Norm: GebAG §31
Rechtssatz: Mit der Einführung des neuen Gebührentatbestandes des § 31 Abs 1a GebAG hat der Gesetzgeber klargestellt, dass im Fall der - nunmehr verpflichtenden - Übermittlung des Gutachtens im ERV kein gebührenrechtlich relevanter Bedarf nach Anfertigung einer Ausfertigung bzw Kopie des Gutachtens besteht. Entscheidungstexte 10 Rs 13/20k Entscheidungstext OLG Wien 04.... mehr lesen...
Norm: GebAG §31
Rechtssatz: Für die mit der Erfüllung des Gutachtensauftrages notwendigerweise verbundene und in vielen Fällen auch zweckmäßige Beschaffung von medizinischen Unterlagen, die weder im Gerichtsakt erliegen noch seitens der Partei zur Begutachtungsuntersuchung mitgebracht werden, gebührt dem Sachverständigen ein Ersatz nur gemäß § 31 Abs 1 Z 3 GebAG, wodurch auch die Kosten für die Hilfskraft (Schreibkraft) abgegolten sind, sowie i... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Erstgericht die Gebühren des Sachverständigen Dr. W***** T***** für die Erstellung eines schriftlichen Gutachtens sowie für die Teilnahme an der mündlichen Streitverhandlung am 28.10.2004 - abweichend von den auf EUR 681,80 und EUR 182,--, sohin insgesamt auf EUR 863,80 gerichteten Gebührennoten des Sachverständigen (vgl. AS 75 und 127) - lediglich mit EUR 638,10 bestimmt. Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Erstgericht die Gebühren des Sac... mehr lesen...
Norm: GebAG §31 Z6GebAG §34GebAG §43UStG 1994 §6 Abs1 Z19UStG 1994 §30
Rechtssatz: Nimmt ein medizinischer Sachverständiger die Steuerbefreiung nach § 6 Abs 1 Z 19 UStG 1994 weiterhin in Anspruch, so ist ein Ausgleich für den Verlust der Vorsteuerabzugsberechtigung im Rahmen der Gebühr für Mühewaltung nach den Tarifansätzen des § 43 GebAG nicht vorgesehen. Entscheidungstexte 22 R 62/05d ... mehr lesen...
Norm: GebAG §31 Z6GebAG §34GebAG §43UStG 1994 §6 Abs1 Z19UStG 1994 §30
Rechtssatz: Nimmt ein medizinischer Sachverständiger die Steuerbefreiung nach § 6 Abs 1 Z 19 UStG 1994 weiterhin in Anspruch, so ist ein Ausgleich für den Verlust der Vorsteuerabzugsberechtigung im Rahmen der Gebühr für Mühewaltung nach den Tarifansätzen des § 43 GebAG nicht vorgesehen. Entscheidungstexte 22 R 62/05d ... mehr lesen...
Gründe: Das Oberlandesgericht Graz bestellte im zum AZ 11 Bs 243/00 geführten Berufungsverfahren Univ.Prof. Dr. Peter L***** zum Sachverständigen und beauftragte ihn mit der Erstellung eines schriftlichen gerichtsmedizinischen Gutachtens über den Blutalkoholwert des Angeklagten zum Tatzeitpunkt unter Berücksichtigung von Vorgutachten. Nach Erstellung des Gutachtens legte der genannte Sachverständige Kostennote über insgesamt 7.767,-- S inclusive Umsatzsteuer, darin enthalten auch 7... mehr lesen...
Norm: GebAG §31 Z4
Rechtssatz: Als mit der Tätigkeit eines Sachverständigen notwendiger Weise verbunden ist nur die Benützung derartiger Fremdgeräte anzusehen, die nicht zur Grundausstattung eines in diesem Fachbereich tätigen Sachverständigen zählen, ohne die er also den an ihn ergangenen gewöhnlichen Aufträgen nicht nachkommen könnte. Lediglich für die Verwendung besonderer fachspezifischer Fremdgeräte, die auch ein in diesem Fachbereich selb... mehr lesen...
Norm: GebAG §31 Z4
Rechtssatz: Als mit der Tätigkeit eines Sachverständigen notwendiger Weise verbunden ist nur die Benützung derartiger Fremdgeräte anzusehen, die nicht zur Grundausstattung eines in diesem Fachbereich tätigen Sachverständigen zählen, ohne die er also den an ihn ergangenen gewöhnlichen Aufträgen nicht nachkommen könnte. Lediglich für die Verwendung besonderer fachspezifischer Fremdgeräte, die auch ein in diesem Fachbereich selb... mehr lesen...
Begründung: Im Zuge des erstinstanzlichen Verfahrens wurde der Sachverständige Dr. Franz R***** vom Erstgericht mit der Erstellung eines fachärztlichen orthopädischen Gutachtens zur Klärung des Gesundheitszustandes des Klägers beauftragt. Der Sachverständige hat am 1.2.2001 ein umfangreiches Gutachten erstattet und hiefür mit Gebührennote (ON 12) einen Betrag von S 12.674,-- inkl. USt beansprucht. Dieser Betrag beinhaltet auch die im Rekursverfahren umstrittene fotographische Dokum... mehr lesen...
Norm: GebAG §39 Abs3GebAG §31 Z1
Rechtssatz: 1. Die Nichäußerung einer Partei im Verfahren nach § 39 Abs 1 und 3 GebAG nimmt dem Rekurs der Partei, die sich nicht geäußert hat, nicht die Beschwer. Infolge der fingierten Zustimmung dieser Partei können von ihr im Rekurs nur
Gründe: vorgebracht werden, die sich mit der fingierten Zustimmung vereinbaren lassen bzw. einen Verstoß gegen zwingende gesetzliche Bestimmungen geltend machen. 2. § 39 Abs 1... mehr lesen...
Norm: GebAG §39 Abs3GebAG §31 Z1
Rechtssatz: 1. Die Nichäußerung einer Partei im Verfahren nach § 39 Abs 1 und 3 GebAG nimmt dem Rekurs der Partei, die sich nicht geäußert hat, nicht die Beschwer. Infolge der fingierten Zustimmung dieser Partei können von ihr im Rekurs nur
Gründe: vorgebracht werden, die sich mit der fingierten Zustimmung vereinbaren lassen bzw. einen Verstoß gegen zwingende gesetzliche Bestimmungen geltend machen. 2. § 39 Abs 1... mehr lesen...
Begründung: In diesem Verfahren wurde Dr. med. Thomas S*****, Facharzt für Psychiatrie und Neurologie, mit der Erstattung eines Gutachtens zur Frage der Testierfähigkeit von Frau Hedwig D***** zum Zeitpunkt der Protokollierung ihres letzten Willens (am 4.10.1988) beauftragt. Der Sachverständige hat per 14.7. und 12.10.2000 zwei Gebührennoten gelegt. In der zweiten Gebührennote hat er für Mühewaltung für das mündlich ergänzte Gutachten gemäß § 35 Abs 2 GebAG einen Betrag von ATS 684... mehr lesen...
Norm: GebAG §31GSBG 1996 §3
Rechtssatz: Medizinische Sachverständige haben keinen Anspruch auf Ausgleich iS von § 3 Abs 1 GSBG 1996 für gutachterliche Tätigkeiten. Entscheidungstexte 1 R 273/00g Entscheidungstext OLG Innsbruck 02.01.2001 1 R 273/00g European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0819:2001:RI0000104 ... mehr lesen...
Begründung: In der vorliegenden Sozialrechtssachen wurde vom bestellten unfallchirurgischen Sachverständigen Univ.Prof.Dr.W***** (ON 7) eine Röntgenuntersuchung angeordnet (ON 7, Seite 4 = AS 23), die von dem im
Spruch: genannten Facharzt durchgeführt worden ist. Das Erstgericht hat die Gebühren von Dr.E***** mit insgesamt S 2.504.--, ausgehend von einem Ansatz von S 313.-- für 8 Bilder, bestimmt, wobei die Änderung durch die VO BGBl II 1997/407 (Ansatz S 356,-- pro Bild) unb... mehr lesen...
Norm: GebAG §§31 Z1GebAG §34 Abs2GebAG §34 Abs3GebAG §43 Abs1 Z12 litaGebAG §49 Abs2GebAG §49 Abs3 Z1
Rechtssatz: GebAG 1975 idF VO BGBl II 1997/407:§ 43 Abs.1 Z 12 lit a GebAG idgF sieht für eine Röntgenuntersuchung für jede Aufnahme samt Befund und Gutachten S 356,-- vor; diese Bestimmung ist allerdings hier nicht anwendbar, weil nur die Röntgenuntersuchung samt Befund erstellt worden ist, sodaß gemäß § 49 Abs.3 Z 1 GebAG ein auf 75% (drei V... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte, sein 1981 abgegebenes Anerkenntnis der Vaterschaft zum Beklagten für rechtsunwirksam zu erklären (ON 1). Mit dem angefochtenen Beschluß bestimmte das Erstgericht die Gebühren des Sachverständigen Dr. M***** für seine mit der Blutabnahme verbundenen Tätigkeiten mit S 1.159,-- (Punkt a) und des Sachverständigen Dr. S***** für die Erstellung des Gutachtens mit S 28.487,-- (Punkt b) und wies die jeweils begehrte Umsatzsteuer von 20 % ab (ON 10). Nur ... mehr lesen...
Norm: UStG §6 Abs1 Z19GebAG §31 Z6
Rechtssatz: Keine Umsatzsteuerpflicht des Sachverständigen für die biostatistische Berechnung der Vaterschaftswahrscheinlichkeit und der -ausschlußmöglichkeit, für Portokosten und für Schreibgebühr Entscheidungstexte 2 R 441/97w Entscheidungstext LG Leoben 28.10.1997 2 R 441/97w European Case L... mehr lesen...
Norm: UStG §6 Abs1 Z19GebAG §31 Z6
Rechtssatz: Keine Umsatzsteuerpflicht des Sachverständigen für die biostatistische Berechnung der Vaterschaftswahrscheinlichkeit und der -ausschlußmöglichkeit, für Portokosten und für Schreibgebühr Entscheidungstexte 2 R 441/97w Entscheidungstext LG Leoben 28.10.1997 2 R 441/97w European Case L... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestimmte die Gebühr der berufskundlichen Sachverständigen antragsgemäß (ON 79) mit zusammen S 6.944,-- (ON 83). Der Vater bekämpft die Höhe der Gebühr mit einem rechtzeitigen und auch teilweise berechtigten Rekurs. Rechtliche Beurteilung Keine Bedenken bestehen allerdings gegen die von der Sachverständigen verzeichneten 5 Stunden für die Mühewaltungn (der Stundensatz selbst ist unangefochten geblieben). Diese Gebühr steht ... mehr lesen...
Norm: GebAG §31 Z3
Rechtssatz: Soweit das Gutachten rechtliche Ausführungen (zB Wiedergabe von Gesetzesstellen oder Entscheidungstexten) enthält, hat der Sachverständige keinen Anspruch auf Schreibgebühr. Entscheidungstexte 2 R 406/97y Entscheidungstext LG Leoben 28.08.1997 2 R 406/97y European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Norm: GebAG §31 Z3
Rechtssatz: Soweit das Gutachten rechtliche Ausführungen (zB Wiedergabe von Gesetzesstellen oder Entscheidungstexten) enthält, hat der Sachverständige keinen Anspruch auf Schreibgebühr. Entscheidungstexte 2 R 406/97y Entscheidungstext LG Leoben 28.08.1997 2 R 406/97y European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Norm: GebAG §31 Z6UStG §4
Rechtssatz: Anspruch des Sachverständigen (Dolmetsch) auf Umsatzsteuer auch aus den verzeichneten Barauslagen (Reisekosten, Post- und Telephongebühren). Entscheidungstexte 7 Rs 259/96d Entscheidungstext OLG Graz 22.11.1996 7 Rs 259/96d European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0639:1996:RG00000... mehr lesen...
Norm: GebAG §31 Z6UStG §4
Rechtssatz: Anspruch des Sachverständigen (Dolmetsch) auf Umsatzsteuer auch aus den verzeichneten Barauslagen (Reisekosten, Post- und Telephongebühren). Entscheidungstexte 7 Rs 259/96d Entscheidungstext OLG Graz 22.11.1996 7 Rs 259/96d European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0639:1996:RG00000... mehr lesen...
Gründe: Im Strafverfahren AZ 34 Vr 1598/87 des Landesgerichtes Innsbruck gegen Oswald M***** wegen des § 159 Abs. 1 StGB ("allenfalls" auch § 114 ASVG) wurde mit Beschluß des Untersuchungsrichters vom 20. Mai 1987 (AS 4 g/I) Dipl.Vw.Dr. Gustav ADOLF zum Buchsachverständigen bestellt und beauftragt, ein Gutachten im Sinne des Antrages der Staatsanwaltschaft zu erstatten. Diese Vorerhebungen mündeten in der weiteren Folge in eine Voruntersuchung wegen des § 156 Abs. 1 und 2 StGB in ei... mehr lesen...
Norm: GebAG §31 Z4GebAG 1975 §34 Abs2GebAG 1975 §39 Abs1
Rechtssatz: Sind die Angaben des Sachverständigen wegen des besonderen Ausmaßes der verzeichneten Stunden bedenklich, so ist das Gericht zur Nachprüfung verpflichtet. Im Sinne des jedes Gerichtsverfahren beherrschenden und für das vorliegende Verfahren auch aus dem § 39 Abs 1, dritter Satz, GebAG hervorleuchtenden Grundsatzes des beiderseitigen Gehörs ist hiebei auch der Sachverständige z... mehr lesen...
Norm: GebAG §31 Z4GebAG 1975 §34 Abs2GebAG 1975 §39 Abs1
Rechtssatz: Sind die Angaben des Sachverständigen wegen des besonderen Ausmaßes der verzeichneten Stunden bedenklich, so ist das Gericht zur Nachprüfung verpflichtet. Im Sinne des jedes Gerichtsverfahren beherrschenden und für das vorliegende Verfahren auch aus dem § 39 Abs 1, dritter Satz, GebAG hervorleuchtenden Grundsatzes des beiderseitigen Gehörs ist hiebei auch der Sachverständige z... mehr lesen...
Begründung: Die Angeklagte Mag. Ana Maria G*** C*** ist brasilianische Staatsangehörige und der Verhandlungssprache des Gerichtes nicht mächtig. Zum Gerichtstag zur öffentlichen Verhandlung am 29. November 1988 über die oben bezeichneten Rechtsmittel, zu welchem ihre Vorführung im Interesse der Rechtspflege geboten war und deswegen von Amts wegen gemäß § 296 Abs. 3 StPO veranlaßt wurde, war somit ein Gerichtsdolmetscher beizuziehen (Art. 6 Abs. 3 lit. e MRK). Recht... mehr lesen...
Norm: EGUStG ArtXII Z3GebAG 1975 §31 Z6UStG 1972 §4 Abs3UStG 1972 §4 Abs11
Rechtssatz: Dem Dolmetsch (Sachverständigen) gebührt auch die Umsatzsteuer von den "sonstigen Kosten" (Barauslagen, insbesondere Reisekosten), mag auch darin bereits ein von ihm entrichteter Umsatzsteuerbetrag enthalten sein, ohne daß es auf eine allfällige (nicht in jedem Fall gegebene - vgl § 21 Abs 6 und 8 UStG 1972) Berechtigung zum Vorsteuerabzug ankäme (Aufrechterh... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 1. März 1950 geborene türkische Staatsangehörige Hayrettin A des Verbrechens des Beischlafs mit Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er ab Juli 1978 bis spätestens 16. September 1978 (richtig: jeweils '1977') mehrmals mit der am 17. September 1963 geborenen Unmündigen Renate B den außerehelichen Beischlaf unternommen hat. Rechtliche Beurteilung Diesen Schuldspruch bekämpft der Angeklagte mit... mehr lesen...
Norm: GebAG 1975 §27GebAG 1975 §31
Rechtssatz: Von den Reisekosten gebührt keine Umsatzsteuer. Entscheidungstexte 11 Os 82/79 Entscheidungstext OGH 26.06.1979 11 Os 82/79 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0059166 Dokumentnummer JJR_19790626_OGH0002_0110OS00082_7900000_001 mehr lesen...