Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung (BH) vom 8. September 1998 wurden den beschwerdeführenden Parteien im einzelnen genannte forstbehördliche Aufträge erteilt, unter anderem der Auftrag, einen näher beschriebenen Brunnen inklusive des abgelagerten Materials von 10 m3 auf einer Fläche von 150 m2 vollständig binnen festgesetzter Frist zu entfernen (Spruchpunkt 4). Die dagegen von den beschwerdeführenden Parteien erhobene Berufung wurde mit Bescheid des Landeshauptmanne... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §13 Abs1;ForstG 1975 §16 Abs1;ForstG 1975 §17 Abs1;ForstG 1975 §172 Abs6;
Rechtssatz: Voraussetzung der Erteilung eines forstbehördlichen Auftrages nach § 172 Abs. 6 ForstG 1975 ist, dass es sich bei der betreffenden Fläche zum Zeitpunkt des Zuwiderhandelns gegen forstliche Vorschriften und zum Zeitpunkt der Erlassung des forstpolizeilichen Auftrages um Wald im Sinne des F... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 14. März 2002 verpflichtete die Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung (BH) die "Fa. L R" folgende Vorkehrungen im Waldbereich der Parzellen 121 und 122/2 der KG T. zu treffen: "1. Sie haben von den im beiliegenden Plan gelb gekennzeichneten Waldteilflächen der Parzellen 121 im Ausmaß von 200 m2 und der Parzelle 122/1 im Ausmaß von 150 m2, beide KG T, das gesamte angeschüttete Material mit einer Gesamtkubatur von 300 m3 bis spätestens 30. Mai 2002 zur Gänze zu entf... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §16 Abs1;ForstG 1975 §16 Abs3;ForstG 1975 §172 Abs6;
Rechtssatz: Nach § 16 Abs. 1 ForstG ist jede Waldverwüstung verboten. Dieses Verbot richtet sich ohne Unterschied gegen Jedermann. Die Forstbehörden sind zum Einschreiten von Amts wegen, ohne Rücksicht darauf, ob die Waldverwüstung vom Eigentümer oder von einer anderen Person verursacht worden ist, verpflichtet (vgl. etw... mehr lesen...
I. Der Magistrat der stadt L erließ gegen den Beschwerdeführer das Straferkenntnis vom 31. Juli 2002 mit folgendem Spruch: "Der Beschuldigte (....( hat es als gemäß § 9 VStG verwaltungsstrafrechtlich verantwortlicher handelsrechtlicher Geschäftsführer der H. Gesellschaft mbH mit dem Sitz in H (....(, welche als Abbruchunternehmen im Rahmen des Bauvorhabens "Abbruch des ehemaligen DDSG-Schifffahrtsgebäudes" im Standort L (....( als Veranlasser der Ausführung der Abbruchtätigkeiten anzu... mehr lesen...
Der vorliegende Beschwerdefall gleicht in den für seine Erledigung wesentlichen Punkten jenem, der dem hg. Erkenntnis vom heutigen Tag, Zl. 2003/07/0022, zu Grunde liegt, weshalb gemäß § 43 Abs. 2 VwGG auf dieses Erkenntnis verwiesen wird. Soweit der Beschwerdeführer darüber hinaus in der vorliegenden Beschwerde vorbringt, dass die von Mag. K B. im Verwaltungsstrafverfahren eingebrachte Rechtfertigung, dass er die gegenständliche Abbruchtätigkeit alleinverantwortlich durchgeführt habe... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §39 Abs1 litb Z6 idF 2001/I/108;ForstG 1975 §16 Abs1;ForstG 1975 §16 Abs2 litd;ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z3;MRKZP 07te Art4;Trennung von bei Bautätigkeiten anfallenden Materialien 1991 §1 Abs1;Trennung von bei Bautätigkeiten anfallenden Materialien 1991 §1 Abs2;VStG §22 Abs1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/07/018... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §39 Abs1 litb Z6 idF 2001/I/108;ForstG 1975 §16 Abs1;ForstG 1975 §16 Abs2 litd;ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z3;MRKZP 07te Art4;Trennung von bei Bautätigkeiten anfallenden Materialien 1991 §1 Abs1;Trennung von bei Bautätigkeiten anfallenden Materialien 1991 §1 Abs2;VStG §22 Abs1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/07/018... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug erlassenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der M. Transportgesellschaft m.b.H. zu verantworten, dass von dieser Gesellschaft im Zeitraum 26. Juli bis 31. August 2000 zumindest 500 m3 an klärschlammhältigen Material aus der Kompostieranlage Kaiserwinkel (Klärschlamm Kompost, mit Strukturmaterial vermischter Klärschlamm, reiner Klärschla... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 5. Juli 1990 erteilte die Bezirkshauptmannschaft M. (BH) den Beschwerdeführern unter Berufung auf die §§ 16 und 172 Abs. 6 des Forstgesetzes 1975 (ForstG) die Aufträge, das von ihnen auf der Waldfläche 61/104, KG L., abgelagerte Schüttmaterial bis spätestens 30. September 1990 gänzlich zu entfernen und im Bereich der Schüttfläche bis spätestens 30. April 1991 eine Wiederbewaldung durchzuführen. Nach der Begründung: sei auf dem genannten Grundstück im Bereich jener... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §39 Abs2;ForstG 1975 §16 Abs1;ForstG 1975 §172 Abs6; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/10/0085
Rechtssatz: Die Forstbehörden sind im Fall einer Waldverwüstung zum Einschreiten von Amts wegen, ohne Rücksicht darauf, ob die Waldverwüstung vom Waldeigentümer oder von einer anderen Person ver... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug erlassenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer u.a. vorgeworfen, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als das gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ der Fa. Martin Schöndorfer Transporte und Erdbewegungen Ges.m.b.H. zu verantworten, daß zwischen dem 29. November 1991 und 17. Dezember 1991 auf dem Grundstück 481/1 der KG L. ca. 100 LKW-Fuhren unsortierter Bauschutt (Sonderabfall) abgelagert worden seien, obwo... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §16 Abs1;ForstG 1975 §16 Abs2;ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z3;VStG §44a Z1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/30 91/10/0091 2
(hier nur erster Nebensatz) Stammrechtssatz Eine eindeutige Zuordnung der angelasteten Tat zu einem oder mehreren Tatbestandsalternativen des § 16 Abs 2 ForstG 1975 im
Spruch: des Straferkenntnisses ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)80/02 Forstrecht83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990;B-VG Art10 Abs1 Z2;ForstG 1975 §16 Abs1 litd idF 1987/576;ForstG 1975 §16 Abs2 idF 1987/576;VwRallg;
Rechtssatz: Die ForstGNov BGBl 1987/576 hat die Bezeichnung "Unrat" in § 16 Abs 2 ForstG 1975 in "Abfall" geändert. Im Hinblick auf die mit der B-VGNov BGBl 1988/685 geschaffene Komp... mehr lesen...
Am 3. Februar 1989 wurde durch einen Amtssachverständigen festgestellt, daß auf dem Waldgrundstück des Beschwerdeführers Nr. 510/3 KG L. sämtliche Bäume bzw. Holzgewächse entfernt, das Erdreich zum Teil abgetragen, auf dem südlichen Teil der Fläche eine Vertiefung ausgehoben und in dieser Wurzelstöcke abgelagert worden waren. Die Erdarbeiten (unter Verwendung eines Baggers) waren zu diesem Zeitpunkt noch im Gang. Dieser Sachverhalt wurde dem Beschwerdeführer am 7. Februar 1989 durch d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §16 Abs1;ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z3;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Der
Spruch: des Straferkenntnisses entspricht nicht der Vorschrift des § 44a Z 1 VStG, wenn Tatmerkmale, die zur Individualisierung und Konkretisierung des vorgeworfenen Verhaltens erforderlich gewesen wären, nicht enthalten sind (hier wurden jene Handlungen und Unterlassungen des Bf,... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe "in der Zeit vom 1.10.1989 bis 1.5.1990 im Bereich talseits der Forststraße Riebernweg auf den Waldgrundstücken Gp. 251/1, 251/2 und 256, Bringungsanlagen (zumindest zum Teil traktorbefahrbare Wege A, B, C) 1. entgegen § 60 Abs. 1 und 2 Forstgesetz 1975 errichtet, da eine Erschließung von Wald die Wege nicht erfordert, eine gefährliche Erosion herbeigeführt und der Abfluß von Niedersch... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §16 Abs1;ForstG 1975 §16 Abs2 lita;ForstG 1975 §16 Abs2 litb;ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z23;ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z3;ForstG 1975 §60 Abs1;ForstG 1975 §60 Abs2;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Eine Bestrafung wegen Waldverwüstung kommt neben einer Bestrafung (insbesondere) nach § 174 Abs 1 lit a Z 23 iVm § 60 Abs 1 und 60 Abs 2 ForstG 1975 nur insow... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 25. Jänner 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Obmann des Touristenvereines "XY" im April 1990 durch Ablagern von felsigem Aushubmaterial in einer Länge von 15 m, einer Breite von 6 m und einer maximalen Höhe von 3 m auf dem westlichen Teil des Grundstückes Nr. nn1, KG K, den dortigen Buchenbestand und weiters durch Ablagern des gleichen Materials in einer Länge von 25 m, einer Breite von 3... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §16 Abs1;ForstG 1975 §16 Abs2;ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z3;VStG §44a Z1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Eine eindeutige Zuordnung der angelasteten Tat zu einem oder mehreren Tatbestandsalternativen des § 16 Abs 2 ForstG 1975 im
Spruch: des Straferkenntnisses ist umso mehr notwendig, als es sich lediglich beim Tatbild der "Ablagerung von Abfall" um ein U... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §16 Abs1;ForstG 1975 §16 Abs2;ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z3;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Für das Vorliegen einer Verwaltungsübertretung nach § 174 Abs 1 lit a Z 3 ForstG 1975 ist die Verwirklichung zumindest einer der Tatbestände des § 16 Abs 2 legcit unabdingbares Erfordernis. Gehört aber § 16 Abs 2 des Forstgesetzes 1975 zum Tatbestand einer Verwal... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 14. Juli 1987 hat der Landeshauptmann von Kärnten (die belangte Behörde) den Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe ab der letzten Oktoberwoche 1985 bis 31. Oktober 1985 auf der gesamten Fläche seines Waldgrundstückes nnn, KG S, im Ausmaß von 0,4799 ha insofern eine Waldverwüstung begangen, als er den gesamten Boden planiert und anschließend abgeeggt habe, wodurch die Produktionskraft des Waldbodens wesentlich geschwächt ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §16 Abs1;ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z3;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: In den Tatbestand der Waldverwüstung ist der EINTRITT EINES SCHADENS ODER EINER GEFAHR aufgenommen (vgl § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG 1950); es handelt sich demnach bei der Nichtbefolgung des Waldverwüstungsverbotes um ein ERFOLGSDELIKT. Dies hat zur Folge, dass die Behörde dem Täter d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §52;ForstG 1975 §16 Abs1;
Rechtssatz: Da die Frage, ob eine Waldverwüstung vorliegt, vom Tatsächlichen her gesehen eine Fachfrage ist, entspricht die Heranziehung eines Sachverständigen des gegenständlichen Fachgebietes dem Gesetz. Schlagworte Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes FachgebietGutachten rechtliche B... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 18. August 1986 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden - wie eine Kontrolle durch die Bezirksforstinspektion am 1. Oktober 1984 ergeben habe -, auf bestimmten Waldgrundstücken in einem näher bezeichneten Ausmaß seit Ende Juli 1984 "unbefugt Waldboden zu anderen Zwecken als für solche der Waldkultur (Rodung) verwendet" und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 174 Abs. 1 lit. a Z. 6 in Verbindung ... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §16 Abs1;ForstG 1975 §17 Abs1;ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z4;ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z6; Beachte Siehe:
84/07/0225 E 4. November 1984
Rechtssatz: Die bloße Unbrauchbarmachung des Waldbodens für Zwecke der Waldkultur ist keine Rodung iSd § 17 Abs 1 ForstG 1975. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987100036.X... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt vom 18. August 1982 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 16 Abs. 1 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440, (FG) schuldig erkannt und gemäß § 174 Abs. 1 lit. a Z. 3 FG über ihn eine Geldstrafe von S 15.000,-- (eine Ersatzarreststrafe von 21 Tagen) verhängt, weil er Ende März 1981 auf dem Grundstück n1 KG G (im Auftrag von dessen Eigentümerin) auf einer Fläche von 0,2248 ha eine Waldverwüstung began... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §37;AVG §38;AVG §60;AVG §68 Abs1;ForstG 1975 §16 Abs1;ForstG 1975 §16 Abs2 lita;ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z3;VStG §25;VwRallg;
Rechtssatz: In einem Strafverfahren wegen einer Übertretung nach § 16 Abs 1 ForstG 1975 iVm § 174 Abs 1 lit a Z 3 ForstG 1975 (hier: Entfernung des Waldbewuchses auf einer Fläche von 2248 m/2 durch ... mehr lesen...
A I.1. Laut dem Schreiben der Bezirksforstinspektion Graz vom 25. August 1978 wurde von dieser am selben Tag festgestellt, dass der Beschwerdeführer (Waldbesitzer) im mittleren, nördlichen Teil eines durch die Parzellennummer und die Katastralgemeinde bezeichneten Waldgrundstückes eine unbefugte Rodung vorgenommen habe. Der in Frage stehende Grundstücksteil sei überdies mit einer zwei- bis fünfjährigen Fichten-, Kiefern-, Laubholz- und Naturverjüngung bestockt gewesen. Durch... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid vom 27. Juli 1979 hatte die Bezirkshauptmannschaft Villach der Beschwerdeführerin gemäß § 172 Abs. 6 Forstgesetz 1975, BGBl. Nr. 440 (FG 1975), zur Verhinderung und Abstandnahme von Waldverwüstungen aufgetragen, alle Arbeiten auf dem südlichen Teil der Parzelle Nr. n1, KG. W, zwischen dem Forstaufschließungsweg W und der südlichen Parzellengrenze, insbesondere die weitere Übersc... mehr lesen...