Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. August 2006 wurde dem Beschwerdeführer nach dem Stmk. Behindertengesetz Hilfe zum Lebensunterhalt für den Zeitraum vom 1. August 2005 bis 31. Dezember 2005 in Höhe von insgesamt EUR 1.047,76 und für den Zeitraum vom 1. Jänner 2006 bis 31. August 2006 in Höhe von insgesamt EUR 2.261,06 gewährt. Begründend wurde nach Darstellung des Verfahrensganges und der angewendeten Rechtsvorschriften im Wesentl... mehr lesen...
Index: L92106 Behindertenhilfe Rehabilitation Steiermark61/01 Familienlastenausgleich
Norm: BehindertenG Stmk 2004 §11 Abs1;BehindertenG Stmk 2004 §9;FamLAG 1967 §2;FamLAG 1967 §8 Abs4;
Rechtssatz: Das Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) vermittelt gemäß seinem § 2 einen Anspruch auf Familienbeihilfe (Grundbetrag) für alle minderjährigen sowie für bestimmte volljährige Kinder. Dieser Grundbetrag erhöht sich gemä... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte für ihren am 4. März 1988 geborenen Sohn D. im September 2001 die erhöhte Familienbeihilfe im Sinne des § 8 Abs. 4 FLAG ab Februar 1997. Die dabei vorgelegte Bescheinigung mit dem Vermerk "594/596" über einen Behinderungsgrad von 40 % auf Grund einer "Lese-Rechtschreibschwäche seit Februar 1997" wies keine Unterschrift, aber den Abdruck eines Amtssiegels auf. Das Finanzamt wies den Antrag auf Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe mit der B... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §8 Abs4;FamLAG 1967 §8 Abs5;FamLAG 1967 §8 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/14/0139 E 21. Februar 2001 RS 3 Stammrechtssatz Ein ärztliches Zeugnis hat, soll damit eine Behinderung iSd FamLAG dargetan werden, Feststellungen über Art und Ausmaß des Leidens sowie auch der konkreten Auswirkungen der Behinderung auf die Erwerbsfähigkeit in schlüssiger und ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte mit Eingabe vom 23. Mai 2002 den Antrag auf Gewährung (erhöhter) Familienbeihilfe ab 1. September 1999 für seinen Sohn. In der Beilage zum Antrag wird ausgeführt, der am 1. Oktober 1975 geborene Sohn sei erheblich behindert (Spätfolge eines Gehirntumors). Die Behinderung betrage 70 %. Mit Bescheid vom 12. Juni 2002 wies das Finanzamt den Antrag auf Gewährung von Familienbeihilfe und erhöhter Familienbeihilfe ab dem 1. September 1999 ab. Zur Begrü... mehr lesen...
Mit Antrag vom 12. Oktober 1995 begehrte die Beschwerdeführerin rückwirkend ab Juni 1992 die Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe für ihr am 23. Juni 1992 geborenes Kind. In der beigelegten ärztlichen Bescheinigung bestätigte die Landeskinderklinik Linz, das Kind habe "angeb. Klumpfuß bs", weswegen es ständig orthopädische Schuhe tragen müsse. Auf Grund dieses Gebrechens betrage der Grad der Behinderung des Kindes 30 %. Auf Vorhalt des Finanzamtes teilte die Beschwerdefüh... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §8 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Ungeachtet des Zeitpunktes der Antragstellung ist für die zu treffende Entscheidung die jeweilige Rechtslage im Anspruchszeitraum maßgeblich (Hinweis E 24.10.2000, 95/14/0119). Schlagworte Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 European Case Law Iden... mehr lesen...
Mit Bescheid des Finanzamtes vom 2. November 1998 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin vom 4. September 1997 auf Bezug erhöhter Familienbeihilfe rückwirkend ab Juli 1994 für ihre am 15. Mai 1979 geborene Tochter abgewiesen. Begründend führte das Finanzamt aus, dem Antrag liege wohl eine Bescheinigung der Universitätsklinik Wien vom 4. September 1997 über einen Behinderungsgrad der Tochter von 50 % zugrunde und es werde in dem Befund vom 24. Juli 1997 festgehalten, dass die Erk... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §8 Abs4;FamLAG 1967 §8 Abs5;FamLAG 1967 §8 Abs6;
Rechtssatz: Ob die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für den Anspruch auf (im Beschwerdefall erhöhte) Familienbeihilfe erfüllt sind oder nicht, bestimmt sich nach den Verhältnissen im Anspruchszeitraum (Hinweis E 24. Oktober 2000, 95/14/0119). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Mit Antrag vom 10. Juni 1994 begehrte der Beschwerdeführer rückwirkend ab 1. Juni 1989 die Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe für seine am 12. Mai 1984 geborene Tochter. In der beigelegten ärztlichen Bescheinigung bestätigte die Universitätsklinik für Kinderheilkunde in I, dass die Tochter seit ihrer Geburt an Neurodermitis ("Milchschorf") leide und auf Grund dieses Leidens der Grad der Behinderung 30 % betrage. Das Finanzamt wies den Antrag mit der Begründung: ab, dass auf a... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht61/01 Familienlastenausgleich
Norm: BAO §4;FamLAG 1967 §10 Abs3 idF 1991/367;FamLAG 1967 §8 Abs4;FamLAG 1967 §8 Abs5;VwRallg;
Rechtssatz: Im Zusammenhang mit der Anwendung neuen Rechts auf früher verwirklichte Sachverhalte hat der VwGH wiederholt ausgesprochen, dass für die Erlassung von Abgabenbescheiden - falls das Gesetz nicht a... mehr lesen...
Der am 28. April 1953 geborene Beschwerdeführer ist Vollwaise. Er beantragte am 17. November 1997 durch seinen damaligen Sachwalter (rückwirkend ab November 1992) die Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe. Er legte dem Finanzamt ein im Sachwalterschaftsverfahren erstelltes Gutachten des gerichtlich beeideten Sachverständigen Univ.-Prof. Dr. Deisenhammer vom 27. Mai 1992 vor, aus welchem sich zusammenfassend im Wesentlichen ergibt: "Beim Untersuchten trat im Jänner 1992 anlässli... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §6 Abs2 litd;FamLAG 1967 §8 Abs4;FamLAG 1967 §8 Abs6;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999140057.X01 Im RIS seit 01.06.2001 mehr lesen...
Mit Antrag vom 18. Oktober 1995 begehrte der Beschwerdeführer die erhöhte Familienbeihilfe für seine Tochter Dagmar. Nach der auf dem Antrag enthaltenen Bestätigung des Amtsarztes der Bundespolizeidirektion Wien betrug der Grad der Behinderung 40 %. Gegen den den Antrag auf erhöhte Familienbeihilfe abweisenden Bescheid vom 25. Oktober 1995 erhob der Beschwerdeführer Berufung. Der Beschwerdeführer legte der Berufung ein Gutachten der Universitätsklinik für Innere Medizin IV in Wien... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §8 Abs4;FamLAG 1967 §8 Abs5;FamLAG 1967 §8 Abs6;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996130093.X01 Im RIS seit 01.06.2001 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezog für seine im Juni 1971 geborene Tochter seit 1. Juni 1971 Familienbeihilfe gemäß § 8 Abs 2 FLAG 1967 und seit 1. September 1986 (erhöhte) Familienbeihilfe gemäß § 8 Abs 4 leg cit wegen "Hüftdysplasie bds.". Anläßlich der Überprüfung des Anspruches durch das Finanzamt im Jänner 1989 gab der Beschwerdeführer an, daß seine Tochter derzeit ein Gymnasium besuche und ab Herbst 1989 ein Universitätsstudium aufnehmen werde. Vom Beschwerdeführer wurden ärztliche Zeug... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §8 Abs4;FamLAG 1967 §8 Abs5;FamLAG 1967 §8 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/21 89/13/0094 2 Stammrechtssatz Ein Kind, das in seinen Zeugnissen nur sehr gute Beurteilungen aufweist, unterliegt keiner wesentlichen Beeinträchtigung der Schulbildung iSd § 8 Abs 5 lit b FamLAG. European Case Law Ident... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §8 Abs4;FamLAG 1967 §8 Abs5;
Rechtssatz: Es ist letztlich nicht die - medizinische - Frage der erheblichen Behinderung des Kindes, sondern die dauernde und wesentliche Beeinträchtigung in der Berufsausbildung des Kindes entscheidend (Hinweis E 13.10.1993, 90/14/0021). Es ist keineswegs in der Verneinung einer solchen wesentlichen Beeinträchtigung der Berufsaus... mehr lesen...
Am 4. Oktober 1993 überreichte die Beschwerdeführerin beim Finanzamt ein amtsärztliches Zeugnis vom 20. Juli 1993, in welchem bestätigt wurde, daß der am 2. September 1981 geborene Sohn der Beschwerdeführerin wegen allergischer Bronchitis und Rhinitis in der körperlichen Entwicklung so beeinträchtigt sei, daß dieses Kind im vorschulpflichtigen Alter voraussichtlich dauernd einer besonderen Pflege oder eines besonderen Unterhaltsaufwandes bedürfe. Aus einem am 2. Dezember 1993 beim... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §8 Abs4;FamLAG 1967 §8 Abs6;
Rechtssatz: Die Feststellung des Behinderungsgrades eines Kindes, für welches erhöhte Familienbeihilfe nach § 8 Abs 4 FamLAG beantragt wurde, hat nach den Bestimmungen des § 8 Abs 6 FamLAG in der bis zum 31.12.1993 geltenden Fassung als auch in der ab dem 1.1.1994 geltenden Fassung (BGBl 1993/531) auf dem Wege der Würdigung ärztlic... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht61/01 Familienlastenausgleich
Norm: BAO §167 Abs2;FamLAG 1967 §2;FamLAG 1967 §8 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/03/15 94/13/0258 2 Stammrechtssatz Die Würdigung widersprechender amtsärztlicher Bekundungen ist ein Akt behördlicher Beweiswürdigung nach § 167 Abs 2 BAO (Hinweis E 21.2.1990, 89/13/0094). ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 20. Februar 1993 wies das Finanzamt den Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe für seine am 15. Dezember 1974 geborene Tochter mit der Begründung: ab, daß gemäß § 8 Abs. 5 lit. c Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (in seiner zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung geltenden Fassung) als erheblich behindert Kinder gälten, deren Berufsausbildung infolge eines Leidens oder Gebrechens voraussichtlich dauernd und wesentlich beeinträchtigt sei,... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht61/01 Familienlastenausgleich
Norm: BAO §167 Abs2;FamLAG 1967 §2;FamLAG 1967 §8 Abs4;
Rechtssatz: Die Würdigung widersprechender amtsärztlicher Bekundungen ist ein Akt behördlicher Beweiswürdigung nach § 167 Abs 2 BAO (Hinweis E 21.2.1990, 89/13/0094). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994130258.X02 ... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §2;FamLAG 1967 §8 Abs4;
Rechtssatz: Die Beurteilung des Anspruches auf Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe nach § 8 Abs 4 FamLAG muß dann obsolet werden, wenn die Anspruchsvoraussetzungen des § 2 FamLAG nicht vorliegen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994130258.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Dem beim Finanzamt am 21. April 1992 eingelangten Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung erhöhter Familienbeihilfe für sein am 8. Februar 1981 geborenes Kind M, Schüler, war ein von der Kinderabteilung des Krankenhauses X mitgefertigtes ärztliches Zeugnis des Amtsarztes der Bezirkshauptmannschaft Zwettl beigeschlossen, in dem es wörtlich wie folgt lautet: "M, geb 1981, ist im Sinne des § 8 Abs. 5 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 erheblich behindert, da er (sie) infolg... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §8 Abs4;FamLAG 1967 §8 Abs5;FamLAG 1967 §8 Abs6;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Eignung eines Zeugnisses, das Vorliegen einer erheblichen Behinderung iSd § 8 Abs 5 lit c FamLAG als erwiesen anzunehmen oder zu verneinen, ist nicht nur die Feststellung von Art und Ausmaß des Leidens, sondern auch der konkreten Auswirkungen dieses Leidens auf die Berufsausbild... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, am 9. Dezember 1993 zugestellten Bescheid wurde der Antrag der Beschwerdeführerin um erhöhte Familienbeihilfe gemäß § 8 Abs. 5 lit. c und d FLAG für ihren Sohn, der die vierte Klasse einer berufsbildenden höheren Schule besuche, wegen Neurodermitis (atopisches Ekzem) im Instanzenzug abgewiesen. Maßnahmen, wie die Einhaltung einer entsprechenden Diät, führten zu einem Abheilen des Ekzems bzw. zum Abklingen des Juckreizes. Weder im Zeugnis des Amtsarztes noch in d... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §8 Abs4;FamLAG 1967 §8 Abs5;FamLAG 1967 §8 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/10/13 90/14/0021 2 Stammrechtssatz Voraussetzung dafür, daß ein amtsärztliches Zeugnis oder eine diesem gleichzuhaltende Bestätigung einer Krankenanstalt bzw eines Schularztes im Sinn des § 8 Abs 6 FamLAG geeignet sind, das Vorliegen einer erheblichen Behinderung eine... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte mit Schriftsatz vom 20. Dezember 1988 (beim Finanzamt eingelangt am 10. Februar 1989) die erhöhte Familienbeihilfe gemäß § 8 Abs. 4 FLAG für seine Tochter, weil diese erheblich behindert sei. Dem Antrag war ein ärztliches Zeugnis, ausgestellt am 30. Dezember 1988 vom Landeskrankenhaus G, Lungenabteilung, angeschlossen, in welchem als Leiden Asthma bronchiale und Neurodermitis bescheinigt wurden. "Eine leichte Beeinträchtigung der körperlichen Leistung" ... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §8 Abs4;FamLAG 1967 §8 Abs5;FamLAG 1967 §8 Abs6;
Rechtssatz: Voraussetzung dafür, daß ein amtsärztliches Zeugnis oder eine diesem gleichzuhaltende Bestätigung einer Krankenanstalt bzw eines Schularztes im Sinn des § 8 Abs 6 FamLAG geeignet sind, das Vorliegen einer erheblichen Behinderung eines Kindes im Sinn des § 8 Abs 5 FamLAG als erwiesen anzunehmen oder z... mehr lesen...