Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Rechtssatz
Da die Frage, ob eine Waldverwüstung vorliegt, vom Tatsächlichen her gesehen eine Fachfrage ist, entspricht die Heranziehung eines Sachverständigen des gegenständlichen Fachgebietes dem Gesetz.
Schlagworte
Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes FachgebietGutachten rechtliche BeurteilungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987100130.X04Im RIS seit
23.11.1987Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008