62; Veröff: ZVR 1963/228 S 233 Entscheidungstexte 11 Os 230/65 Entscheidungstext OGH 18.01.1966 11 Os 230/65 Veröff: EvBl 1966/161 S 208 = ZVR 1966/296 S 292 11 Os ... mehr lesen...
Norm: StVO §17StVO §89
Rechtssatz: Ein auf einer Fahrbahnhälfte aufgestellter Mast der Telephonleitung stellt kein Hindernis im Sinne des § 89 StVO dar. Es ist daher nicht nach den Vorschriften des § 17 StVO an einem solchen Hindernis vorbeizufahren. Entscheidungstexte 2 Ob 12/65 Entscheidungstext OGH 21.01.1965 2 Ob 12/65 Veröff: ZVR 1965/190 S 208 ... mehr lesen...
Norm: StVO §17
Rechtssatz: Beim Vorbeifahren an einer gestauten Kolonne ist dem Fahrbahnrand erhöhte Aufmerksamkeit zu widmen. Entscheidungstexte 11 Os 173/62 Entscheidungstext OGH 13.09.1962 11 Os 173/62 Veröff: ZVR 1963/158 S 175 11 Os 230/65 Entscheidungstext OGH 18.01.1966 11 Os 230/65 ... mehr lesen...
Norm: StVO §17StVO §19 Abs6 BVIa
Rechtssatz: Der vorbeiflutende Verkehr genießt gegenüber einem am Straßenrande abgestellten Fahrzeug Vorrang; der Lenker eines an einem solchen Fahrzeuge vorbeifahrenden Kraftwagens darf daher darauf vertrauen, daß seine Vorbeifahrt am abgestellten Wagen nicht durch ein für die Verhältnisse zu weites Öffnen der Wagentüre des parkenden Wagens beeinträchtigt wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §17
Rechtssatz: Das Vorbeifahren ist wegen Gefährdung oder Behinderung anderer Straßenbenützer nur dann verboten, wenn der Vorbeifahrende diese Straßenbenützer wahrnimmt oder bei pflichtgemäßer Aufmerksamkeit wahrnehmen kann. Entscheidungstexte 2 Ob 31/61 Entscheidungstext OGH 16.02.1961 2 Ob 31/61 Veröff: ZVR 1961/155 S 131 ... mehr lesen...