Begründung: Zu A) Berichtigung: 1. Gemäß § 62 Abs. 4 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, BGBl. Nr. 51/1991 in der Fassung BGBl. I Nr. 161/2013 (in Folge: AVG), der gemäß § 17 Verwaltungsgerichts-verfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 33/2013 in der Fassung BGBl. I Nr. 24/2017, auch von den Verwaltungsgerichten anzuwenden ist, kann das Verwaltungsgericht Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und unstrittiger Sachverhalt: Mit Vorstellungsbescheid der FMA vom 13.09.2019, FMA- XXXX , ordnete die FMA in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde gemäß § 3 Abs. 1 Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (BaSAG) unter Berufung auf das Vorliegen der Abwicklungsvoraussetzungen bei der HETA ASSET RESOLUTION AG (im Folgenden: HETA) folgende Maßnahmen an: I. Der mit Spruchpunkt II.2. des Vorstellungsbescheides der FMA vom 02.05.2017 zu GZ FMA-AW00001/0044... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 27.03.2019 der Finanzmarktaufsicht (in Folge: FMA), dem Beschwerdeführer (in Folge: BF) zugestellt am 11.04.2019, richtet sich gegen den BF als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: „Sehr geehrter Herr XXXX ! Sie waren von 06.03.2018 bis 02.03.2019 Geschäftsführer der inzwischen gelöschten XXXX GmbH, eingetragen im Firmenbuch zu FN XXXX mit Sitz in XXXX (zuvor in XXXX ). Sie haben als ehem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 10.04.2019 der Finanzmarktaufsicht (in Folge: FMA), dem Beschwerdeführer (in Folge: BF) zugestellt am 11.04.2019, richtet sich gegen den BF als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: „Sehr geehrter Herr XXXX ! Sie waren von 06.03.2018 bis 06.09.2018 Geschäftsführer der inzwischen gelöschten XXXX GmbH, eingetragen im Firmenbuch zu FN XXXX mit Sitz in XXXX (zuvor in XXXX ). Sie haben als ehem... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Erkenntnis vom 20.05.2020, GZ W107 2165580-1/13E, hat das Bundesverwaltungsgericht über die Beschwerde der im
Spruch: genannten Beschwerdeführerin gegen den angefochtenen Vorstellungsbescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde vom 02.05.2017, XXXX , entschieden. Aufgrund eines Versehens wurde unter Spruchpunkt B) Folgendes ausgesprochen: „Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Im Zeitraum vom 16.06.2014 bis 27.06.2014 führte die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch: „FMA“) beim Kreditinstitut XXXX (im Folgenden auch: „Bank-B“), der beschwerdeführenden Partei in diesem Verfahren, eine Vor-Ort-Prüfung gemäß § 70 Abs. 1 Z 3 i.V.m. § 3 Abs. 9 BWG durch. Am 26.02.2015 wurde über diese Vor-Ort-Prüfung ein Bericht erstattet (ON 01; im Folgenden sind mit der Angabe von „ON“ Teile des FMA-Aktes gemeint). ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (belangte Behörde, kurz „belBeh“ oder „FMA“) vom 27.09.2019 zu XXXX wendet sich gegen XXXX (Beschwerdeführer, „BF“) als Beschuldigten und gegen die XXXX als gemäß § 9 Abs 7 VStG mitbeteiligte Partei. Der
Spruch: dieses Straferkenntnisses lautet wie folgt: „I. Sie sind seit 06.11.2014 Geschäftsführer der XXXX , mit Geschäftsanschrift XXXX . Die auf XXXX registrierte Dom... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Die XXXX (in Folge: "BF") ist zum Stichtag 01.03.2015 mit einem Guthaben auf dem bei der HETA ASSET RESOLUTION AG (in weiter Folge "HETA"; vormals Hypo Alpe-Adria-Bank International AG) geführten Konto (Nr. XXXX ) in Höhe von EUR XXXX Gläubigerin der HETA (die Höhe entspricht jeweils lediglich dem nominellen Buchwert). I.2. Mit Mandatsbescheid der FMA vom 01.03.2015 ("Mandatsbescheid I") stellte die FMA in ihrer Funktion als Abwicklungsbe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Die XXXX (in Folge: "BF") ist zum Stichtag 01.03.2015 mit einem Guthaben auf dem bei der HETA ASSET RESOLUTION AG (in weiter Folge "HETA"; vormals Hypo Alpe-Adria-Bank International AG) geführten Konto (Nr. XXXX ) in Höhe von EUR XXXX Gläubigerin der HETA (die Höhe entspricht jeweils lediglich dem nominellen Buchwert). I.2. Mit Mandatsbescheid der FMA vom 01.03.2015 ("Mandatsbescheid I") stellte die FMA in ihrer Funktion als Abwicklungsb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Das angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "belangte Behörde" oder auch "FMA") vom 14.02.2019 richtete sich gegen die Beschwerdeführerin (im Folgenden: "beschwerdeführende Partei" und auch "BF") und enthielt folgenden
Spruch: "Die XXXX GmbH, vormals XXXX AG (nachstehend kurz: XXXX ), mit der Geschäftsanschrift XXXX , deren Aktien jedenfalls im Jahr 2017 unter der ISIN XXXX als XXXX AG im Amtlichen Han... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde ("FMA") vom XXXX , wurde der im
Spruch: genannten Antragstellerin als juristische Person eine Geldstrafe gemäß § 35 Abs. 3 FM-GwG, BGBl. I 118/2016 i.V.m. § 34 Abs. 2 (schwerwiegender Verstoß) FM-GwG, BGBl. I 118/2016 i.V.m. § 22 Abs. 8 FMABG in Höhe von XXXX ,-- Euro verhängt. Zu den Kosten des Strafverfahrens der FMA hatte die Antragstellerin gemäß § 64 Abs. 2 VStG einen Beitrag in der Höhe v... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Mit dem im
Kopf: genannten Erkenntnis wurde die Beschwerde des Beschwerdeführers (im Folgenden: BF) gegen ein Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA) "[g]emäß § 28 Abs. 1 VwGVG" als unbegründet abgewiesen. Weiters wurde ausgesprochen, dass die BF "[g]emäß § 52 Abs. 1 und 2" einen näher genannten Beitrag zu den Verfahrenskosten zu leisten habe. In der
Begründung: wurde unter II.3.1. unter anderem festgehalten: "Das B... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Mit dem im
Kopf: genannten Erkenntnis wurde die Beschwerde der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) gegen ein Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA) "[g]emäß § 28 Abs. 1 VwGVG" als unbegründet abgewiesen. Weiters wurde ausgesprochen, dass die BF "[g]emäß § 52 Abs. 1 und 2" einen näher genannten Beitrag zu den Verfahrenskosten zu leisten habe. In der
Begründung: wurde unter II.3.1. unter anderem festgehalten: "Das ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Mit dem im
Kopf: genannten Erkenntnis wurde die Beschwerde der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) gegen ein Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA) "[g]emäß § 28 Abs. 1 VwGVG" als unbegründet abgewiesen. Weiters wurde ausgesprochen, dass die BF "[g]emäß § 52 Abs. 1 und 2" einen näher genannten Beitrag zu den Verfahrenskosten zu leisten habe. In der
Begründung: wurde unter II.3.1. unter anderem festgehalten: "Das ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und entscheidungsrelevanter Sachverhalt: I.1. Mit Bescheid vom 29.01.2020 wurde der XXXX (im Folgenden: BF für Beschwerdeführerin) aufgetragen, jederzeit zusätzliche Eigenmittel in Höhe von zumindest 3,4%, sohin eine SREP-Gesamtkapitalquote in Höhe von zumindest 11,4% aus konsolidierter Ebene sowie auf Einzelinstitutsebene zu halten. Weiters wurde ausgesprochen, wie sich die zusätzlichen Eigenmittel zusammenzusetzen hätten (Spruchpunkt I.). Mit ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 13.12.2018 der Finanzmarktaufsicht (in Folge: FMA), der Beschwerdeführerin (in Folge: BF) zugestellt am 19.12.2018, richtet sich gegen die BF als Beschuldigte und enthält folgenden
Spruch: "I. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde hat folgenden Sachverhalt festgestellt: Sie sind seit 11.08.2016 als Geschäftsführerin der ins Handelsregister von Luxemburg zu XXXX registrierten XXXX mit Sit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom XXXX der Finanzmarktaufsicht (in Folge: FMA), dem Beschwerdeführer (in Folge: BF) zugestellt am 19.12.2018, richtet sich gegen den BF als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "I. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde hat folgenden Sachverhalt festgestellt: Sie sind seit 11.08.2016 als Geschäftsführer der ins Handelsregister von Luxemburg zu B208370 registrierten XXXX mit Sitz in ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 13.12.2018 der Finanzmarktaufsicht (in Folge: FMA), der Beschwerdeführerin (in Folge: BF) zugestellt am 19.12.2018, richtet sich gegen die BF als Beschuldigte und enthält folgenden
Spruch: "I. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde hat folgenden Sachverhalt festgestellt: Sie sind seit 11.08.2016 als Geschäftsführerin der ins Handelsregister von Luxemburg zu XXXX registrierten XXXX mit Sit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (belangte Behörde, kurz "belBeh" oder "FMA") vom 27.08.2019 zu XXXX wendet sich gegen XXXX ("BF") als Beschuldigter. Der
Spruch: dieses Straferkenntnisses lautet wie folgt: "I. Sie sind seit 15.12.2006 Geschäftsführer und seit 17.09.2009 verantwortlicher Beauftragter gemäß § 9 Abs. 2 VStG der XXXX , einem gemäß § 6 Abs. 1 iVm § 4 Abs. 1 und 2 AIFMG (Alternative Investment... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Die D XXXX (Beschwerdeführerin, im Folgenden: BF) ist mit einem Nominalbetrag von EUR XXXX Gläubigerin der EUR 7,375% Vorzugsobligation der Hypo Alpe-Adria (Jersey) Ltd. (ISIN: DE0006949555; im Folgenden: Jersey I). I.2. Mit Mandatsbescheid der FMA vom 10.04.2016, FMA-AW00001/0044-AWV/2016, ordnete die FMA in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde gemäß § 3 Abs. 1 Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (BaSAG) unter Berufung auf das Vorliegen d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Die I XXXX (Beschwerdeführerin, im Folgenden: BF) ist mit einem Nominalbetrag von XXXX Gläubigerin der EUR 7,375% Vorzugsobligation der HYPO ALPE-ADRIA (Jersey) Ltd. (ISIN: DE0006949555; im Folgenden: Jersey I). I.2. Mit Mandatsbescheid der FMA vom 10.04.2016, FMA-AW00001/0044-AWV/2016, ordnete die FMA in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde gemäß § 3 Abs. 1 Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (BaSAG) unter Berufung auf das Vorliegen der A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Mit Aufforderung zur Rechtfertigung vom 17.07.2017 leitete die belangte Behörde gegen den Beschwerdeführer XXXX (in Folge: Beschwerdeführer1, auch BF1) in seiner Funktion als Vorstand der XXXX AG (in Folge: haftungspflichtige Gesellschaft, auch Emittentin; auch Beschwerdeführer2, auch BF2) ein Verwaltungsstrafverfahren wegen Verdachts der Verletzung von Bestimmungen des § 4 Abs. 2 und 3 KMG in Bezug auf Werbungen für die XXXX -Unternehme... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Mit Aufforderung zur Rechtfertigung vom 17.07.2017 leitete die belangte Behörde gegen den Beschwerdeführer XXXX (in Folge: Beschwerdeführer1, auch BF1) in seiner Funktion als Vorstand der XXXX AG (in Folge: haftungspflichtige Gesellschaft, auch Emittentin; auch Beschwerdeführer2, auch BF2) ein Verwaltungsstrafverfahren wegen Verdachts der Verletzung von Bestimmungen des § 4 Abs. 2 und 3 KMG in Bezug auf Werbungen für die XXXX -Unternehme... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit o.g. Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch: "FMA") vom 30.01.2018, Zl. XXXX , wurde der im
Spruch: genannte Beschwerdeführer (im Folgenden auch: "BF"), im entscheidungsrelevanten Zeitraum als gemäß § 9 Abs. 1 VStG verantwortliches Organ wegen Verletzung der Bestimmungen von § 48a Abs. 1 Z 2 lit. sublit. aa und ab BörseG, BGBl. Nr. 555/1989 i.d.F. BGBl. I Nr. 184/2013 i.V.m. § 48c BörseG, BGBl. Nr. 555/1989 i.d.F.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit o.g. Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch: „FMA“) vom 23.03.2018, Zl. FMA-KL29 0101.100/0001-LAW/2017, wurde der im
Spruch: genannten Antragstellerin, als juristische Person eine Geldstrafe gemäß § 35 Abs. 3 zweiter Strafsatz FM-GwG, BGBl. I 118/2016 i.V.m. § 34 Abs. 2 (schwerwiegender Verstoß) FM-GwG, BGBl. I 118/2016 i.V.m. § 22 Abs. 8 FMABG BGBl. I Nr. 97/2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 149/2017 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Aufforderung zur Rechtfertigung vom 06.08.2018 wurde gegen den Beschwerdeführer als Geschäftsführer der XXXX (im Folgenden auch: „AL-GmbH“) (ON 25a; im Folgenden sind mit der Angabe von „ON“ Teile des FMA-Aktes gemeint) ein Verwaltungsstrafverfahren wegen des Verstoßes gegen die Veröffentlichungsvorschriften gemäß § 10 Abs. 3 KMG sowie gegen die Werbevorschriften gemäß § 4 Abs. 3 KMG eingeleitet (ON 25a). 2. Weiters wurde mit Auffo... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: I.1. Die XXXX Aktiengesellschaft (im Folgenden: AG) ist mit einem Nominalbetrag von EUR XXXX Gläubigerin der EUR 7,375% Vorzugsobligation der Hypo Alpe-Adria (Jersey) Ltd. (ISIN: DE0006949555; im Folgenden: Jersey I). I.2. Mit Mandatsbescheid der FMA vom 10.04.2016, FMA-AW00001/0044-AWV/2016, ordnete die FMA in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde gemäß § 3 Abs. 1 Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (BaSAG) unter Berufung auf das Vorliegen der Abwic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (belangte Behörde, kurz "belBeh" oder "FMA") vom 10.04.2019 zu XXXX wendet sich gegen die XXXX als Beschuldigte (beschwerdeführende Partei, kurz "bfP"). Der
Spruch: dieses Straferkenntnisses lautet wie folgt: "Die XXXX ein konzessioniertes Kreditinstitut mit Geschäftsanschrift XXXX , hat als juristische Person folgenden Verstoß zu verantworten: Die XXXX verfügte im Zei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom 04.09.2014 erstattete die Beschwerdeführerin, nämlich die XXXX (im Folgenden auch: "KF") der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch: "FMA") die Meldung einer Überschreitung der Großkreditgrenze. 2. Hierauf schrieb die belangte Behörde der Beschwerdeführerin mit Mandatsbescheid vom 24.10.2014, GZ: FMA-KI23 5129/0022-SGB/2014, Zinsen gemäß § 97 Abs. 1 Z 4 BWG in der Höhe von EUR 210.904,10 gemäß Art. 395 Abs. 1 der Vero... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang I.1. Die XXXX GmbH (im Folgenden: "Beschwerdeführerin") ist mit einem Guthaben auf dem bei der HETA ASSET RESOLUTION AG (in weiter Folge "HETA"), vormals Hypo Alpe-Adria-Bank International AG, geführten Konto mit der Kontonummer XXXX Gläubigerin der HETA in der Höhe von EUR XXXX . I.2. Mit Mandatsbescheid der FMA vom 10.04.2016, FMA- XXXX , stellte die FMA in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde gemäß § 3 Abs. 1 Sanierungs- und Abwicklungsg... mehr lesen...