Mit Bescheid vom 20. März 2001 wurde dem Beschwerdeführer spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: "Sie haben jedenfalls wie unten angeführt im Bereich der K-Alpe in R die Waldweide mit Kühen (Rindern) ausgeübt und dadurch entgegen § 37 Abs. 1 ForstG 1975, wonach durch die Waldweide die Erhaltung des Waldes und seiner Wirkungen nicht gefährdet werden darf, eine Waldgefährdung herbeigeführt: Zeit Ort (Gst. je KG R) Anzahl der Tiere I. 06.07.2000, gegen 06.45 Uhr ... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z14 idF 1987/576;ForstG 1975 §27 Abs1 idF 1987/576;ForstG 1975 §28 Abs1;ForstG 1975 §37 Abs1 idF 1987/576;
Rechtssatz: Die Verpflichtung, das Weidevieh von in Bann gelegten Waldflächen fernzuhalten, bleibt vom Fehlen eines Zaunes unberührt (vgl. E vom 24. November 2003, Zl. 2001/10/0137). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z14 idF 1987/576;ForstG 1975 §27 Abs1 idF 1987/576;ForstG 1975 §28 Abs1;ForstG 1975 §37 Abs1 idF 1987/576;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Dem Beschwerdeführer hat die Waldweide mit Kühen (Rindern) ausgeübt und dadurch entgegen § 37 Abs. 1 ForstG 1975, wonach durch die Waldweide die Erhaltung des Waldes und seiner Wirkungen nicht gefährde... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 9. Juli 2001 beantragte die mitbeteiligte Partei unter Anschluss eines Lageplanes bei der Bezirkshauptmannschaft Schwaz (BH) die Schonungslegung einer Fläche von ca. 1 ha auf der Waldparzelle 963/1, KG E, die mit einer Weideservitut belastet sei. Die zur Schonungslegung beantragte Fläche stamme aus einem Kahlschlag; das Holz sei in zwei Etappen, 1995 und 1999 geschlägert worden. Die beantragte Schonungsfläche entspreche ca. 1/10 der Waldfläche, die sich im Eig... mehr lesen...
Index: L66107 Einforstung Wald- und Weideservituten Felddienstbarkeit Tirol20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §861;AVG §47;ForstG 1975 §37 Abs1;ForstG 1975 §37 Abs3;ForstG 1975 §37 Abs4;WWSGG §1 Abs1;WWSGG §1 Abs2;WWSGG §5 Abs1;WWSGG §6;WWSLG Tir 1952 §45;WWSLG Tir 1952 §49;WWSLG Tir 1952 §9 Abs2;
Rechtssatz: Regulierungsurkunden w... mehr lesen...
Die Mitbeteiligten, die Ehegatten Dorothea und Dipl.Ing. Hans H., sind Eigentümer des Waldgrundstückes Nr. 916 KG DD mit einer Fläche von 40,6673 ha. Nach der Regulierungsurkunde vom 15. März 1879 haben "zehn Insassen aus D. und zwar die Realitäten Nr. 1 bis 9 und 14, das Recht der Weide für durchschnittlich 100 Rinder und 100 Schafe für die Zeit von Frühjahr bis Spätherbst in den ärarischen Waldparzellen Nr. 911, 912, 916 KG DD, Nr. 799, 600, 760, 754, 781, 800 bis 806 KG D, unter Be... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §13;ForstG 1975 §32 Abs1;ForstG 1975 §37 Abs1;
Rechtssatz: Im Zusammenhang mit der Wiederbewaldung ist die Dispositionsfreiheit des Eigentümers eines mit Einforstungsrechten belasteten Waldes durch das in § 32 Abs 1 ForstG 1975 normierte Gebot, die Bewirtschaftung so zu führen, dass die Ausübung der Einforstungsrechte - soweit sie im konkreten Fall nach den Bestimmungen de... mehr lesen...
Die Bezirksforstinspektion (BFI) S. teilte der politischen Expositur G. der Bezirkshauptmannschaft L. mit Schreiben vom 21. Juni 1996 mit, im Zuge der Forstaufsicht hätten im Herbst 1995 waldverwüstende Verbißschäden durch Schafe im Bereich des A.-Berges in der Agrargemeinschaft Waldgenossenschaft A. (Agrargemeinschaft) festgestellt werden können. Davon betroffen seien Kultur- und Jungwuchsflächen in den Abteilungen 6 und 7 laut Waldwirtschaftsplan (der Agrargemeinschaft) im Gesamtaus... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §37 Abs1;ForstG 1975 §37 Abs3;ForstG 1975 §37 Abs4;
Rechtssatz: Nur Einforstungsrechte (als Einforstungsrechte anzusehende Weiderechte), die in Regulierungsurkunden verbrieft sind, gehen § 37 Abs 1 und 3 ForstG 1975 vor. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998100162.X02 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 16. August 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe 1) am 9. September 1988 gegen 11.00 Uhr mit 27 Stück Galtvieh auf den Parzellen 701/1 und 701/12 der KG Ramsberg, 2) am 7. September 1988 gegen 10.30 Uhr mit 17 Stück Galtvieh auf der Parzelle 701/1, 3) am 2. September 1988 mit 16 Stück Vieh auf der Parzelle 701/1, 4) am 25. August 1988 mit 16 Stück Vieh auf der Parzelle 701/1, 5) am 2. August 1988... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 28. Juni 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 7. Oktober 1987 den ganzen Tag über mit 11 Stück Vieh auf den Grundparzellen 701/1, 704, 701/5 und 701/10 der KG Ramsberg auf den Schonungsflächen im Bereich der "Kotahornalpe" die Waldweide ausgeübt; er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 174 Abs. 1 lit. a Z. 15 in Verbindung mit § 37 Abs. 3 des Forstgesetzes 1975 (ForstG) begangen. E... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §13 Abs8;ForstG 1975 §37 Abs1;ForstG 1975 §37 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/10/0125 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/22 91/10/0084 2 Stammrechtssatz Hat eine durch Aufforderung oder Naturverjüngung wiederbewaldete Fläche den Zustand des Gesichertseins iSd § 13 Abs 8 ForstG 1975 errei... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §13 Abs8;ForstG 1975 §37 Abs1;ForstG 1975 §37 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/22 91/10/0084 2 Stammrechtssatz Hat eine durch Aufforderung oder Naturverjüngung wiederbewaldete Fläche den Zustand des Gesichertseins iSd § 13 Abs 8 ForstG 1975 erreicht, so kann davon ausgegangen werden, daß die Verjüngung beendet ist. ... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §13 Abs8;ForstG 1975 §37 Abs1;ForstG 1975 §37 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/22 91/10/0084 3 Stammrechtssatz Die Waldweide kann Schäden auch an solchen Forstkulturen verursachen, die längst über das Studium der Verjüngung hinaus sind. Dies schließt es aus, § 37 Abs 3 ForstG 1975 so auszulegen, daß eine Verjüngung so lange vorliegt, als durch das Weid... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §13 Abs8;ForstG 1975 §37 Abs1;ForstG 1975 §37 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/10/0125 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/22 91/10/0084 3 Stammrechtssatz Die Waldweide kann Schäden auch an solchen Forstkulturen verursachen, die längst über das Studium der Verjüngung hinaus sind. Dies schl... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 17. Juli 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe in der Zeit vom 18. Juni bis 25. Juni 1990 entgegen § 37 Abs. 3 Forstgesetz 1975 (ForstG) zwei Kälber nicht von den Schonungsflächen der Abteilung 10 (D) des Waldes der Agrargemeinschaft S, Gp. Nr. 46/1, ferngehalten. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 174 Abs. 1 lit. a Z. 15 ForstG begangen. Es wurde eine Geldstrafe von S 500,-- (Er... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol80/02 Forstrecht
Norm: FlVfLG Tir 1935 §77;FlVfLG Tir 1935 §80;ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z15;ForstG 1975 §32 Abs1;ForstG 1975 §37 Abs1;ForstG 1975 §37 Abs3;ForstG 1975 §37 Abs4;
Rechtssatz: Ein "Einforstungswald" iSd § 37 Abs 4 ForstG 1975 iVm § 32 Abs 1 ForstG 1975 liegt dann vor, wenn an der strittigen Fläche Weiderechte iSd Tir W... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §37 Abs1;ForstG 1975 §37 Abs3;ForstG 1975 §37 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/22 91/10/0084 1 Stammrechtssatz Die Bestimmungen in Regulierungsurkunden genießen Vorrang vor dem Weiderecht des § 37 Abs 3 ForstG 1975. Dieser Vorrang besteht unabhängig davon, ob durch die Waldweide Schaden angerichtet werden kann oder nicht. ... mehr lesen...
I. Die Bezirkshauptmannschaft Schwaz (in der Folge: BH) erließ unter dem Datum des 23. Juli 1992 zu Zl. Fo-14/431/75-92 gegen den Beschwerdeführer ein Straferkenntnis, dessen Spruch: folgenden Wortlaut hat: "Der Beschuldigte F, R-Straße in Z, hat am 8.7.1992 gegen 19.50 Uhr auf Gp 704 der KG R mit 3 Rindern die Waldweide auf Bannlegungsflächen ausgeübt, obwohl mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 2.5.1985, Zl. 163/1 A 1-85, Spruchpunkt 1, bestätigt durch das Erkenntnis de... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §13 Abs8;ForstG 1975 §37 Abs1;ForstG 1975 §37 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/10/0090 93/10/0089 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/22 91/10/0084 2 Stammrechtssatz Hat eine durch Aufforderung oder Naturverjüngung wiederbewaldete Fläche den Zustand des Gesichertseins iSd § 13 Abs 8 ForstG... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 10. November 1989 wurden drei Straferkenntnisse der Bezirkshauptmannschaft vom 3. August 1989, mit denen der Beschwerdeführer jeweils wegen einer Übertretung des § 174 Abs. 1 lit. a Z. 15 des Forstgesetzes 1975 (in der Folge: ForstG) zu zwei, drei und vier Wochen Primärarrest verurteilt worden war, "ersatzlos behoben", das weitere Straferkenntnis der BH vom 3. August 1989, mit dem der Beschwerdeführer wegen Übertret... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §13 Abs8;ForstG 1975 §37 Abs1;ForstG 1975 §37 Abs3;
Rechtssatz: Hat eine durch Aufforderung oder Naturverjüngung wiederbewaldete Fläche den Zustand des Gesichertseins iSd § 13 Abs 8 ForstG 1975 erreicht, so kann davon ausgegangen werden, daß die Verjüngung beendet ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1991100084.X02 ... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §37 Abs1;ForstG 1975 §37 Abs3;ForstG 1975 §37 Abs4;
Rechtssatz: Die Bestimmungen in Regulierungsurkunden genießen Vorrang vor dem Weiderecht des § 37 Abs 3 ForstG 1975. Dieser Vorrang besteht unabhängig davon, ob durch die Waldweide Schaden angerichtet werden kann oder nicht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1991100084.X01... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §13 Abs8;ForstG 1975 §37 Abs1;ForstG 1975 §37 Abs3;ForstG 1975 §39 Abs1;
Rechtssatz: Die Waldweide kann Schäden auch an solchen Forstkulturen verursachen, die längst über das Studium der Verjüngung hinaus sind. Dies schließt es aus, § 37 Abs 3 ForstG 1975 so auszulegen, daß eine Verjüngung so lange vorliegt, als durch das Weidevieh Schäden an den Forstkulturen hervorgerufe... mehr lesen...
Die Bezirksforstinspektion U erstattete am 13. September 1988 an die Bezirkshauptmannschaft Anzeige gegen den Beschwerdeführer wegen Übertretung "nach § 16 (2), § 80 (3) FG 1975", begangen in den Monaten August, September 1988 auf der Gp. nn1, KG R. Der Anzeige ist einerseits zu entnehmen, daß sich Weidevieh in den Aufforstungsflächen der Wildbach- und Lawinenverbauung aufgehalten habe und andererseits, daß der Beschwerdeführer im Aufforstungsgebiet Schlägerungen vorgenommen habe. Unm... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1 Abs2;ForstG 1975 §17 Abs1;ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z14;ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z15;ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z6;ForstG 1975 §37 Abs1;ForstG 1975 §37 Abs3;
Rechtssatz: Die Verwendung von Waldboden zu Weidezwecken für sich allein stellt keine unbefugte Rodung dar, da sie einerseits in gewissen Grenzen für zulässig erklärt wird und andererseits für bestimmte Formen d... mehr lesen...